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§ 12 der Studienordnung Praktika

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§ 12 der Studienordnung (Praktika)

Hallo,

in der Studienordnung steht:
"§ 12
Praktika
(1) Zu Beginn des Studiums ist ein beruflicher oder ehrenamtlicher Bereich anzugeben, in dem die Studierenden praktische Erfahrungen in der Kulturarbeit im weitesten Sinne gemacht haben (für Mütter z.B. auch Kindergarten o.ä. möglich). Während des Studiums dient das Modul 3 der Reflexion dieser praktischen Erfahrungen. Die Ergebnisse werden in einer dieses Modul als Prüfungsleistung abschließenden Hausarbeit (Praxisbericht) vorgestellt."

Was ist hier mit "Zu Beginn" gemeint? Ich beginne jetzt im WiSe 07/08, also bin bereits eingeschrieben und habe die Bestätigung aber einen solchen ehrenamtlichen Bereich habe ich nirgendwo angegeben. Ich habe auch keine Erfahrungen in einem solchen Bereich gemacht.
Ich habe es bisher immer so Verstanden das ich ein Praktikum auch während des Studiums machen kann und dann im Rahmen des Moduls 3 darüber eine Hausarbeit schreibe.
Wer kann mir hierzu weiterhelfen?

Grüße,
Stefan

Comments

[COLOR=Navy][FONT=Tahoma]Hallo Stefan!

Das habe ich so noch nirgendwo gelesen. Man kann sein Praktikum, wie du schon richtig sagtest, auch während oder nach Studium des 3. Moduls, sogar vorher, ableisten. Teilweise wird hier ehrenamtliche Arbeit anerkannt.

Hier einmal zur info: [/COLOR][URL]https://www.fernuni-hagen.de/KSW/bakw/modul3.html[/URL]
[COLOR=Navy][FONT=Tahoma]
MfG
Nadine
[/COLOR]