55100 - Modul 1 - KE 4 - Abgabe
Hallo,
bald geht das neue Semester los und so langsam werden/wurden die Unterlagen verschickt.
Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.
Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.
Duddits
Comments
KaBe
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View profilenein, nur die LOTSE-Aufgaben kann man online bearbeiten
Wenn Du Angst hast das die Post nicht richtig arbeitet verschick Deine EAs doch mit Einschreiben Rückschein oder per UPS/DHL/FedEx etc.
Beck
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View profileWie sieht das eigentlich aus wenn man z.b im Modul Propädeutikum von den 3 EA´s nur zwei zur Uni geschickt hat oder eine auf dem Postweg verschwindet, jedoch die anderen beiden bestanden hat, ist man dann zur Prüfung zugelassen?
Es heißt doch immer man braucht nur die Hälfte aller möglichen EA´s bestanden haben.
Eliza
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View profilegenau ! Es ist egal ob Du die andere Hälfte nicht bestanden, nicht abgegeben oder weggeworfen hast
webkruemel
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View profileDann hoff ich doch mal das das ankommt, hatte nämlich schon mal nen Brief zurückgekommen, weil die Maschine meinen Absender als Adresse gelesen hatte, obwohl es eindeutig gekennzeichnet war, selbst die Postfrau konnte sich nicht erklären warum das so ist
beasty
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View profileLOTSE KE 5
Hi an alle! :)
Hab mich nun mit der LOTSE KE 5 beschäftigt und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Aufgabe 1: A, D
Aufgabe 2: E
Aufgabe 3: A, B
Aufgabe 4: C
Aufgabe 5: E
Aufgabe 6: A, C, E
Aufgabe 7: B, D, E
Aufgabe 8: C, D
Aufgabe 9: D
Aufgabe 10: B, C
Ob dies nun alles so richtig ist, kann ich nicht 100%ig sagen, bin aber sehr auf eure Meinungen gespannt! :)
Grüße,
Saskia
LarsT
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View profileHallo Saskia,
die Aufgabe wird in einem anderen Bereich diskutiert:
[URL]#?t=22052[/URL]
Entspricht weitgehend den dortigen Ergebnissen. Aber bei Frage 6 und 7 wäre E zu hinterfragen.
Herzliche Grüße
Lars
LLB_2007
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View profileTatvollendung bei Aufgabe 1a?
Liebe Lesenden,
bei noch so genauem Hinsehen, kann ich in der Aufgabenstellung, also in der Beschreibung des Tathergangs in Aufgabe 1a keine Tatvollendung des Angreifers (V) erkennen.
Er hält A zwar fest und beginnt (!), auf ihn einzuschlagen. Welche Wirkung dieses Festhalten und beginnende Einschlagen bei A hinterläßt, bleibt aus der Beschreibung des Tathergangs offen.
Nun setzt aber ein Körperverletzung, genauer gesagt, die körperliche Misshandlung per Definition nur solche unangemessene Behandlungen voraus, die das körperliche Wohlbefinden mehr, als nur unerheblich beinträchtigen.
Zwar könnte man die Notwehrreaktion des A insoweit deuten, als dass er sein körperliches Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt sah.
Aus der Beschreibung des Tathergangs geht das jedenfalls nicht hervor.
Die Bedingung für eine Gesundheitsschädigung sehe ich ebenfalls nicht erfüllt. Gleiche Argumentation.
Ich plädire deswegen auf eine Strafbarkeit wg. versuchter Körperverletzung.
Wie seht Ihr das?
Danke und Gruß... der Jörch
taylan
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View profilees reicht wenn du "körperliche Misshandlung" bejahst.
und das ist bei "beginnendem" :) einschlagen auf jeden fall gegeben. daher eindeutig: obj+, sub+, rw+, sch+ ->str.bar g.223I+
taylan
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View profileFalls du hier den A in Aufgabe 1b meintest, führe ich hilfsweise an:
laut Schönke/ Schröder, Strafgesetzbuch:
Rechtfertigungsvoraussetzung ist zunächst eine (tatsächlich bestehende) Notwehrlage, die durch einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf den Täter selbst oder einen anderen begründet wird (Abs. 2).
"beginnendes einschlagen" ist m.e. gegenwärtig
LLB_2007
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View profileJa, nee, is klar,
ich kann aber gerade die "körperliche Misshandlung" nicht bejahen, weil die p.d. geforderte, mehr als nur unerhebliche Einschränkung des körperlichen Wohlbefindens nicht aus dem Text herauslesen kann.
Es fällt mir leicht vorzustellen, dass A ein nicht unerhebliches körperliches Leid erlitten hat. Aber eben nur in meiner Vorstellung.
Im Text seh' ich davon nix.
Klärt mich auf...!
Danke... der Jörch
taylan
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View profileim Sachverhalt steht: "...hält den A fest und beginnt, auf ihn einzuschlagen..."
Hier sind wir uns jetzt hoffentlich einig das A jetzt leider "Haue kriegt".
Wenn du "Haue kriegen" würdest, würdest du dich "körperlich misshandelt" fühlen, oder nicht?
eigentlich logisch, aber korrigiere mich, falls wir aneinander vorbeireden.
grüsse
taylan
LLB_2007
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View profilees baht sich vielleicht Haue an. Nirgends steht, dass auch nur ein einziger Schlag sein Ziel erreicht hat.
Keine Haue, keine körperliche Misshandlung.
Nur ein einziges "Aua", nur ein einziges Krümmen, und die Sachlage wäre sonnenklar. Aber so... ?
Der Tatvorsatz ist unbestritternermaßen zu erkennen, nicht aber der Taterfolg.
... der Jörch
KaBe
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View profile"BEGINNT auf ihn einzuschlagen"....stell Dir das mal bidlich vor....wenn er noch nicht zugeschlagen hätte hätte m. E. im SV gestanden: Hebt die Hand zum ersten SChlag oder dergleichen...
taylan
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View profile:) jetzt wirds lustig :)
also gut, ich nehme noch einen Anlauf:
"...V...beginnt auf A einzuschlagen..."
"einzuschlagen" ist plural, das heisst mindestens zwei schläge
da aber kein mensch mit beiden Händen gleichzeitig versucht zu schlagen, müssen wir davon ausgehen das zumindest ein Schlag beim Opfer A bereits eingetroffen sein muss.
:) jura, kann so lustig sein
LLB_2007
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View profilehmmm, da könnte 'was dran sein...
nachdenkend... der Jörch
LLB_2007
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View profile@ taylan: Ist die Pluralbildung des flektierten Verbes ("...einzuschlagen...") strafbar?
Spaß beiseite. Ich halte die formulieren in Aufgabe 1a grenzwertig im Sinne einer späteren Entscheidung hinsichtlich Versuch vs. Vollendung.
Den letzten Hinweis von KaBe finde ich erhellend, tendiere nun auch Richtung Tatvollendung. Die Schreiber des Aufgabentextes hätten wahrscheinlich einen anderen Wortlaut gewählt, um einen Tatversuch zu betonen.
Also, in diesem Sinne... der Jörch
caveman
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View profileich wage mal anzunehmen, dass weniger das konkrete Ergebnis entscheidet, sondern die stringente Argumentation im Gutachten.
Ich halte die schwammige Formulierung "... beginnt einzuschlagen ..." für eine bewusst ausgelegte Fussangel.
Wichtiger ist, dass ich sauber begründe warum ich zu dem Ergebnis komme, dass entweder Versuch oder Vollendung vorliegen.
M.E. ist beides stringent begründbar.
Trotzdem bin ich auf die Korrektur gespannt
Gruß
Alexander
PS.: Ich gehöre übrigens zur "Versuchs"-Fraktion
Jeanette
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View profilelösung EA?
Hallo zusammen,
weiss jemand, ob die Lösung der strafrechts-EA irgendwo abgelegt ist, so wie das bei BGB I immer der fall ist?
*Jeanette
Sunny_Mellie
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View profileOh, das würde mich auch brennend interessieren..... :confused
LLB_2007
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View profileGibts schon irgendwo Ergebnisse der EA 4 von letzter Woche?
Danke und Gruß... der Jörch
webkruemel
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View profileSchön das wir den Lösungseweg jetzt bekommen haben, aber wie siehts denn aus mit den Ergebnissen, würde mich schon mal interessieren ob ich bestanden habe
Eliza
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View profileAbgabetermin 5.6. - heute istdoch erst der 18.6.
Da wirst Du dich schon noch 3-4 Wochen gedulden müssen.
webkruemel
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View profileErnsthaft?
Na son Mist, da stand doch da "so schnell wie möglich"
Na ja, okay, dann weiß ich wenigstens bescheid
Eliza
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View profileWenn ich mir immer das Datum vom Korrektor angucke, vergehen alleine da schon die 2 Wochen, bis die EA von ihm/ihr wieder bei FU ist.
Dann werden m.W. ein paar Stichproben gemacht und bis es dann verschickt ist...
Und vorher dauert es eben auch so ca. 2 Wochen bis die EA beim Korrektor landet und er damit durch ist.
Dominique
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View profileich habe das Ergebnis der Einsendeaufgabe vom 22.05. leider noch nicht, ist das normal oder sollte ich da mal anrufen?:confused
Georgia
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View profilewie Eliza schon schrieb, sind 4 Wochen normal - bei mir als notorischen Spätabgeber:rolleyes: hats auch schon 6 Wochen gedauert
Dominique
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View profileNa dann bin ich ja beruhigt :
Sunny_Mellie
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View profileOh, ich hatte auch schon Panik, dass vielleicht gar nichts dort angekommen ist......
Peter Honig
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View profileich habe die EA heute zurückbekommen: 85 Punkte.
Im Einzelnen:
Bei 1a habe ich beim obj. Tatbestand "andere Person" definiert. Das brauchte ich wohl nicht.
Beim obj. Tatbestand "Gesundheit geschädigt" war ich dem Korrektor nicht kritisch genung. Fraglich sei ihm, ob ein Schlag einen Heilungsprozeß erforderlich macht. Das kann man sich fragen. Macht fünf Punkte weniger: 20 Punkte.
Aufgabe 1b und c ging mit 25 Punkten glatt durch.
Aufgabe 2 mit 15 Punkten, da ich weder die obj. und subj. Tatbestandsmerkmale, die Rechtwidrigkeit und die Schuld geprüft habe. Immerhin nur 10 Punkte Abzug, für soviel Vergessenes ist das durchaus ok.
Ich bin zufrieden.
Ich hatte die EA am 18.05.2007 abgegeben und deshalb vermutlich schon heute zurückbekommen.
Gruß
Peter Honig
werner2011
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View profileGartuliere, habs heute auch zurückbekommen, glatte 100 Punkte, bin überglücklich.
Peter Honig
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View profileWerner,
100 Punkte? Glückwunsch!
Gruß
Peter Honig
webkruemel
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View profileIch möchte meine auch wiederbekommen, habe panische Angst das ich die nich bestanden habe, aber eigentlich müsste ich bestanden haben....trotzdem aaaaah
immanuella
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Klausurzulassung
Hurra!
Lotse 100%!
Klausur-Zulassung in der Tasche!
Ganz liebe und herzliche Grüße an alle!!!
Und vielen Dank für die Diskussionen, Anregungen und Kritiken!
Anke
Stefanie1308
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View profileD:D:D Habe gerade die EA 4 Strafrecht wiederbekommen!!! Unglaubliche 95 Punkte!!! Ich bin soooooo.... froh!!! Hatte wirklich nicht damit gerechnet! Jetzt muss ich nur noch gaaaaaaaaanz viel Glück bei der EA 3 BGB haben, damit ich doch noch die Klausurzulassung bekomme, sonst heisst es nämlich Klausuren erst im März.
schubidu58
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100 Punkte für das Gutachten Strafrecht :D:D:D ...freue mich sehr darüber !!!
Da habe ich bis jetzt in Modul 1 einen guten Schnitt gemacht. Hoffe, dass es in der Klausur auch gut laufen wird....
Desiree Risadelli
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View profileWie genau komme ich wohl an die Klausurtermine im September fürs
erste Sem.BOL ,weiss das jemand?Und -wo werden die ,wenn man nur
ein paar km von Hagen entfernt wohnt geschrieben?In Hagen nicht,oder?
Münster?Grüsse D.
Haroeris
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View profileDie Klausurtermine stehen in der Studieninfo Nr. 3, welche Dir wohl per Post zu(gegangen)gehen sollte ... also ich hab meine schon..
Hagen, nö... Münster nö... Bielefeld .. nö -> Bochum!
Desiree Risadelli
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View profileAch sö!:)Vielen Dank -da schaue ich nach..
Oezlem
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View profileHabe heute auch meine EA erhalten... 80 Punkte
Sunny_Mellie
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View profileich habe meine Einsendeaufgabe immer noch nicht zurück, ich muss dazu sagen, ich habs sie auch erst auf dem allerletzten Drücker abgegeben. Jetzt hab ich panische Angst, dass sie gar nicht erst da angekommen ist, ich denke mal nachfragen ist schlecht, oder???:(:(
Gruß
Mellie
Sunny_Mellie
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View profileHat mal jemand wegen einer nicht zurückerhaltenen Einsendearbeit angerufen? Erhält man dann Auskunft???
Für eine Auskunft wäre ich dankbar, von dieser Arbeit hängt meine Klausurzulassung ab!!!
Liebe Grüße
Mellie
Stefanie1308
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View profileHallo Mellie,
du kannst im Studiensekretariat anrufen und nachfragen. Habe ich auch schon gemacht. Die schauen dann im Computer nach ob deine EA schon korrigiert ist.
Sunny_Mellie
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View profileCool, danke, werde das morgen früh direkt mal machen
@belgarath
jepp, auch das werd ich in zukunft tun.... dann hat der horror ein ende....