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Aufteilung der EAs

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Habe gerade in einem Thread gelesen, dass 2 EAs aus BuFü und JA gemacht werden müssten.

Bei den EAs von JA steht auch dabei, das zum Erlange der Teilnahmeberechtigung die EAs von BuFü [u]und[/u] JA relevant wären.

Habe eigentlich gehofft, wenn ich die EA 2 bestanden hätte, dass das reicht und ich den Rest nicht mehr einzusenden brauche, da dann evtl. 2 von 4 EAs bestanden wären?

Liege ich da wirklich falsch, muss aus jedem Teilgebiet mind. eine bestanden sein?????

Liebe Grüße

Ina

Comments

InaAldi wrote:

Habe eigentlich gehofft, wenn ich die EA 2 bestanden hätte, dass das reicht und ich den Rest nicht mehr einzusenden brauche, da dann evtl. 2 von 4 EAs bestanden wären?Ina

Die Hoffnung ist richtig, 2 von 4 reicht, egal ob alle aus BuHa oder JA oder gemixt, Hauptsache 2 aus 4;) Aber schieb Dir JA nicht zu weit raus, sonst wird´s "hintenraus" zum Lernen eng

Ich dachte man müßte mindestens 50% vom kurs bestehen


sprich für ja 1 aus 2 und buchhaltung auch 1 aus 2 :confused

Also wenn mich meine Logik nicht im Stich läßt, dann verstehe ich es auch so, dass es 2 aus 4 sein müssen, egal aus welchem Stoffgebiet. Also sollte man, wenn man die 2 EAs aus Buchhaltung bestanden hat, auch die Klausurberechtigung hat.
Es heißt ja: 2 aus 4 aus BH und JA. Und nicht sowohl als auch. Vielleicht sollen wir mal die FeU direkt fragen?

Gruß

winnie1178 wrote:

Also wenn mich meine Logik nicht im Stich läßt, dann verstehe ich es auch so, dass es 2 aus 4 sein müssen, egal aus welchem Stoffgebiet. Also sollte man, wenn man die 2 EAs aus Buchhaltung bestanden hat, auch die Klausurberechtigung hat.

Genauso ist es.

Es ist wirklich ega. 2 aus 4 ist die Regel, egal ob gemixt oder aus einem Stoffgebiet.

In der Klausur sollte man allerdings schon über etwas breiteres Wissen verfügen - insbesondere wäre es nicht schlecht, die Buchführung zu beherrschen, den in den letzten Jahren machte allein die Buchführungsaufgabe etwa 1/3 der Gesamtpunktzahl aus.

Volker