habe gehört, dass man sich BGB IV sparen kann, wenn man in diesem Semester noch BGB II und BGB III (+ Präsenzveranstaltung) fertig kriegt. Dann muss man was einschicken und kann sich u.U. BGB IV sparen.
Nun wollte ich euch fragen wie man da aber vorgehen muss. Muss man sich vielleicht für BGB IV anmelden und dann das Zeug hinschicken?
Kann mit einer von euch weiter helfen?
Comments
maischdro
Contributions on this page: 1
View profileManuel,
mit VD in BWL und BGB I bis III in der alten Form habe ich formlos einen schriftlichen Antrag beim PA gestellt.
Das war dann alles.
Gruß
Sandra