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xenforo

05390 Arbeitsrecht I

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Comments

Vajaschi wrote:


hat schon jemand mit der Lösung der ea begonnen?

ja :)
Aufgabe 1
- 01.08. geht nicht, weil nur mündlich
- 02.08. da hadere ich noch, ob auch zum 16. erlaubt ist, wenn 15. ausgemacht ist. Ist ja länger und nicht kürzer und somit die Frist von einem Monat auf jeden Fall eingehalten.
Ansonsten wäre es der 30.09.
Probezeit war ja wohl am 1.8. rum, da der 02.04. mitzählt.

Aufgabe 2
1. nein, weil kein sachlicher Grund
vorher schon mal AV

2. ja, wenn übliche Voraussetzungen für aoK gegeben

Stelle gerade fest, daß meine Ausführungen sich auf die 2. EA beziehen.
Ich sollte wohl erstmal die 1.EA bearbeiten

In der EA muß bei Aufgabe 1 ein Fehler sein :eek:
A hat am 1.7. seinen Job begonnen
in Frage 2 wird nach Anspruch ab Mai gefragt ??

Und in AUfgabe 2 wurde am Ostermontag der Vertrag geschlossen ??
Inserat angeblich von 2003 - Vertrag in 2007.

Eliza wrote:

In der EA muß bei Aufgabe 1 ein Fehler sein :eek:
A hat am 1.7. seinen Job begonnen
in Frage 2 wird nach Anspruch ab Mai gefragt ??

Und in AUfgabe 2 wurde am Ostermontag der Vertrag geschlossen ??
Inserat angeblich von 2003 - Vertrag in 2007.

Rückantwort von der zuständigen Betreuerin:

Aufgabe1
Arbeitsbeginn am 1.5.07

Aufgabe2
Inserat vom Februar 2007
daß das Vorstellungsgespräch am 09.04. und damit Ostermontag ist ohne Belang - also irgendein Datum um die Zeit

Danke für die Info Eliza. Bin auch an der 1. EA dran.

Grüße