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Ausschüttungen Gewinnverwendung usw

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Ausschüttungen, Gewinnverwendung usw.

Hallo zusammen.

Ich habe einfach Probleme damit, mir zu merken, welches Organ (AG, GmbH) für was zuständig ist beim Jahresabschluss, also bei der Verwendung des Jahresüberschusses und bei der Bestimmung der Ausschüttungen usw.

Gibt es da irgendwo eine Übersicht, die mir das Lernen erleichtern kann? Oder eine kurze, prägnante Zusammenfassung?

Luisa

Comments

Ausschüttungen usw

In KE 1 gibt es auf Seite 37 die Tabelle die alles auf einen Blick zusammenfasst. Merke dir einfach noch dazu, dass der Vorstand/Geschäftsführung für den Jahresüberschuß und die Hauptversammlung für die Bilanz zuständig ist. Daher der Vorstand MUß eine eventuell nötige gesetzliche Rücklage bilden, er darf max. 50 % des Jahresüberschußes- Verlustvortrag in die Gewinnrücklagen einstellen und er darf solche auch auflösen. Wenn JÜ-Verlustvortrag negativ ist, dann dürfen auch die Kapitalrücklagen aufgelöst werden oder die gesetzlichen Rücklagen.

Die Hauptversammlung darf dann mit der übrigbleibenden Bilanz "weitermachen". D.h. die darf den restlichen Betrag gänzlichen zu den Gewinnrücklagen einstellen oder einen Gewinnvortrag bilden.Sie darf KEINE Rücklagen auflösen.Im falle eines Jahresfehlbetrags ist die Hauptversammlung gänzlich machtlos.

Ich hoffe diese kleine Zusammenfassung kann dir eine Lehre sein, ziehe ansonsten die erwähnte Seite nochmal zur Hilfe heran.

Noch viel Erfolg beim Lernen!

Hm, ich habe das alte Skript. Kannst du mir vielleicht Kapitel und Nummer oder so nennen?

Wer ist denn in einer AG zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses? Der Vorstand? Und das ist dispositiv!?

Habe keinen Durchblick.

Danke,

Luisa