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Anrechnung+25% Regel

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ich weiß, dass das Thema schon im Forum vorhanden ist, kann aber die Diskussion leider nicht öffenen.
Im Grundstudium des Bachelor of Sc. gibt es ja 10 A-Module. Mir wurden aus vorherigem Studium 7 angerechnet. Wie sieht das nun mit der 25% Regel und den letzten 3 Prüfungen aus? Reichen 1 bestandene und 2 mit 25 % bestandene Prüfungen oder muss ich 2 bestehen und bei einer reichen 25%? Oder ist es sogar notwenig alle zu bestehen?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Gruß Carina

Comments

Ich meine es ist so, dass angerchnete Module als "bestanden gelten" ...ohne Punktzahl( bzw eben mit 50%)...brauchst aber im GS mindestens im durchschnitt aller module 50 %. Theoretisch kannst das erreichen indem du eine richtig gut bestehst und zwei klausuren versemmelst...aber du hast ja je 3 versuche und die musst auch ausschöpfen. Ich würde versuche alle zu bestehen. Richtig Klarheit bringt aber ein Anruf beim Prüfungsamt.

Eine Prüfung bin ich leider mit 33% durchgefallen. Meinst du es würde reichen, wenn ich die anderen bestehe?

Das kann ich nich beurteilen...ich würde beim prüfungsamt nachfragen. was ist denn noch offen bzw wo bist denn durchgefallen??

Finanzierungs-und entscheidungstheoretische Grundlagen bi ich mit 33% durchgerasselt. Offen ist noch W-Info und W-Mathe

Man muß keine 3 Versuche ausschöpfen um auszugleichen

Anerkannte Module gehen ohne Note ein, können daher auch nicht ausgleichen, die Möglichkeit zweimal qualifiziert Durchzufallen besteht aber weiterhin.

Wie in der PO steht, muß dafür der Schnitt der Klausuren bei min 50 % sein.

Mit 33% in BWL 2 müsstest Du also in den beiden anderen Klausuren zusammen 150-33=118% erreichen, im Schnitt also je 64 %, davon darf noch eine Klausur unter 50 % sein, nur muß insgesamt 150 % rauskommen.

Sicher, dass du bei den noch zu schreibenden Klasuren nich alle versuche ausschöpfen musst? (also im falle des nicht bestehens??)

Ja, sicher.

Man beantragst einfach zu gegebener Zeit sein Zwischenzeugnis und dann wird angerechnet, bis dahin könnte man, so man denn möchte seine drei Versuche auskosten.

Woher entnimmst Du denn der PO, daß man seine drei Versuche zwangsweise nutzen muß?
Da steht bei § 19 sie können bei nichtbestehen wiederholt werden.

Hmm...ich meine das irgendwo gelesen zu haben. vielleicht in einem anderen zusammenhang

Die Aussage von Blockhaun stimmt, ich habe beim Vordiplom auch ausgeglichen ohne eine Wiederholungsklausur geschrieben zu haben.