wer hat den von Euch damit Erfahrungen gesammelt?
Habe an der Präsenzuni vor langer Zeit folgende Scheine erschlagen:
Kleiner BGB, kleiner Strafrecht, Anfängerklausur ö-Recht, alle LKOs, großer Strafrecht, Wahlfach, Grundlagenschein.
Was wird davon angrechnet?
Comments
PaulG
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View profileAnrechnungen sind im Studiengang Bachelor of Laws grundsätzlich möglich. Welche für Sie konkret in Betracht kommen, können Sie der [URL="https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/pr_fungsverfahrensordnung2007.pdf"][COLOR=#0066cc]Prüfungsverfahrensordnung (pdf)[/COLOR][/URL] der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entnehmen. Bitte informieren Sie sich über Ihre konkreten Anrechnungsmöglichkeiten beim Prüfungsamt.
Zur Einleitung des Anrechnungsverfahrens senden Sie einen formlosen Antrag auf Anrechnung sowie Ihre Leistungsnachweise in beglaubigter Kopie an:
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Universitätsstraße 21 / Gebäude AVZ
58084 Hagen
Für weitere Fragen hinsichtlich der Anrechnung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt:
Tel: [URL="livecall:+492331987"][COLOR=#0066cc]+49 2331 987[/COLOR][/URL] -2959 , -2958
E-Mail: [EMAIL="Rewi.PA@fernuni-hagen.de"][COLOR=#0066cc]Rewi.PA@fernuni-hagen.de[/COLOR][/EMAIL]
Quelle: [url=https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/anrechnungen.shtml]Anrechnung von Leistungen - Bachelor of Laws - Fakultät Rewi - FernUniversitt in Hagen[/url]
Frodo
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View profileDanke für die Antwort ...das habe ich schon gelesen. Es steht dort aber nix von einzelnen Scheinen ...es wird immer davon ausgegangen, dass man ALLE Scheine hat ....mir haben an der Uni damals noch zwei Scheine, großer ö-Recht + Z-Recht, gefehlt ...deswegen die Frage nach der Anrechnung.
PaulG
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View profile*§ 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen* (1) Bei der Anrechnung von Studien- und
Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines anderen
Studienganges oder an einer anderen als wissenschaftlichen
Hochschule erbracht wurden, gelten
gem. § 7 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Studiengang
Bachelor of Laws die Bestimmungen
dieses Abschnitts.
(2) Bei Nachweis gleichwertiger Studien- und
Prüfungsleistungen werden entsprechende Module
angerechnet werden. Es können insgesamt höchstens
15 Module (150 ECTS) angerechnet werden.
Nicht im Wege der Anrechnung ersetzbar sind das
Abschlussseminar und die Bachelorarbeit.
Ruf doch einfach mal an und erkundige dich!
Frodo
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View profile§ 5 I verweist auf §7 IV und da steht was von allen Scheinen ...ich habe eine Mail geschrieben.
Mal schauen, was kommt.
PaulG
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View profileUnd § 5 Abs. 2 enthält den wohl für dich zutreffenden Passus: "Bei Nachweis gleichwertiger Studien- und
Prüfungsleistungen werden entsprechende Module
angerechnet werden."
Bleibt abzuwarten, wie die FeU sich äußert, ich drück dir die Daumen