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Aufgabe 4

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Provision ist hier unter Sondereinzelkosten des Vertriebs zu erfassen, und gehört zu den variablen Kosten. Die Sondereinzelkosten des Vertriebs sind Teil der Verwaltungs- und Vertriebskosten und somit der Selbstkosten.

Bei der Berechnung des Break-Even sind die Provisionen einfach als Kosten mit einzurechnen, d.h. da E=K gelten muss:

2.000*x=(150+25+417,5+42,5+250+2.000*0,15)*x+17.000+128.705+42.000
2.000*x=1.185*x+187.705
815*x=187.705
x=230,313 (=230)

Danke!!!! Hat mir geholfen!!