die Abschlussarbeit steht ja jetzt online. Was ich von den Aufgaben inhaltlich halte, tut ja erstmal nichts zur Sache..... Aber hat schon jemand Aufgabe Nr. 3 entdeckt? Auf dem Deckblatt wird eine 3. Aufgabe genannt, auf dem Sachverhalt stehen aber nur 2. Hab ich was übersehen?
Und kann ich mich von der Prüfung wieder abmelden, nachdem die Aufgabe bekannt ist? Für die Bearbeitung dieser Aufgabe fehlen mir Zeit, Lust und Verständnis. Von Klausuren kann man sich ja wieder abmelden, bei einer HA stell ich mir das schwierig vor. Und wer garantiert mir, dass die im nächsten Semester zur Vernunft kommen und weniger als 1400 Seiten Lesestoff, im Ausgleich aber ein anständiges juristisches Thema anbieten?
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AbanoAs
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View profilees gibt keine 3. aufgabe, das sieht man ja auch an der punkteverteilung. 40 für aufgabe 1 und 60 für aufgabe 2.
ich finde die hausarbeit ziemlich einfach. urteilsbegründung schreiben ist ja nicht schwer und das urteil sehr sehr leicht zu verstehen und nachzuvollziehen. aufgabe 1 ist auch nicht sehr schwer. also ich denke da ist der lehrstuhl doch sehr human gewesen, hätte uns schwerer treffen können, zumal man für aufgabe 1 nr die 69 seiten aus dem skript zur feministischen theorie braucht!
ICat
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View profiledanke erstmal für die Antwort.
Ich hatte fest mit einer arbeitsrechtlichen Fallbearbeitung gerechnet und bin deswegen nicht so begeistert. Ich muss dazu aber auch sagen, dass ich mich schon das ganze Semester über das Modul aufrege, weil es so wahnsinnig viel Pflichtlesestoff ist (das Freiwillige hab ich gar nicht geschafft) und der mir auch sehr unstrukturiert vorkommt. Hier mal ein bißchen, da mal ein bißchen und manchmal eben seitenweise Diskussionen, um dann festzustellen,n dass es dafür sowieso noch keine empirischen Erhebungen gibt. Ein bißchen davon zur Einführung ok, aber so ist mir das einfach viel zu viel und ich weiß nicht, wie man das neben einem Job schaffen soll. Ich werde mich mit der Aufgabe morgen mal in die Bücherei setzen und gucken, was ich rausfinde, aber eine Fallbearbeitung wäre mir lieber gewesen.
AbanoAs
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View profileAlso ich bin so gut wie mit Aufgabe 2 (Urteilsbesprechung) fertig. Ich finde es allerdings etwas schwer auf die geforderten Seitenzahlen zu kommen. Schaut man sich die Punkteverteilung (40 zu 60) und die geforderte max. Seitenzahl (20) an, sollte man für Aufgabe 1 8 Seiten und für Aufgabe 2 12 Seiten schreiben.
Ich meine bei Aufgabe 1 die Zitate einer bestimmten Therie zuzuordnen ist ja nicht schwer, aber 2 1/2 Seiten für jede Theorie zu schreiben und 12 Seiten Urteilsbesprechung ist schon ne Menge, obwohl die 12 Seiten werde ich wohl erreichen.
Zudem muss man ja nicht viele Fußnoten verwenden im Gegensatz zu meiner Bachelorarbeit, bei der ich über 330 Fußnoten hatte. Ok hier war die Seitenzahl mit 50 Seiten viel länger, aber auch bei meiner Seminararbeit mit 25 Seiten hatte ich knapp 100 Fußnoten. Bei der Urteilsbesprechung bezieht man sich ja meist auf die Entscheidung, so dass es nicht viele Fußnoten gibt.
Verwendet ihr für Aufgabe 2 hauptsächlich das Skript aus Moodle mit der feministischen Theorie?
Viele Grüße
AbanoAs
ICat
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View profilewoher hast Du denn die Seitenzahl? Ich war bisher von 20 Seiten ausgegangen (weiß aber nicht genau, warum), nach Deine rRechnung wären es jetzt 30? Ich hatte noch gar keine Zeit, anzufangen.
AbanoAs
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View profileHallo!
20 Seiten sind auch richtig! Habe ich doch geschrieben!
Viele Grüße
AbanoAs
ICat
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View profileStimmt, ich hatte aus Aufgabe 1 8 Seiten 18 Seiten gemacht. Mein Fehler :)
Ich denke auch, dass ein wenig Sekundärliteratur genutzt werden sollte, bin mir bei der Menge aber auch noch nicht sicher. Ein paar Aufsätze zu der Urteilsproblematik wird es ja wohl geben und zur ersten Frage muss ich nochmal in Ruhe suchen.
Ich hatte die EA 2 komplett ohne Fußnoten geschrieben und in der Lösungsskizze waren dann ja durchaus einnige. Das hatte mich damals überrascht. Und in Anbetracht der Tatsache, dass ja das ganze Modul recht umfangreich und Literaturlastig ist, werde ich wohl eher ein bißchen mehr als ein bißchen weniger nutzen.
Jessy
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View profileAlso ob die Inhalte des Moduls und die Aufgabenstellung der HA in ein juristisches Studium gehören sollten ist wohl eher Geschmackssache.
Ich für meinen Teil bin froh, dass bereits zu Beginn des Semesters mitgeteilt wurde, dass das Modul auf jeden Fall mit einer HA abschließt. Das hat mir die Arbeit sehr einfach gemacht. Ich habe nicht mal den Pflichtstoff gelesen, sondern nur die MC - EA mittels "durchblättern" des Materials gelöst und damit die Zulassung erreicht. Bei der HA werde ich genauso verfahren. Ich lese jetzt die erforderlichen Inhalt für die Aufgabe 1 (das ist ja nun echt nicht viel). Und für die Lösung der Aufgabe 2 braucht man das Material ja gar nicht, sondern nur das Urteil und etwas Recherche in bisherigen Urteilen und der Literatur. Von daher bin ich da noch relativ entspannt.
Ich persönlich hätte mir für das juristische Studium an sich unter diesem Modul mehr AGG und mehr "Juristerei" gewünscht. Aber so entgehen wir wenigstens dem Auswendiglernen für eine Klausur. Witzig finde ich, dass man für den Abschluss dieses Moduls kaum etwas von dem ganzen Material gelesen haben muss. Das ist schon recht sonderbar. Bestätigt mich aber in meiner Annahme vom Beginn dieses Semesters und meiner Entscheidung gar nichts von dem ganzen Kram zu lesen, sondern erstmal abzuwarten was in der HA auf mich zukommt. :)
Ich wünsche Euch allen viel Erfolg !
ICat
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View profileganz genauso wie Dir gings mir eben auch, Jessy. Ich hatte auch auf AGG und einen insgesamt viel juristischeren Ansatz gehofft. Der sozialwissenschaftliche Ansatz und die geschichtlichen Anfänge sind ja wirklich spannend, aber ich hab einen 40-h-Vollzeitjob, zu dem ich auch noch jede Woche 15 Stunden im Zug sitze. Ich hab halt nur begrenzt Zeit und hätte mich in der dann gerne auch die Juristerei konzentrieren können und den Rest vielleicht als freiwilligen Lesestoff gehabt. So war es jetzt leider genau andersrum, dass die ganzen Juristischen Inhalte freiwillig waren. Und lasst uns ehrlich sein: man liest es dann nicht. Ich hab kaum die Pflichtsachen gelesen, weil man die Aufgaben ja wirklich mit Überfliegen und gesundem Menschenverstand lösen konnte. Dann wiederum finde ich aber, dass der Kurs dafür ganz schön teuer ist und noch dadurch teurer wurde, dass man sich erstmal diese 1400 Seiten ausgedruckt hat, ohne sie dann tatsächlich zu brauchen. Aber das hab ich ja schon an verschiedener Stelle angemerkt. Es hilft ja jetzt auch nicht mehr. Ich will Ende des Monats die Klausur im Arbeitsvertragsrecht schreiben, da sind dann auch einige der hie rim Kurs erhofften Inhalte vertreten.
Ich hab jetzt endlich mal einen ersten Blick in das Urteil zu Aufgabe 2 werfen können und denke schon, dass man was draus machen kann. Bestehen wid man die Aufgaben wohl und damit den Schein kriegen. Meine Zielrichtung war nur viel idealistischer und mehr fach- statt nur "Schein bestehen- abhaken- Fertig"- bezogen.
AbanoAs
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View profileHat schon jemand was zu Aufgabe 1 gefunden? Ich weiß gar nicht was man da großartiges schreiben soll. Zum Beispiel bei dem ersten Zitat geht es ja um die Gleichheitstheorie. Ich frage mich, wie man 2 Sätze bezogen auf das erste Zitat analysieren soll???
Viele Grüße
AbanoAs
ICat
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View profilezu Aufgabe 1 hab ich mir gestern den genannten Artikel von Adomeit aus der NJW 96 kopiert, aber noch nicht gelesen.
Außerdem hab ich mir gesternfür Aufgabe mal ein paar relevante BVerfGE kopiert und ein, zwei halbwegs aktuelle Aufsätze.Das ganz aktuelle ist leider entweder beim Buchbinder oder es steht im Psychologie- FB und der macht erst nächste Woche wieder auf....
Ich les mich jetzt (endlich) mal gründlich ein und werde heute Abend mal ein bißchen was erzählen, wenn ich es schaffe.
AbanoAs
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View profileWas schreibt ihr bei Aufgabe 2 zu dem Punkt: Verhältnis der Entscheidung zum Schrifttum/Gegenmeinungen?
Habt ihr schon was zu Aufgabe 1???
AbanoAs
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View profileerledigt...
ICat
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View profileich hab es jetzt endlich geschafft, die Br-Drs, BVergE etc zu Nr 2 zu lesen. Daran werde ich mich jetzt wohl langhangeln. 12 Seiten sollten zu schaffen sein. Bei meiner Suche bin ich auf folgenden Artikel gestoßen: Michael Grünberger "Die Reform des Transsexuellengesetzes: Großer Wurf oder kleine Schritte?" Den empfehle ich zu lesen. Er gibt einen ganz guten historischen Überblick und spricht die Probleme sehr gut an. Problem: ich hab keine Fundstelle, weiß also nicht, wo der veröffentlicht wurde. Ich hab den in einer Literaturrecherceh mit Stichworten vom Suchsystem der UB angezeigt bekommen. Wen jemand also weiß, wann und wo der Aufsatz veröffentlicht wurde, sagt doch bitte Bescheid. Dann kann ich den auch zitieren.
Zu Aufgabe 1 habe ich noch gar nichts gemacht. Ich kann mich nicht überwinden und es ist ja noch ein bißchen Zeit.
ICat
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View profileOk, jetzt habe ich nochmal umformuliert und es doch gefunden. Er ist veröffentlicht in GRoß/Neuschäfer-Rube/ Steinmetzer (Hrsg):"Transsexualität und Intersexualität"
Leider bei uns in der UB ausgeliehen und mehrfach vorgemerkt.....
AbanoAs
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View profileIch habe die Hausarbeit nun so gut wie fertig. Es fehlt nur noch das letzte Zitat. Ich denke es werden dann 20 Seiten, aber mehr kann man beim besten Willen nicht dazu schreiben.
ICat
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View profilesagt mal, wie haltet Ihr es mit Zitaten und Fußnoten? Bisher hab ich mich hauptsächlich auf die Urteile und die Drucksachen gestützt und die kommen zwar in die Fußnoten, aber nicht in Literaturverzeichnis. Ich hab zwar auch ein, zwei Aufsätze gefunden, aber ein Literaturverzeichnis mit drei Quellen sieht ja schlechter aus als gar keins. Inwiefern habt Ihr auch Kommentare, Lehrbücher etc genutzt? Ich hab da noch keine wirklich Vorstellung. Eigentlich kann man die Aufgaben komplett ohne bearbeiten, aber sogar die Musterlösungen für die 2. EA war ja mit Fußnoten. Die hab ich ganz ohne geschrtieben und auch nur knapp bestanden. Weiß jemand, was da so in welchem Umfang verlangt wird?
ICat
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View profileIhr Glücklich seid ja scheinbar schon fertig mit der Arbeit. Vielleicht liest trotzdem noch jemand mit und kann mir ein paar Tips geben.
Aufgabe 1: Was zum Teufel wollen die von mir? Ist das eher so eine Art Philosophie- Schulaufsatz? Da muss ich ja wohl kaum was wissenschaftlich belegen, oder? Ich hab hier überhaupt keinen Ansatz und weiß wirklich nicht, wie ich anfangen soll. Wie habt Ihr das gemacht?
Aufgabe 2: Da hab ich mit Zusammenfassung des SV, der bisherigen Rspr und Darstellung der Entscheidung 11 Seiten voll. Den Tenor zusammenfassen hat das BVerfG meiner Ansicht nach im Obersatz doch schon ganz gut gemacht. Wie soll ich das denn optimieren? Die haben doch auch ein bißchen Ahnung vom Thema. Und wie habt ihr es mit Nachweisen gehalten. Wenn ich jetzt noch groß anfange, mit Nachweisen zu diskutieren und zu belegen, kann ich das auch den paar Seiten doch gar nicht juristisch qualifziert bearbeiten. Sollen das denn jeweils nur ein paar Sätze sein?
Und nur mal so aus Interesse: Habt Ihr das alle fertig gemacht oder hat jemand aufgegeben? Ich erwähne es immer noch ernsthaft, weil ich Aufgabe 1 so furchtbar finde, dass ich mich schon sehr quäle, den ganzen Blödsinn auch nur durchzulesen.
AbanoAs
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View profileAlso ich bin seit gestern fertig mit der arbeit! Sie geht morgen zur Post! Ich habe zwei Seiten Literaturverzeichnis und genau 20 Seiten geschrieben! Muss zugeben, dass Aufgabe 1 echt ätzend war!
ICat
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View profileUnd was hast Du so im Literaturverzeichnis? Kommentare? Die BVerfGE gehören ja nicht rein und Aufsätze hab ich nur ein paar gefunden, die ich dann krampfhaft zitiert habe, um überhaupt was zu zitieren. Eigentlich liegt mir das Schreiben von Hausarbeiten, aber mit der hier komm ich nicht klar.
Bei Aufgabe 1 versuche ich seit ein Paar Stunden, diesen Aufatz aus den Unterlagen nochmal zu lesen und bin immer noch auf Seite drei, weil ich die Sätze angucke und nicht verstehe, was drin steht.
AbanoAs
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View profileBei Aufgabe 1 hab ich einige Fachbücher, bei Aufgabe 2 viele Aufsätze und ein paar Lehrbücher!
ICat
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View profileHmm,. ich hab jetzt beschlossen, Aufgabe 1 komplett ohne Literatur zu schreiben, weil ich nichts juristisches dazu finden kann und immer noch der Ansicht bin, dass es sich um einen juristischen Kurs handelt. Ich hab keine Nerven, jetzt nochmal bei Psychologie oder Sozialogie zu suchen.
So viele Aufsätze hab ich zu zwei auch nicht gefunden. Insgesamt vielleicht so 10. Sie beschäftigen sich auch mit verschiedenen rechtlichen Problemen, aber explizit mit dem Thema des Urteils, also dieser Namens-. und OP-Geschichte gerade nicht.
Inzwischen ist es mir aber auch egal. Wenn ich gar nichts schreibe, falle ich auf jeden Fall durch. Also schreib ich mal was zusammen und hoffe auf eine vier. Wiederholen werde ich das jedenfalls nicht und auch ganz bestimmt keinen weiteren Kurs in diesem Zusammenhang belegen. Außerdem überlege ich mir noch einen offiziellen bösen Brief. Ich hatte mal in Moodle geschrieben, dass ich das alles ungünstig finde. Die eine Kursbetreuerin hat auch zugegeben, dass das echt alles nicht so klasse ist. Gebracht hat es aber natürlich nichts.Ich ärgere mich hlat über die verschwendete Zeit und das verschwendete Geld und vor allem die ganze Energie, die ich ständig verschwende, wenn ich mich über den Kurs aufrege :) Ich hätte einfach aufhören sollen, als ich gesehen habe, um welche Themen es geht...
AbanoAs
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View profileDas problem ist, dass du das fach nicht mehr wechseln kannst! Da du dich dafür entschieden hast musst du das fach auch wiederholen falls du durchfällst! Im schlimmsten fall prüfst du dich dann mit diesem fach raus! Aber du schaffst das schon!
ICat
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View profileWie, ich kann keinen anderen Kurs belegen und da den Schein machen? Ich dachte, dass dass ein Wahlkurs ist und wenn ich einen nicht bestehe, kann ich einfach einen anderen nehmen. Bei den Grundlagen (MMS, MMZ etc) war klar, dass da genau die Kurse Pflicht sind, aber bei den Wahlkursen dachte ich, sei es anders. Mach mich nicht schwach. Ich hatte gerade wieder beschlossen, den ganzen Kram ins Altpapier zu werfen. Ich versuche, den Aufsatz zu Nr 1 zu lesen, gucke die Sätze an und verstehe es nicht.
Kannst Du mir einen großen Gefallen tun und sagen, zu welcher These Du die letzte Aussage von Nummer 1 zuordnest? Ich finde das nicht.
AbanoAs
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View profileNormal es ist so auch im wahlfach, dass wenn du einmal die klausur mitgeschrieben hadt, du an das fach gebunden bist! Da du dich ja jetzt nicht mehr von der hausarbeit abmelden kannst bist du wohl daran gebunden, es sei denn das prüfungsamt macht eine ausnahme und wertet es bei abgabe der hausarbei, aber das glaube ich nicht, weil das ja unfair wäre! Du meinst das von adomeit? Baja das zielt wie das zweite auf die differenztheorie, hier aber sowohl auf biologische als auch soziale differenz!
ICat
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View profileDanke für den Hinweis zum Zitat.
Ich fände es eher unfair, keinen Master mehr machen zu können, weil ich mit dem sozialwissenschaftlichen Emanzenkram nicht klar komme...... Ich versuch mal, da noch irgendwas zusammenzuschreiben und frag mal beim Prüfungsamt nach, ob ich einen Ersatzkurs machen kann. Der wäre ja zusätzlich. Ich hätte also viel mehr Arbeit.