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xenforo

Ausgleichsmoeglichkeit bei Drittes Mal nicht bestehen

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Ich studiere an der Fernuni im 1. Semester Psychologie, bin aber schon seit 3 Semestern eingeschrieben (konnte zweimal nicht zur Klausur kommen und einmal bin ich durchgefallen) ... Ich moechte aber unbedingt weiterstudieren und wollte wissen was fuer Moeglichkeiten es fuer mich gibt!?
Hatte hier jemand ein aehnliches Problem und kann mir sagen wie ich die Sache am besten angehe?
Ich habe gelesen, dass man nach dem zweiten mal wiederholen nicht weiterstudieren kann, aber das kann ja nicht sein! - Gibt es vl eine Ergaenzungspruefung die ich ablegen kann?
Da ich auch Rechtswissenschaften im 1. Semester studiere, ohne Wiederholungen, wollte ich wissen ob es Ausgleichsmoeglichkeiten gibt!

Wie kann ich das Pruefungsamt am Besten ueberzeugen, dass es nicht an meinen psychologischen Kenntnissen sondern zeitliche bzw. private Probleme der Fall waren? Da ich selbst ein einem indischen Institut fuer unterpriveligierte Jugendliche, in der psychologischen Abteilung, arbeite und mein Studium soll mir bei dieser Arbeit helfen.

Vielen Dank fuer eure Hilfe!

Eliza

Comments

Eliza,

wurden denn die 2 Klausuren, zu denen du nicht kommen konntest, als "nicht bestanden" gewertet?
Das passiert ja nur dann, wenn du dich angemeldet hattest und nicht wieder abgemeldet hattest. Solltest du dich gar nicht erst angemeldet haben, oder rechtzeitig wieder abgemeldet, dann zählen diese Klausuren nicht.

Ansonsten kannst du glaube ich einen Härtefallantrag stellen, aber damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
Liebe Grüße
Claudia

Also, als erstes empfiehlt es sich immer die PO und die Studienordnung zu lesen:
[url]https://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/po_bscpsy.pdf[/url]
[url]https://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bscpsy.pdf[/url]

Das sollte einer angehenden Juristin doch liegen. :)

Du kannst eine Klausur zwei mal bei NIchtbestehen wiederholen, danach bist Du aus dem Studiengang draußen.
Als nicht bestanden gilt eine Klausur, wenn Du a) unentschuldigt nicht Antritts, oder b) eine ungenügende Studienleistung zeigst.

Wenn Du bisher also nur einmal einen Schein mit 5,0 erhalten darfst, ergo bisher erst einmal zur Klausur angemeldet warst, oder Dich früh genug abgemeldet hast. Dann darfst Du Dich noch bis zu zweimal an Mx versuchen. Solltest Du Dich angemeldet haben, aber zweimal einfach nicht angetreten sein, dann nicht. Und in dem Fall wage ich auch zu bezweifeln, daß Dir außer Johnnie Cochran wer einen Härtefallversuch erstreiten kann, denn das wäre eineindeutig Dein Fehler.

Ausgleichsmöglichkeiten wie in Wiwi gibt es nicht, siehe PO.