bei der Aufgabe 2 kannst du die gesetzliche Rücklage nach der Vorschrift des § 150 AktG berechnen. Meine hier gegebenen Antworten sind allerdings falsch, wie ich nach Zugang der Musterlösung einer anderen Klausur mit der gleichen Aufgabenstellung feststellen musste.
Und zwar nehmen wir den Fall 1 der Aufgabe. Die Zuführung zur Rücklage beträgt 1/20 des Jahresüberschusses (vermindert um einen evtl. Verlustvortrag), und erfolgt solange bis die gesetzliche RL und die Kapitalrücklage zusammen 1/10 des gezeichneten Kapitals betragen. Achtung: die Gewinnrücklage hat damit nichts zu tun!!! Daher ist die Lösung a von Fall 1 38, Fall 2 36, Fall 3 43 (auch hier Achtung: das mit einer Zuführung von 40 schon 1/10 von 4000 erreicht wäre, ist unerheblich bei der gesetzlichen Zuführungspflicht).
Auch Lösung b habe ich mir zu einfach gemacht, und ist daher falsch. Der Vorstand muss als Bilanzgewinn mindestens ausweisen: Bilanzgewinn abzüglich Verlustvortrag dividiert durch zwei. In unserer Aufgabe heiss das im Fall 1 380, Fall 2 360, Fall 3, 430.
Ich hoffe, dass ich jetzt die Richtigen Lösungen parat habe - ich warte ja selber noch auf Postings im Forum zum Ergebnissvergleich dieser Klausur. Aber orientiert an der o. a. Musterlösung müssen die Ergebnisse einfach stimmen.
habe mal in meinen alten Unterlagen gekramt und die Klausur rausgeholt. Ich habe sie mitgeschrieben und mit 88% bestanden. Eine Kollegin von mir hat sogar eine 1,0. Wir haben uns zusammengeatn und sind auf folgende ML gekommen: (Abweichungen zu Dirks Loesung in [color=red]rot)[/color]\
hatte mich gestern zur KV gequält (auf dem Rückweg war mir schon klar, wo ich heute wieder mal den größten Teil des Tages verbringe...:rolleyes: ) und dort hatten wir für Buchungssatz 160
160 470 an [color=blue]178[/color][color=black] 1400 (84 ist doch eigentlich Rückstellung für Steuern, es geht doch aber hier um das Honorar des Steuerberaters:confused: )[/color]
Ansonsten haben wir bei den Buchungssätzen Deine Ergebnisse auch gehabt.
Als Alternative wurde uns lediglich noch bei
200 098 an 160 1900 oder 200 158 an 160 1900 angeboten (fand die Mentorin aber nicht so toll /Aufwand und Rechnung sind ja schon erfolgt/, aber Hagen hatte es in der ML) mit einem geänderten GuV von 419810.
wie berechne ich bei dieser Klausur Aufgabe 2 b? Die gesetzlichen Rücklagen habe ich ausgerechnet, aber wie ich den Bilanzgewinn, der vom Vorstand mindestens auszuweisen ist rausbekomme bekomme ich nicht hin.
LG
Juli:o
Hallo Julika!
:guckstduh Der Bilanzgewinn errechnet sich wie folgt:
Bilanzgewinn=(Jahresüberschuß - Verlustvortrag aus dem Vorjahr - Zuführung zur gesetzl. Rücklage):[color=red][b]0,5[/b][/color]
Fall 1: (760-0-038):0,5=361
Fall 2: (800-80-36):0,5=342
Fall 3: (900-40-40):0,5=410
Die gesetzlichen Rücklage berechne ich genauso wie Dirk, was meiner Meinung nach, und das was ich aus den Gesetzestexten herauslese richtig ist.
Zu Daniel seiner Ausführung muss ich sagen, dass §58 Abs. 2 in meinen Augen was anderes sagt. Hier bitte ich dich Daniel das Gesetz noch einmal zu lesen und wenn du mir es dann anhand des Gesetzes erklären kannst gebe ich mich geschlagen. Übrigens Daniel d.h. entweder *0,5 oder :2, aber nicht :0,5.
Also bis denn
Jörg
ie Zuführung zur Rücklage beträgt 1/20 des Jahresüberschusses (vermindert um einen evtl. Verlustvortrag), und erfolgt solange bis die gesetzliche RL und die Kapitalrücklage zusammen 1/10 des gezeichneten Kapitals betragen\
Ja.
. Achtung: die Gewinnrücklage hat damit nichts zu tun!!! Daher ist die Lösung a von Fall 1 38, Fall 2 36, Fall 3 43 (auch hier Achtung: das mit einer Zuführung von 40 schon 1/10 von 4000 erreicht wäre, ist unerheblich bei der gesetzlichen Zuführungspflicht). \
Falsch. bei Fall 3 beträgt die Einstellung nach Rechnung zwar 43, es sind aber nur 40 notwendig. Und da lt. Aufgabenstellung keine Satzungsregelungen vorliegen, werden auch nur 40 in die gesetzliche Rücklage eingestellt.
daher falsch. Der Vorstand muss als Bilanzgewinn mindestens ausweisen: Bilanzgewinn abzüglich Verlustvortrag dividiert durch zwei. In unserer Aufgabe heiss das im Fall 1 380, Fall 2 360, Fall 3, 430.\
ich hab da auch noch so meine kleinen Probleme mit.
Im § 150 AktG steht, dass solange der 1/20 Teil einzurechnen ist, bis die beiden Rücklagen zusammen 10% erreichen. Wenn ich also 4,99 % in der Rücklage habe, muss ich nach dieser Formulierung nicht, egal wie viel das letztlich ist, trotzdem 5% des Jahresüberschusses (+./.Gewinn-/Verlustvortrag) einstellen, auch wenn ich dadurch ÜBER die 5%-Hürde komme? Klingt für mich auch unlogisch, aber die Formulierung gibt m.E. nichts anderes her. Oder?
Die gesetzliche Gewinnrücklage beträgt maximal 5%. d.h. sie ist bei 4,99% um 0,01% aufzutoppen. Der Rest bleibt Bilanzgewinn bzw. wird in andere Rücklagen eingestellt. Wird das Grundkapital erhöht, wird am Jahresende wieder "aufgetoppt".
gibt es eine generelle Formel für den Bilanzgewinn?
Schließlich können ja auch Aufgaben in Klausuren vorkommen mit anderen Arten von Rücklagen, wie ist dann der Bilanzgewinn auszurechnen?
Oder geht es nur um JÜ, Verlust/Gewinnvortrag und Zuführung gesetzl. Rücklage, wie folgt:
Bilanzgewinn=(Jahresüberschuß - Verlustvortrag aus dem Vorjahr - Zuführung zur gesetzl. Rücklage):2
Comments
bolle
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View profileLösung Aufgabe 2
Hallo,
bei der Aufgabe 2 kannst du die gesetzliche Rücklage nach der Vorschrift des § 150 AktG berechnen. Meine hier gegebenen Antworten sind allerdings falsch, wie ich nach Zugang der Musterlösung einer anderen Klausur mit der gleichen Aufgabenstellung feststellen musste.
Und zwar nehmen wir den Fall 1 der Aufgabe. Die Zuführung zur Rücklage beträgt 1/20 des Jahresüberschusses (vermindert um einen evtl. Verlustvortrag), und erfolgt solange bis die gesetzliche RL und die Kapitalrücklage zusammen 1/10 des gezeichneten Kapitals betragen. Achtung: die Gewinnrücklage hat damit nichts zu tun!!! Daher ist die Lösung a von Fall 1 38, Fall 2 36, Fall 3 43 (auch hier Achtung: das mit einer Zuführung von 40 schon 1/10 von 4000 erreicht wäre, ist unerheblich bei der gesetzlichen Zuführungspflicht).
Auch Lösung b habe ich mir zu einfach gemacht, und ist daher falsch. Der Vorstand muss als Bilanzgewinn mindestens ausweisen: Bilanzgewinn abzüglich Verlustvortrag dividiert durch zwei. In unserer Aufgabe heiss das im Fall 1 380, Fall 2 360, Fall 3, 430.
Ich hoffe, dass ich jetzt die Richtigen Lösungen parat habe - ich warte ja selber noch auf Postings im Forum zum Ergebnissvergleich dieser Klausur. Aber orientiert an der o. a. Musterlösung müssen die Ergebnisse einfach stimmen.
Bis auf weiteres - Ciao!
Dirk
Ulrike
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View profileML anhand Klausurergebnis
Also,
habe mal in meinen alten Unterlagen gekramt und die Klausur rausgeholt. Ich habe sie mitgeschrieben und mit 88% bestanden. Eine Kollegin von mir hat sogar eine 1,0. Wir haben uns zusammengeatn und sind auf folgende ML gekommen: (Abweichungen zu Dirks Loesung in [color=red]rot)[/color]\
Hoffe, dass hilft Euch weiter. Bitte nicht vergessen, wir haben noch mit 10% MwSt gerechnet.
Georgia
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View profileUlli,
hatte mich gestern zur KV gequält (auf dem Rückweg war mir schon klar, wo ich heute wieder mal den größten Teil des Tages verbringe...:rolleyes: ) und dort hatten wir für Buchungssatz 160
160 470 an [color=blue]178[/color][color=black] 1400 (84 ist doch eigentlich Rückstellung für Steuern, es geht doch aber hier um das Honorar des Steuerberaters:confused: )[/color]
Ansonsten haben wir bei den Buchungssätzen Deine Ergebnisse auch gehabt.
Als Alternative wurde uns lediglich noch bei
200 098 an 160 1900 oder 200 158 an 160 1900 angeboten (fand die Mentorin aber nicht so toll /Aufwand und Rechnung sind ja schon erfolgt/, aber Hagen hatte es in der ML) mit einem geänderten GuV von 419810.
LG
Georgia
Daniel P.
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View profileHallo Julika!
:guckstduh Der Bilanzgewinn errechnet sich wie folgt:
Bilanzgewinn=(Jahresüberschuß - Verlustvortrag aus dem Vorjahr - Zuführung zur gesetzl. Rücklage):[color=red][b]0,5[/b][/color]
Fall 1: (760-0-038):0,5=361
Fall 2: (800-80-36):0,5=342
Fall 3: (900-40-40):0,5=410
LG Daniel
Duddits
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View profileWir hatten jetzt am WE ein meeting, kommen
aber teilweise auf andere Ergebnisse.
Musterlösung Klausur : 24.03.2004
ldf.Nr. Konto Konto Betrag
A B C D
110 221 140 1.200
120 159 140 450
130 233 140 240
140 175 140 189
150 199 199 1
160 470 178 1.400
170 470 88 600
180 98 100 250
190 205 99 750
200 470 178 1.900
210 175 178 190
220 850 140 1.500
230 175 140 150
240 670 20 417.310 1
250 38 34 40 xxxx
260 361 341 410 xxxx
270 16 46 3 40
280 71 350 14 54
290 24 48 96 192
300 120 80/90 80/90 80/60
310 90 90 180 1
320 135 135 1 1
330 90 140 65 65
340 90 105 90 105
350 1 16 20 20
360 900 990 430 717
370 16 16 9 9
380 375 375 450 450
390 75 75 xxxx xxxx
Duddits
aeuter
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Frage zu Bu-Nr. 150
Hi Dirk,
Warum bucht man die Bestellung vom 30. Dezember nicht mehr?
Gibt es da eine Regel/Deadline die besagt, dass diese Dinge erts in der nächsten Periode berücksichtig werden?
Gruß,
Ralf
joerg.niemetz
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View profileDie gesetzlichen Rücklage berechne ich genauso wie Dirk, was meiner Meinung nach, und das was ich aus den Gesetzestexten herauslese richtig ist.
Zu Daniel seiner Ausführung muss ich sagen, dass §58 Abs. 2 in meinen Augen was anderes sagt. Hier bitte ich dich Daniel das Gesetz noch einmal zu lesen und wenn du mir es dann anhand des Gesetzes erklären kannst gebe ich mich geschlagen. Übrigens Daniel d.h. entweder *0,5 oder :2, aber nicht :0,5.
Also bis denn
Jörg
neanderix
Contributions on this page: 2
View profileEine Bestellung allein löst grundsätzlich keine buchung aus.
Volker
neanderix
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View profileJa.
Falsch. bei Fall 3 beträgt die Einstellung nach Rechnung zwar 43, es sind aber nur 40 notwendig. Und da lt. Aufgabenstellung keine Satzungsregelungen vorliegen, werden auch nur 40 in die gesetzliche Rücklage eingestellt.
Falsch, und zwar alle drei.
Fall 1 361
Fall 2 342
Fall 3 410
Marcus Borutta
Contributions on this page: 1
View profileich hab da auch noch so meine kleinen Probleme mit.
Im § 150 AktG steht, dass solange der 1/20 Teil einzurechnen ist, bis die beiden Rücklagen zusammen 10% erreichen. Wenn ich also 4,99 % in der Rücklage habe, muss ich nach dieser Formulierung nicht, egal wie viel das letztlich ist, trotzdem 5% des Jahresüberschusses (+./.Gewinn-/Verlustvortrag) einstellen, auch wenn ich dadurch ÜBER die 5%-Hürde komme? Klingt für mich auch unlogisch, aber die Formulierung gibt m.E. nichts anderes her. Oder?
Jacala
Contributions on this page: 2
View profileDie gesetzliche Gewinnrücklage beträgt maximal 5%. d.h. sie ist bei 4,99% um 0,01% aufzutoppen. Der Rest bleibt Bilanzgewinn bzw. wird in andere Rücklagen eingestellt. Wird das Grundkapital erhöht, wird am Jahresende wieder "aufgetoppt".
Jacala
Contributions on this page: 2
View profileBuchungssatz 300
Folgendes Ergebnis ist von der Uni bestätigt worden:
300 120 90 90 60, da es sich in diesem Fall um eine Abschreibung nach Leistungsinanspruchnahme handelt.
Gruß Angela
FernuniDave
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View profilegibt es eine generelle Formel für den Bilanzgewinn?
Schließlich können ja auch Aufgaben in Klausuren vorkommen mit anderen Arten von Rücklagen, wie ist dann der Bilanzgewinn auszurechnen?
Oder geht es nur um JÜ, Verlust/Gewinnvortrag und Zuführung gesetzl. Rücklage, wie folgt:
Bilanzgewinn=(Jahresüberschuß - Verlustvortrag aus dem Vorjahr - Zuführung zur gesetzl. Rücklage):2