Hallo zusammen,
mir liegen für Aufgabe 3 folgende Lösungen vor:
270 3 1 2 2
280 1 1 2 3
Ich hätte bei 280 2 1 2 3, bin ich da auf dem Holzweg, und wenn ja, warum??
Gruß,
Andrea
Geht mir genauso.
Beziehst Du dich auf eine Lösung im PDF-Format, die von der Uni stammen soll?
Da sind nämlich noch mehr Punkte drin die mir fragwürdig erscheinen...
Ich weiß nicht mehr genau, woher die Lösungen stammen, ich glaube, ich hab's von hier irgendwo runtergeladen, war ein Word-Dokument und meines Erachtens auch viele Punkte, die mir fragwürdig erscheinen...
Ich kann das nachvollziehen... Es geht um die grösse der Unternehmen hinsichtlich rechtsfolge im 3ten Jahr.
A: 1. Jahr 3 Rechtsfolge 3
2. Jahr 2 Rechtsfolge 3
3. Jahr 1 Rechtsfolge 1 ( erst bei einer andauernden Änderung von 2 Jahren ändert sich das Unternehmen, aber nicht in den vorherigen sondern aktuellen Grössenzustand).
3. Jahr 1 Rechtsfolge 1 ( erst bei einer andauernden Änderung von 2 Jahren ändert sich das Unternehmen, aber nicht in den vorherigen sondern aktuellen Grössenzustand)Andi
So pauschal ist das falsch.
Nimm einfach ein Unternehmen, das in Jahr 1 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft war, mit Rechstfolge mittelgroß
dieses Unternehmen erfüllt nun in Jahr 2 die Bedingungen einer "großen" Kapitalgesellschaft, Rechtsfolge aber "mittelgroß", aus den b ekannten Gründen.
Dann ist dieses Unternehmen in Jahr 3 wieder eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft, unabhängig davon, welche Größenkriterien sie diesesmal erfüllt, denn sie erfüllt 2 Jahre nacheinander die Kriterien für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.
Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.
Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.
Analog wäre dein Beispiel in der Aufgabe auch wiederzufinden, ersetze nur dein mittel durch gross:
Jahre 1-3
01 gross Rf gross
02 mittel RF gross
jetzt wäre nach deiner Vermutung die Unternehmung wieder gross, weil sie 2 Jahre gross erfüllt. Das gilt aber nicht.... Sie ist
03 mittel RF mittel
Zumindest konnte ich so immer alle Aufgaben (auch offizielle von der Uni) richtig beantworten...
Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.
Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.\
Deine Interpretation ist mindestens ebenso falsch, denn sie entspricht NICHT der gesetzlichen Regelung.
In meinem Beispiel würde die Unternehmung in Jahr 03 nur entweder eine große oder weiterhin eine mittelgroße werden können, aber niemals eine kleine.
War eher umständlich erklärt.... dafür entschuldige ich mich.
Wenn eine Kapitalgesellschaft eine gewisse rechtsfolge besitzt (z.B. gross) und in 2 aufeinanderfolgenen Jahren dieses Kriterium der Rechtsfolge nicht erfüllen kann (z.B. einmal klein, einmal mittel), dann ist sie im 3. Jahr mit der aktuellen Grösse als Rechtsfolge zu bewerten ( also mittel).
Und genau das ist in dem allerersten Beispiel aus der Klausur der Fall. Also verstehe ich den Einspruch deeinerseits nicht. Das Beispiel im Script ergibt das auch.
Wenn das alles zu verwirrend ist höre ich auch. Vielleicht meinen wir auch das gleiche, aber ich denke die og. Lösung ist richtig.
War eher umständlich erklärt.... dafür entschuldige ich mich.
Wenn eine Kapitalgesellschaft eine gewisse rechtsfolge besitzt (z.B. gross) und in 2 aufeinanderfolgenen Jahren dieses Kriterium der Rechtsfolge nicht erfüllen kann (z.B. einmal klein, einmal mittel), dann ist sie im 2. Jahr mit der aktuellen Grösse als Rechtsfolge zu bewerten ( also mittel).\
So hört sich das schon anders an , allerdings steckt immernoch ein Fehler drin: das gilt im 3. Jahr
Ich hab bei dem ganzen Durcheinander jetzt immer noch nicht verstanden, warum bei
Buchungssatz 280, die erste Zahl eine 1 sein soll.
Meiner Meinung nach müßte es die Größenklasse 2 sein.
Gibt es dazu noch einen Vorschlag??
Geht mir genauso.
Beziehst Du dich auf eine Lösung im PDF-Format, die von der Uni stammen soll?
Da sind nämlich noch mehr Punkte drin die mir fragwürdig erscheinen...
Bisher hat die Uni zu Klausuren keine Musterlösungen veröffentlicht. :eek:
Die ML, die umhergehen, sind In Zusammenarbeit mit den STZ und den studierenden erarbeitet worden.;)
Bei der Thematik mit der Einstufung der Gesellschaften ist darauf zu achten, welches HGB Grundlage ist. Die Kennzahlen haben sich geändert, so das heute andere Ergebnisse rauskommen, als damals.:confused:
Deswegen ist es auch wichtig immer das aktuellste HGB in der Klausur zu haben.
Comments
boogiegirl
Contributions on this page: 2
View profilemir liegen für Aufgabe 3 folgende Lösungen vor:
270 3 1 2 2
280 1 1 2 3
Ich hätte bei 280 2 1 2 3, bin ich da auf dem Holzweg, und wenn ja, warum??
Gruß,
Andrea
sebstof
Contributions on this page: 1
View profileGeht mir genauso.
Beziehst Du dich auf eine Lösung im PDF-Format, die von der Uni stammen soll?
Da sind nämlich noch mehr Punkte drin die mir fragwürdig erscheinen...
boogiegirl
Contributions on this page: 2
View profileIch weiß nicht mehr genau, woher die Lösungen stammen, ich glaube, ich hab's von hier irgendwo runtergeladen, war ein Word-Dokument und meines Erachtens auch viele Punkte, die mir fragwürdig erscheinen...
pinokw
Contributions on this page: 3
View profileIch kann das nachvollziehen... Es geht um die grösse der Unternehmen hinsichtlich rechtsfolge im 3ten Jahr.
A: 1. Jahr 3 Rechtsfolge 3
2. Jahr 2 Rechtsfolge 3
3. Jahr 1 Rechtsfolge 1 ( erst bei einer andauernden Änderung von 2 Jahren ändert sich das Unternehmen, aber nicht in den vorherigen sondern aktuellen Grössenzustand).
Die anderen analog
Viele Grüsse
Andi
neanderix
Contributions on this page: 3
View profileSo pauschal ist das falsch.
Nimm einfach ein Unternehmen, das in Jahr 1 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft war, mit Rechstfolge mittelgroß
dieses Unternehmen erfüllt nun in Jahr 2 die Bedingungen einer "großen" Kapitalgesellschaft, Rechtsfolge aber "mittelgroß", aus den b ekannten Gründen.
Dann ist dieses Unternehmen in Jahr 3 wieder eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft, unabhängig davon, welche Größenkriterien sie diesesmal erfüllt, denn sie erfüllt 2 Jahre nacheinander die Kriterien für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.
Volker
pinokw
Contributions on this page: 3
View profileGrösseneinordnung
Hallo
Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.
Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.
Analog wäre dein Beispiel in der Aufgabe auch wiederzufinden, ersetze nur dein mittel durch gross:
Jahre 1-3
01 gross Rf gross
02 mittel RF gross
jetzt wäre nach deiner Vermutung die Unternehmung wieder gross, weil sie 2 Jahre gross erfüllt. Das gilt aber nicht.... Sie ist
03 mittel RF mittel
Zumindest konnte ich so immer alle Aufgaben (auch offizielle von der Uni) richtig beantworten...
Viele Grüsse
Andi
neanderix
Contributions on this page: 3
View profileDeine Interpretation ist mindestens ebenso falsch, denn sie entspricht NICHT der gesetzlichen Regelung.
In meinem Beispiel würde die Unternehmung in Jahr 03 nur entweder eine große oder weiterhin eine mittelgroße werden können, aber niemals eine kleine.
Volker
pinokw
Contributions on this page: 3
View profileHallo
War eher umständlich erklärt.... dafür entschuldige ich mich.
Wenn eine Kapitalgesellschaft eine gewisse rechtsfolge besitzt (z.B. gross) und in 2 aufeinanderfolgenen Jahren dieses Kriterium der Rechtsfolge nicht erfüllen kann (z.B. einmal klein, einmal mittel), dann ist sie im 3. Jahr mit der aktuellen Grösse als Rechtsfolge zu bewerten ( also mittel).
Und genau das ist in dem allerersten Beispiel aus der Klausur der Fall. Also verstehe ich den Einspruch deeinerseits nicht. Das Beispiel im Script ergibt das auch.
Wenn das alles zu verwirrend ist höre ich auch. Vielleicht meinen wir auch das gleiche, aber ich denke die og. Lösung ist richtig.
Viele Grüsse
Andi
neanderix
Contributions on this page: 3
View profileSo hört sich das schon anders an , allerdings steckt immernoch ein Fehler drin: das gilt im 3. Jahr
Kumbis
Contributions on this page: 1
View profileIch hab bei dem ganzen Durcheinander jetzt immer noch nicht verstanden, warum bei
Buchungssatz 280, die erste Zahl eine 1 sein soll.
Meiner Meinung nach müßte es die Größenklasse 2 sein.
Gibt es dazu noch einen Vorschlag??
Gruß
Nathalie
ninsei
Contributions on this page: 1
View profileUm neben den ganzen Ausführungen auch mal wieder einen Lösungsvorschlag nach HGB 2005 zu unterbreiten hier meine Version der Dinge:
270 2 1 2 2
280 2 1 1 2
Kann sich jemand diesem Ergebnis anschließen???
Gruß
Tony
Duddits
Contributions on this page: 1
View profileBisher hat die Uni zu Klausuren keine Musterlösungen veröffentlicht. :eek:
Die ML, die umhergehen, sind In Zusammenarbeit mit den STZ und den studierenden erarbeitet worden.;)
Bei der Thematik mit der Einstufung der Gesellschaften ist darauf zu achten, welches HGB Grundlage ist. Die Kennzahlen haben sich geändert, so das heute andere Ergebnisse rauskommen, als damals.:confused:
Deswegen ist es auch wichtig immer das aktuellste HGB in der Klausur zu haben.
Duddits
rfc
Contributions on this page: 1
View profileTony,
kann dein Ergebnis bestätigen! Ich habe mich entlang des HGB in der 42. Auflage (Stand 01.01.05) gehangelt...
Gruß,
rfc