Ich studiere gerade BWL und überlege zusätzlich den Bachelor of Laws zu machen. Ich weiß schon, dass mir BWL 1-3 anerkannt werden. Jetzt habe ich aber gehört, dass ich mir Recht 1 für das Prop. anerkennen lassen kann. Stimmt das und falls ja wie stelle ich das an? Recht 2 habe ich nicht mehr gemacht, da ich es fürs Vd nicht mehr brauche. Außerdem wüsste ich gerne welche Modulnoten in die Bachelornote mit eingehen. Die Module 1-6 entsprechen doch dem "Grundstudium", heißt das sie gehen nicht mit in die Abschlußnote ein.
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!
Einen schönen Tag noch!
Ciao,
Nicole
Comments
Eliza
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View profileMeines Wissens gehen alle Module in die Note ein. Die Aufteilung in GS und HS ist nur virtuell :)
Antrag ans Prüfungsamt. Da der Kurs ja an der FU belegt wurde, sollte das mit den Inhalten kein Problem darstellen.
Amber06
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View profileDanke für die Info!
Dann werde ich wohl im SS mit B.o.L loslegen!
maischdro
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View profileKurze Info: das Propädeutikum und BGB I werden nur anerkannt, wenn Du Recht I und Recht II erfolgreich absolviert hast. Allerdings gehen das Prop und BGB I weit über das in Recht I & II vermittelte Wissen hinaus, so dass Du Dir zumindest die Unterlagen (z.B. über Ebay) besorgen solltest.
Gruß
Sandra
Amber06
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View profileOk, danke!
L.G.,
Nicole