Diskussion KLausur 09/02 Aufg.5
Hallo zusammen!
Ich habe zu der Aufgabe 5 zwei Fragen.
1. zu 5 a:
Wenn es sich bei der D-KG um eine Kapitalgesellschaft handelt, besteht doch ein Wertaufholungsgebot, oder?
2.Kann mir jemand erklären, wie ich bei der Aufgabe 5 ec-ee auf die Ergebnisse komme?
Wenn ich die Aufgabe richtig verstanden habe werden die Zinsen halbjährlich für die zurückliegenden 6 Monate gezahlt. Die Zinszahlungen für den Zeitraum vom 01.11.-31.12.02 stehen zum Bilanzstichtag noch aus, da sie erst am 31.04. gezahlt werden müssen. Die Zinsen für diese 2 Monate betragen
300t€*4%*(2/12)=2T€ und diese müßte ich jetzt doch als Rechnungsabgrenzungsposten einstellen, oder?
[font=Times New Roman][font=Verdana]LG Daniel
Comments
kurseinheiten
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View profilewir bearbeiten gerade Prüfungsaufgaben BWL1 vom September 2002. Bei den Lösungen zu der Aufgabe 5 ist uns etwas nicht ganz klar. Wenn wie zum Beispiel bei 5ed. die Lösung 1 und 1 richtig ist, was bedeutet dies dann. Heißt das es gibt kein passive Rechnungsabrenzung oder soll dies einem Betrag von 1000 entsprechen?
Es wäre nett, wenn Ihr uns dabei helfen könntet, da wir hier fast am verzweifeln sind.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Sven und Michael
David
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View profileich habe euren Beitrag ins BWL 1 - Forum gelegt, ich denke ihr bekommt bald Antworten
Ulrike
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View profileDas kann theoretisch beides bedeuten.
Meistens gab es jedoch nichts einzutragen un daher die 1.
yvonne
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View profileIn diesem Fall ist keine passive Rechnungsabgrenzung zu bilanzieren. Deshalb 1 und 1
LG
Yvonne
Flaggschiff
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View profileTach, zu Aufgabe dc eine question: warum is die rückstellung zu passivieren?