ich habe mich fürs nächste Semester in den Dipl.-Kauffrau-Studiengang eingeschrieben. Da ich bereits im BoL bisher BGB I und III absolviert habe, wurde mir das (neue) Modul Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht ohne Note für den Dipl-Kauffrau anerkannt. Finde das bißchen komisch, da ja zurzeit (bis SS2007) noch Recht für Wirtschaftswissenschaftler I und II geschrieben werden können und m.E. früher Recht I dem BGB I-Modul und Recht II dem BGB II-Modul gleichstanden (BGB II ist bei mir noch in Arbeit).
Hat jmd. sich mal BGB I und II aus dem BoL für den Wiwi-Studiengang als Recht I und II anrechnen lassen? Wenn ja, wurde die Note mit übernommen oder wurde es lediglich ohne Note anerkannt? Eigentlich sollten doch die Noten übernommen werden, da BGB I und II tiefgehender sind als Recht I und II.
Gruß
Franzi
Comments
Eliza
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View profileFranzi,
daß Recht2 inhaltlich BGBII gleicht, halte ich aber für ein Gerücht.
REcht2 geht es doch mehr um Unternehmensrecht.
Dagegen ist Recht1 m.E. eine Mischung aus BGBI-III aber eben nicht so tiefgehend, so daß im umgekehrten Fall nur BGBI anerkannt wird.
Nordische Löwin
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View profileNaaa guti, dann stell ich die Frage anders :D : hat sich jmd. aus dem BoL-Studiengang Recht I und II im Wiwi angerechnet und wurden dann die Noten mitgezählt?
Silvie
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View profileFranzi,
meinem Freund wurden Recht 1 und 2 anerkannt. Mit Note wird nur anerkannt, wenn die Faecher identisch sind wie z.B. BWL 1 - 3.
Hier in diesem Fall wurde ihm Recht ohne Note angerechnet. Es ist daher wurscht, ob du dir Recht 1 und 2 oder PWR anrechnen laesst.
Nordische Löwin
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View profileVielen Dank für die Infos ihr zwei