2 kleine Fragen:
Hey zusammen!
Ich hab noch zwei Unklarheiten:
- in der Klausur WS07/08 wird von "objektiven" und "subjektiven" Tatbestand gesprochen (Strafrecht Frage 6 und 7). Davon hab ich im Skript aber nichts gefunden!?
- wann ist ein Verwaltungsakt nichtig?
könnt ihr mir auf die Sprünge helfen?
Comments
ChrissiLLB
Contributions on this page: 2
View profileKorrekt, das ist kein aktueller Propädeutikum-Stoff.
Liebe Grüße
ChrissiLLB
Contributions on this page: 2
View profileSiehe § 44 Abs. 1 VwVfG
Liebe Grüße