Zeus,
Wieso denkst Du denn, dass 256 und 280 richtig sind?
Ich kann die 256 nachvollziehen (das ist der Wert,der ohne die außerplanmäßige Abschreibung erreicht worden wäre).
Dies wäre dann aber der Wert bei möglichst hohem Gewinnausweis, da man ja nicht höher liegen kann als bei planmäßiger Abschreibung.
Daher kann 280 meiner Meinung nach auch nicht stimmen - läge eben höher als 256.
Wenn man aber vom Ausgangswert der außerplanmäßigen Abschreibung ausgeht und dann weiter degressiv 20% abschreibt (200-20%) käme man auf einen Wert von 160.
Hi Zeus,
Wieso denkst Du denn, dass 256 und 280 richtig sind?
Ich kann die 256 nachvollziehen (das ist der Wert,der ohne die außerplanmäßige Abschreibung erreicht worden wäre).
Dies wäre dann aber der Wert bei möglichst hohem Gewinnausweis, da man ja nicht höher liegen kann als bei planmäßiger Abschreibung.
Daher kann 280 meiner Meinung nach auch nicht stimmen - läge eben höher als 256.
Wenn man aber vom Ausgangswert der außerplanmäßigen Abschreibung ausgeht und dann weiter degressiv 20% abschreibt (200-20%) käme man auf einen Wert von 160.
Es würde also gelten:
370 5 5 160 256
Was hälst Du denn davon?
Gruß
Nathalie
Also 160 kann auf keinen Fall stimmen, weil du wieder zuschreiben musst.
Abgeschrieben haben wir nach § 253 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 HGB [U]müssen [/U]wir nun wieder zuschreiben, sprich die 120 T€. Unter Einbezug Afa ´04 haben wir enen Buchwert von 160 T€ und dann zuschreiben.
Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung fällt weg.
Es wird jetzt der Wert in die Bilanz eingegeben, der dort stünde, wenn es die außerplanmäßige Abschreibung nicht gegeben hätte.
Klar, oder??? - soll mal einer sagen, BWL bringt keinen Spaß -
Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung fällt weg.
Es wird jetzt der Wert in die Bilanz eingegeben, der dort stünde, wenn es die außerplanmäßige Abschreibung nicht gegeben hätte.
Klar, oder??? - soll mal einer sagen, BWL bringt keinen Spaß -:)
Ich glaub, da habe ich jetzt en Brett vorm Kopp.:confused:
Ich kapiers noch nicht wirklich. Gibts ne Rechtsgrundlage dazu ?
Ich glaub, da habe ich jetzt en Brett vorm Kopp.:confused:
Ich kapiers noch nicht wirklich. Gibts ne Rechtsgrundlage dazu ?
§280 HGB;) da steht ein "ist" drin (Indiz für "müssen")....dem Buchwert Ende 2003 in Höhe von 200 TEus musst du das weggefallene Risiko von 120 TEus wieder zuschreiben (macht 320) -und dann hast du ganz normal wieder die Wahl zwischen degressiver oder linearer Afa, aber bezogen auf die Restnutzungsdauer 8 Jahre
Comments
Kumbis
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View profileKann jemand das Ergebnis erklären? Ich komme einfach nicht auf den Lösungsweg...
370 5 5 150 280
Die beiden 5er sind klar. Aber die Ab- und Zuschreibungen sind einfach zu viel für mich!!!
Schon mal Danke.
Nathalie
Kumbis
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View profileSorry, hab einmal zu schnell gedrückt...
Zeus
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View profileHallo,
die Lösung müsste heißen 370 5 5 256 280
Die 280 berechnen sich so:
AK 500 T€
Afa -100 T€ (´02 )
Afa - 80 T€ (´03)
[U] - 120 T€ Sonderabschreibung[/U]
200 T€ Restbuchwert 2003
- 40 T€ Afa, degressiv, wieder die 20 %
[U] + 120 T€ Zuschreibung, Wertaufholungsgebot[/U]
280 T€ in 2004
Die 256 :aergern: , da rechne ich schon seit ner Stunde mit alle Varaitionen rum und komme nicht drauf ... HILFE !!!
Gruß Zeus
Kumbis
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View profileZeus,
Wieso denkst Du denn, dass 256 und 280 richtig sind?
Ich kann die 256 nachvollziehen (das ist der Wert,der ohne die außerplanmäßige Abschreibung erreicht worden wäre).
Dies wäre dann aber der Wert bei möglichst hohem Gewinnausweis, da man ja nicht höher liegen kann als bei planmäßiger Abschreibung.
Daher kann 280 meiner Meinung nach auch nicht stimmen - läge eben höher als 256.
Wenn man aber vom Ausgangswert der außerplanmäßigen Abschreibung ausgeht und dann weiter degressiv 20% abschreibt (200-20%) käme man auf einen Wert von 160.
Es würde also gelten:
370 5 5 160 256
Was hälst Du denn davon?
Gruß
Nathalie
Zeus
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View profileAlso 160 kann auf keinen Fall stimmen, weil du wieder zuschreiben musst.
Abgeschrieben haben wir nach § 253 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 HGB [U]müssen [/U]wir nun wieder zuschreiben, sprich die 120 T€. Unter Einbezug Afa ´04 haben wir enen Buchwert von 160 T€ und dann zuschreiben.
Wie ist deine Meinung ? :rolleyes:
Achso, 256/280 ist die Musterlösung.
Zeus
Kumbis
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View profileHast vollkommen recht mit dem Zuschreibungsgebot.
Jetzt ist die Lösung (256/280) auch klar.
Bis zum nächsten Problem....
Nathalie
Zeus
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View profileJa, aber warum 256 ??? Also die Berechnung ist mir klar, nur die der Hintergrund :confused
Kumbis
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View profileDer Grund für die außerplanmäßige Abschreibung fällt weg.
Es wird jetzt der Wert in die Bilanz eingegeben, der dort stünde, wenn es die außerplanmäßige Abschreibung nicht gegeben hätte.
Klar, oder??? - soll mal einer sagen, BWL bringt keinen Spaß -
Zeus
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View profileIch glaub, da habe ich jetzt en Brett vorm Kopp.:confused:
Ich kapiers noch nicht wirklich. Gibts ne Rechtsgrundlage dazu ?
Kumbis
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View profileSorry, kann ich nur aus der Logik erklären - eine Rechtsgrundlage weiß ich dazu auch nicht.
Gruß
Nathalie
Zeus
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View profileIst OK, ich komme schon noch dahinter und begreife es irgendwann :aergern: .
Vielleicht sollte ich mal irgendwann von der Leitung gehen :D .
Georgia
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View profile§280 HGB;) da steht ein "ist" drin (Indiz für "müssen")....dem Buchwert Ende 2003 in Höhe von 200 TEus musst du das weggefallene Risiko von 120 TEus wieder zuschreiben (macht 320) -und dann hast du ganz normal wieder die Wahl zwischen degressiver oder linearer Afa, aber bezogen auf die Restnutzungsdauer 8 Jahre
Zeus
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View profileJetzt hat es tatsächlich Klick gemacht :p oder ich bin nur endlich mal von der Leitung gegangen :D
Danke und Gruß
Zeus