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An- bzw. Rückmeldung

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An- bzw. Rückmeldung

Hallo ihr lieben da Draussen,

hoffe mir kann jemand weiterhelfen:
kann man nach erfolgter online Rückmeldung bei Bedarf noch Anträge per Post nachreichen oder gilt die Meldung dann als erledigt :confused:

Ein dickes Danke schonmal an dieser Stelle für die Hilfe.

Comments

Die Rückmeldung selbst hast du schon gemacht. Wenn du noch was ändern willst, kannst du das aber jederzeit noch tun.

Ok, danke für die Antwort.
gilt das für alles, also auch das hinterherschicken von Nachweisen die ja online nicht möglich sind ???

Ja klar! Wenn bei den Anträgen etwas fehlt bekommst du idR. eine Nachfrist gesetzt, außer bei Fristanträgen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe mich online zurückgemeldet.
Dann werd ich jetzt noch schnell noch den fehlenden Antrag mit Nachweisen an die Uni schicken. Online war keine Möglichkeit zum Beantragen.Reichen normale Kopien oder müssen es beglaubigte sein?

Es müssen beglaubigte Kopien sein.

Danke, habe inzwischen in Hagen angerufen und erfahren das es in diesem Fall keine beglaubigten sein müssen.

Silvie wrote:

Ja klar! Wenn bei den Anträgen etwas fehlt bekommst du idR. eine Nachfrist gesetzt, außer bei Fristanträgen.

wann handelt es sich um Fristanträge?

Sunflower wrote:

wann handelt es sich um Fristanträge?


Fristanträge sind Anträge, die an festgelegte Fristen gebunden sind. Also bspw. Einschreibung, Rückmeldung usw. Fristlose Anträge sind z.B. Anrechnungen von Prüfungsleistungen.