in der Prüfungsordnung steht, dass im Master Governance die siebte Modulprüfung immer eine mündliche Prüfung sei, die nach der Anfertigung der Masterarbeit abgehalten wird. Bedeutet das nun, dass das siebte Modul ein Modul sein muss, dass die Wahlmöglichkeit "mündliche Prüfung" beinhalten muss, oder könnte es z.B. auch das Modul 2.5 sein, dass normalerweise mit einer Klausur geprüft wird, aber im Spezialfall des siebten Moduls eben mündlich geprüft wird?
Was ich auch nicht ganz verstehe: Nach 6 erfolgreichen Modulen (mind. 2 HAs und 2 mündliche Prüfungen) + 1. Seminar wird man zur Masterarbeit zugelassen. Das siebte Modul wird dann mündlich geprüft und in der Prüfung wird auch die Masterarbeit verteidigt. Die Masterarbeit kann zu jedem angebotenen Modul geschrieben werden. Also Masterarbeit zu einem der 6 bearbeiteten Module, danach bearbeiten des siebten Moduls und in der mündlichen Prüfung wird das siebte Modul geprüft und die Masterarbeit verteidigt. Aber das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe, oder? Der Professor, der mich im siebten Modul prüft, wird ja wohl kaum vorher auch noch meine Masterarbeit gelesen haben.
Könnte mich da bitte jemand aufklären?
Vielen Dank.
Monika
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WhoDaresWins
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View profileZur ersten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen. Zur 7. Prüfung: Prof. Breitmeier hat mir gegenüber erklärt, dass die Prüfung aus zwei völlig getrennten Teilen besteht. Ein Teil ist Verteidigung der MA-Arbeit mit dem jeweiligen Korrektor, der andere Teil das 7. Modul beim jeweiligen Modulbetreuer. Jeder vergibt eine Einzelnote, aus deren Schnitt sich dann die Gesamtnote ergibt.