Weiß jemand, ob man sich und unter welchen Voraussetzungen man sich Rechtsgeschichte anrechnen lassen kann? Habe im meiner Zeit als Staatsexi Rechtsgeschichte im Studium absolvieren müssen... Ich muss nicht unbedingt noch einmal das Fach schreiben :tuedelue
Anrechnung von Rechtsgeschichte
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Beppi
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View profileDürfte sehr schwer werden, da man an der Präsenzuni in der Regel viel weniger SWS für Rechtsgeschichte aufwendet und der Umfang sowie Inhalt aber für eine Anerkennung gleich sein muss.
Irgendwo in der Prüfungsordnung steht etwas zu der Anerkennung von früheren Leistungen für das Masterstudium, die Regelung ist enger als beim LL.B.
metalruebennase
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View profileIch habe meine Rechtsgeschichtescheine anerkannt bekommen (Grundlagen- und ein Seminarschein) Mag aber auch damit zusammen hängen, dass ich einen Magister in Gesch und Pol hier an der FU gemacht habe.
Frohes Schaffen
BieneA
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View profileOkay. Aber Du hast auch noch zusätzlich einen Seminarschein... Na mal sehen...
RHCP
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View profileAlso ich habe heute früh die Info vom Prüfungsamt erhalten, dass mir trotz Grundlagen- und dazu Seminarscheins aus ReWi-Zeiten das Modul Rechtsgeschichte nicht angerechnet wird.
Spezi
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View profiledas steht auch in der prüfungsordnung, es werden überhaupt keine fächer aus dem staatsexamen anerkannt.
BieneA
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View profileJapp, die Info habe ich auch vom PA. Rechtsgeschichte wird nicht anerkannt. Da frage ich mich nun wieder, in welchem Verhältnis das Staatsexamen zum Master steht...
yeswecan
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View profileDas ist reine Willkür seitens der FU. Da scheint jemand an Komplexen zu leiden und will sich wichtig machen. Rational zu erklären ist das nämlich nicht.
Spezi
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View profileich hätte mir sonst gerne meine scheine auch anerkennen lassen. ich habe nämlich dt. rechtsgeschichte und römische rechtsgeschichte damals belegen müssen.
war bei uns pflicht an der uni, sowie rechtssoziologie, rechtsphilosophie.
BieneA
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View profileTja, das wird genauso wenig funktionieren. Bei uns war das auch Pflichtfach... Nix mit anrechnen...