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Änderung der Kursbelegung ! Bis wann?

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Comments

Bis 23.11.2005 ist das Um- und Nachbelegen moeglich.
Kostet allerdings eine Verwaltunsgebuehr von mind 5 Euro, wenn Du es per Internet machen kannst oder mehr, wenn es so nicht geht.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich notfallmäßig mich von einzelnen Fächern wieder abmelden muss? Z.B. weil ich vom Arbeitsamt her nicht mehr als 11 SWS belegen darf, weil ich kurzfristig arbeitslos geworden bin? Gibt es da schon Erfahrungen??

Gruss
Holger

Ich weiß nicht, wie es gegenwärtig in Deutschland ist, aber soweit ich weiß prueft das Arbeitsamt derartige Sachen wie SWS nicht. Es reicht nachweisen zu koennen, dass man Teilzeitstudent ist und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht. :)
Liegt die Grenze nicht außerdem bei max. 14,9 Wochenstunden? :confused

Hatte 'ne pdf von der FernUni in der Hand, da stand was von 11 SWS. Gerade bei ALG II (aka Hartz IV) sollen die AA mittlerweile recht heftig vorgehen, wurde von von Betroffenen berichtet. Da muss man wohl erstmal generell um das Teilzeitstudium kämpfen, da je nach AA gesetzliche Bestimmungen gerne mal ignoriert oder ganz geleugnet werden.

Gruss
Holger

kurse

Würd auch gern wissen bis wann man die ändern kann
madison

Hä?

madison24 wrote:

würd auch gern wissen bis wann man die ändern kann
madison


Wer lesen kann... :p \

Ulrike wrote:

Bis 23.11.2005 ist das Um- und Nachbelegen moeglich.
Kostet allerdings eine Verwaltunsgebuehr von mind 5 Euro, wenn Du es per Internet machen kannst oder mehr, wenn es so nicht geht.

Bei mir hat sich das Prüfungsamt nach 1 Monat mit einem positiven Bescheid zurück gemeldet. Dies zur Frage, wie lange die Anrechung dauern kann.

bei mir hat es bei der Anerkennung auch nicht allzu lange gedauert. Auch so max. 4 Wochen. Das prüft ja erst ein Sachbearbeiter und dann genehmigt es noch irgendein Ausschuss (soweit ich weiß). Kann mich aber über das Prüfungsamt nicht beschweren :)

Anke