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2 kleine Fragen

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2 kleine Fragen:

Hey zusammen!
Ich hab noch zwei Unklarheiten:

- in der Klausur WS07/08 wird von "objektiven" und "subjektiven" Tatbestand gesprochen (Strafrecht Frage 6 und 7). Davon hab ich im Skript aber nichts gefunden!?

- wann ist ein Verwaltungsakt nichtig?

könnt ihr mir auf die Sprünge helfen?

Comments

Viggo wrote:

Hey zusammen!
Ich hab noch zwei Unklarheiten:

- in der Klausur WS07/08 wird von "objektiven" und "subjektiven" Tatbestand gesprochen (Strafrecht Frage 6 und 7). Davon hab ich im Skript aber nichts gefunden!?


Korrekt, das ist kein aktueller Propädeutikum-Stoff.

Liebe Grüße

Viggo wrote:

wann ist ein Verwaltungsakt nichtig?


Siehe § 44 Abs. 1 VwVfG

Liebe Grüße