habe die befürchtung, dass dieses Thema bestimmt schon mal diskutiert wurde, habe aber auf die schnelle gerade nichts gefunden ..
wie ist es mit der ausgleichsregelung? .. wenn mich nicht alles täuscht meine ich mal in meinen unterlagen folgendes gelesen zu haben:
7 aus neun klausuren müssen bestanden sein, mind. mit 25%, insgesamt müssen im schnitt 450 pkt erreicht sein
-> dürfen die 2 nicht bestandenen Klausren aus dem selben block sein? ..
z.B: BWL I - 70%, BWL II - 40%, BWL III - 45% oder z.B.
Mikra Makro jeweils nur 40%???
Habe ich mein Vordiplom dann trotzdem bestanden? ...
Nun die andere Ausgleichsregelung die ich im Hinterkopf habe und für mich eher wichtiger ist:
Ich meine gelesen zu haben, dass man, wenn man Recht bestanden hat, sogar 3 Klausuren versemmeln kann, solange man in diesen mind. 25% hat und auf insg. 450 Pkt. kommt !!???
Wäre nett wenn mir einer kurz sagen könnte wie der stand der dinge ist, da ich im märz mein vordiplom haben möchte und aufgrund der regelungen das ein oder andere fach vllt etwas vernachlässigen, mich auf andere mehr konzentrieren würde, da ich bisher alle klausuren bestanden habe...
merci
Comments
Anna-dMd
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oldenburger
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View profileRecht I oder II ... man brauch ja nur eine schreiben, wenn der recht block somit bestanden ist meine ich gelesen zu haben auch 3 klasuren unterm strich haben zu dürfen ...
werde mich dann mal beim prüfungsamt erkundigen und berichten ...
vielen dank schonmal!
Kerstin
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View profileKann es sein, dass sich das auf die alte Ausgleichsregelung mit dem Blockausgleich bezieht? Da wäre das VD mit drei nicht bestandenen Klausuren möglich gewesen... :ka
Anna-dMd
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View profileHatte ich auch schon gedacht, dann aber nicht zwei aus dem selben Block, also nicht Mikro 40% und Makro 43 % oder BWL1 und 2 jeweils 36 %.
oldenburger
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View profileAlsoooo Leute...
Habe gerade mit Hern Wolfram Streubel vom Prüfungsamt telefoniert ...
Für mich (Studienbeginn SoSe 2006, Diplom) gilt sowohl die alte als auch die neue Ausgleichsregelung ..
Seiner Aussage nach bedeutet dieses :
Wenn Recht bestanden, darf man in den 3 übrigen Blöcken jeweils eine Klausur unterm Strich haben, natürlich mind. 25% und man muss innerhalb der Blöcke insgesamt mind. 150 (bei 3er Blöcken) bzw. 100% Punkte (bei 2er Blöcken) haben - damit wäre das VD bestanden ...
Neue Regelung:
7 aus 9, wobei die 2 nicht bestandenen auch aus dem selben Block sein dürfen ...
Hoffe für Klarheit gesorgt zu haben
Katjaekun
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View profileMal so eine kleine Frage:
Gilt die "Neue Ausgleichsregelung" auch wenn ich SS 2004 begonnen habe???
Bin nämlich durch BWL III gerauscht mit 43 % :(, aber habe in BWL I und BWL II zusammen nur 105 % (beide bestanden).
Danke für Eure Info!
Liebe Grüße vom Sonnenplatz :),
Katrin.
Benedikt
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View profileJa, die gilt auch für Dich. Die alte und neue Ausgleichsgerelung gilt für die Diplomstudenten.
Sunflower
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View profileJa super das zu lesen, letztes Semester ging hier die Runde dass die alte Ausgleichsregelung dieses Semester nicht mehr gilt..... (hat ein Studienservice Tutor mehrmals erklärt)