Auch hier gibt es natürlich gesetzliche Grundlagen:
Schau mal bei Wikipedia unter "Völkerrecht" etc. Da findest Du auch irgendwo ein internationales Abkommen zum Kriegsrecht.
d
derMichi
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Danke für die Antworten, versteht mich auch bitte nicht falsch. Ich suche keine Verteidigung oder Schutz für solche Greueltäter.
Als Laie lese ich nur von "nulla poena sine lege" (Keine Strafe ohne Gesetz) oder von "nullum crimen sine lege" (kein Verbrechen ohne Gesetz) und fing halt an mir Gedanken zu machen. Für alle Interessierten eine knappe Zusammenfassung aus Wikipedia: Rückwirkung im Völkerrecht
Eine besondere Rolle spielt die Rückwirkung von Gesetzen im Völkerrecht. Laut Art.7 Abs.2 der [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention"]Europäischen Menschenrechtskonvention[/URL] wird durch das Rückwirkungsverbot nicht ausgeschlossen, "dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war." Hierzu zählt beispielsweise [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord"]Völkermord[/URL] oder [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit"]Verbrechen gegen die Menschlichkeit[/URL]. Auf dieser rechtlichen Basis wäre beispielsweise die Bestrafung von Diktatoren möglich.
d
derMichi
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Wie auch immer. Mein Gedankengang war:
Krieg in Deutschland: Töten der Kriegsgegner + Juden (?) evtl. straffrei
Kriegsende
neue Gesetze (?)
Bestrafung obwohl zum Tatzeitpunkt straffrei?
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maischdro
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View profileAuch hier gibt es natürlich gesetzliche Grundlagen:
Schau mal bei Wikipedia unter "Völkerrecht" etc. Da findest Du auch irgendwo ein internationales Abkommen zum Kriegsrecht.
derMichi
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Danke für die Antworten, versteht mich auch bitte nicht falsch. Ich suche keine Verteidigung oder Schutz für solche Greueltäter.
Als Laie lese ich nur von "nulla poena sine lege" (Keine Strafe ohne Gesetz) oder von "nullum crimen sine lege" (kein Verbrechen ohne Gesetz) und fing halt an mir Gedanken zu machen. Für alle Interessierten eine knappe Zusammenfassung aus Wikipedia:
Rückwirkung im Völkerrecht
Eine besondere Rolle spielt die Rückwirkung von Gesetzen im Völkerrecht. Laut Art.7 Abs.2 der [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention"]Europäischen Menschenrechtskonvention[/URL] wird durch das Rückwirkungsverbot nicht ausgeschlossen, "dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war." Hierzu zählt beispielsweise [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord"]Völkermord[/URL] oder [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit"]Verbrechen gegen die Menschlichkeit[/URL]. Auf dieser rechtlichen Basis wäre beispielsweise die Bestrafung von Diktatoren möglich.
derMichi
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Wie auch immer. Mein Gedankengang war:
Krieg in Deutschland: Töten der Kriegsgegner + Juden (?) evtl. straffrei
Kriegsende
neue Gesetze (?)
Bestrafung obwohl zum Tatzeitpunkt straffrei?