@Orbis
ich habe nun selbst mal nachgelesen.
Irgendwie irritiert mich die Aussage, daß der Ausgleich erst nach Ausschöpfung aller Wiederholmöglichkeiten gilt .
d.h. nicht sofort ausgleichen sondern erstmal wiederholen ?
Irgendwie irritiert mich die Aussage, daß der Ausgleich erst nach Ausschöpfung aller Wiederholmöglichkeiten gilt .
d.h. nicht sofort ausgleichen sondern erstmal wiederholen ?
Man muss nicht nicht erst 3x schreiben, bevor der alte Blockausgleich kommt zum Tragen. Das Ausgleichen funktioniert wie bei den Wiwis.
(3) Die Modulabschlussklausuren im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich sind endgültig nicht bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
[LIST=1]
[*]• in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt nicht mindestens 150 Punkte erreicht worden sind oder
[*]• eine der drei Modulabschlussklausuren nicht mit mindestens 25 Punkten bewertet worden ist oder
[*]• mehr als eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist.[/LIST]
das heißt aber nicht, dass man erstmal alles dreimal schreiben muss, um ausgleichen zu können, denn in der Regelung geht es ja nur darum zu definieren, unter welchen Bedingungen entgültig "Schluß mit lustig ist" und man sein Studium abschreiben kann.
Um den Dreierblock abzuschließen reicht es halt gerade wenn:
[LIST=1]
[*]• in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht worden sind und
[*]• in keiner der drei Modulabschlussklausuren weniger als 25 Punkte errreicht worden sind und
[*]• höchstens eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist[/LIST]Z.B.:
BWL I - BWL II - BWL III -- Ergebnis
50 50 50 okay
50 40 60 okay
50 25 75 okay
100 24 100 no go
49 49 100 no go
Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.
Grüße
Orbis
PS: Die Regelung entspricht damit der Regelung des § 14(1) der Prüfungsordnung für das WiWi-Diplom.
ich habe zuerst in der Prüfungsordnung nachgeschlagen und die Regelung auch wie Eliza verstanden .Deswegen habe ich gefragt,was andere dazu meinen.Aber jetzt denke ich dank Orbis Erklährung auch ,dass die Ausgleichsregelung gilt.:)
Comments
Eliza
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View profileNein, sie gilt leider nicht .
Du mußt alle 3 BWL-FÄcher einzeln bestehen.
Orbisnonsufficic
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View profileHallo,
die Info ist leider falsch.
Gemäß §13 (3) der BOL-Prüfungsordnung gilt die Ausgleichsregelung.
Das Thema hatten wir hier aber schonmal.
Viele Grüße
Orbis
Eliza
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View profileDas tut mir leid, wenn ich das falsch geschrieben habe.
Ich habe erst gestern von jemand gelesen, der es m.E. gut weiß.
Werde nachforschen.
Eliza
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View profile@Orbis
ich habe nun selbst mal nachgelesen.
Irgendwie irritiert mich die Aussage, daß der Ausgleich erst nach Ausschöpfung aller Wiederholmöglichkeiten gilt .
d.h. nicht sofort ausgleichen sondern erstmal wiederholen ?
Benedikt
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View profileMan muss nicht nicht erst 3x schreiben, bevor der alte Blockausgleich kommt zum Tragen. Das Ausgleichen funktioniert wie bei den Wiwis.
Orbisnonsufficic
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View profilein der Prüfungsordnung steht folgendes:\
(3) Die Modulabschlussklausuren im wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtbereich sind endgültig nicht bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
[LIST=1]
[*]• in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt nicht mindestens 150 Punkte erreicht worden sind oder
[*]• eine der drei Modulabschlussklausuren nicht mit mindestens 25 Punkten bewertet worden ist oder
[*]• mehr als eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist.[/LIST]
das heißt aber nicht, dass man erstmal alles dreimal schreiben muss, um ausgleichen zu können, denn in der Regelung geht es ja nur darum zu definieren, unter welchen Bedingungen entgültig "Schluß mit lustig ist" und man sein Studium abschreiben kann.
Um den Dreierblock abzuschließen reicht es halt gerade wenn:
[LIST=1]
[*]• in allen drei Modulabschlussklausuren insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht worden sind und
[*]• in keiner der drei Modulabschlussklausuren weniger als 25 Punkte errreicht worden sind und
[*]• höchstens eine Modulabschlussklausur mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist[/LIST]Z.B.:
BWL I - BWL II - BWL III -- Ergebnis
50 50 50 okay
50 40 60 okay
50 25 75 okay
100 24 100 no go
49 49 100 no go
Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.
Grüße
Orbis
PS: Die Regelung entspricht damit der Regelung des § 14(1) der Prüfungsordnung für das WiWi-Diplom.
sveta
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View profileich habe zuerst in der Prüfungsordnung nachgeschlagen und die Regelung auch wie Eliza verstanden .Deswegen habe ich gefragt,was andere dazu meinen.Aber jetzt denke ich dank Orbis Erklährung auch ,dass die Ausgleichsregelung gilt.:)
Viele Grüsse
Svetlana