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B.sc. in Psychologie und Heilpraktiker?

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Schönen guten Tag.

War jetzt grad am stöbern im Forum las einen Beitrag...Sinn des B.sc. Psychologie. Da man kaum klinische Psychologie hat und auch der Master erst entscheidend sein soll, dass man vielleicht therapeutisch tätig werden darf, hier meine Frage...

kennt ihr auch jemanden, der den Heilpraktiker absolviert?, nebenbei. Meine Bekannte meinte, wenn sie den HP absolviert, könnte sie therapeutisch tätig werden, da sie dann die Heilberechtigung habe.

Nun meine Frage, ist das so korrekt und wenn ja, was nutzt es einen, wenn man dann nur privat abrechnen kann, was sagt ihr, würde denn der HP überhaupt reichen, um therapeutisch tätig zu werden?

Freue mich über Gedankenaustausch.

Comments

Monik,

ich habe Deinen Beitrag gelesen und möchte Dir einmal antworten. Also der Heilpraktiker für Psychotherapie, der auch als der "kleine Heilpraktiker" bezeichnet wird, darf erst therapeutisch tätig werden, wenn er die amtsärztliche Überprüfung vor dem i.d.R. Gesundheitsamt mit Erfolg abgelegt hat. Der Heilpraktiker darf nach § 1 HPG therapeutisch tätig werden. Allerdings darf er nur privat abrechnen, weil er nicht, noch nicht von den KK gezahlt wird. Es gibt bestimmt die eine oder andere KK, die das im Programm hat. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf aber nicht alles an therapeutischen Maßnahmen durchführen, so wie das dem Psychologen erlaubt ist. Ferner ist der HP auch nicht mit einem Psychologiestudium vergleichbar. Ob der HP ausreichend ist, um therapeutisch tätig werden zu können, möchte ich mal bezweifeln. Sonst würde es ja keine Psychologen geben, wenn der HP ausrechend wäre. Erkundige Dich doch mal beim zuständigen Gesundheitsamt, was der HP für Psychotherapie machen darf und was nicht.
Ich habe da mal was gefunden und setze es hier einmal rein.

Die oben beschriebenen Gruppen (Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte) haben die gleiche Zulassung zum Heilberuf: die Approbation. Daneben gibt es eine weitere Erlaubnis zur Heilkunde in Deutschland, die im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ von 1939 festgelegt ist.

Wer diese Erlaubnis hat, darf ebenfalls heilkundlich Psychotherapie ausüben. Dabei lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

[LIST=1]
[*]Diplom-Psychologen mit Heilkunde-Erlaubnis
[*]Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie („Kleiner Heilpraktiker“)
[*](Voll-) Heilpraktiker (auch „Grosser Heilpraktiker“)
[/LIST]
Nicht nur für Laien ist es zunächst verwirrend, dass Therapeuten mit dieser Erlaubnis zur Psychotherapie den gesetzlich geschützten Begriff „Psychotherapeut“ nicht verwenden dürfen, sie dürfen jedoch in ihrer Berufsbezeichnung (z. B. auf dem Praxisschild) das Wort „Psychotherapie“ benutzen. Eine typische Bezeichnung wäre zum Beispiel: „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Zum Erwerb der Heilkunde-Erlaubnis wird in der Regel keine bzw. nur wenig therapeutische Qualifikation verlangt. Daher machen die meisten noch eine oder mehrere Therapieausbildungen an privaten Instituten. Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die sich auch in Qualität und Umfang unterscheiden. Häufig gewählte Verfahren wären z.B. Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Systemische Therapie, aber auch Psychodrama, NLP, Existenzanalyse etc. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Zum Teil gibt es für diese Verfahren Dachverbände, die Ausbildungsstandards und Inhalte festlegen, die dann für von ihnen anerkannte Ausbildungsinstitute verbindlich sind.

Keine Kassen-Leistung

Diese Therapeuten können ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von manchen privaten Krankenkassen werden die Kosten dagegen übernommen, ansonsten muss die Behandlung vom Patienten selbst gezahlt werden.

Was angeboten wird

Häufig haben sich Therapeuten dieser Gruppe auf Bereiche spezialisiert, die von der auf Krankheiten eingeschränkten, gesetzlich geregelten Psychotherapie nicht erfasst und nicht bezahlt werden: Hilfe bei Lebens- und Sinnkrisen, Unterstützung zur persönlichen Weiterentwicklung und Entfaltung, Hilfe bei Ehe- und Paarproblemen (Paartherapie), Hilfe bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und Unterstützung beim beruflichen Weiterkommen (Coaching) etc.

Solange es sich ausschließlich um Beratung handelt, ist eine Heilkunde-Erlaubnis nicht notwendig. Da aber Beratung und Psychotherapie in der Praxis kaum trennbar sind, ist der Erwerb einer Heilkunde-Erlaubnis für in diesem Bereich Tätige ratsam.

[SIZE=5][B]Wege zur Heilkunde-Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz[/B]
[B][/B]
[B][SIZE=4][B]2. Heilpraktiker für Psychotherapie (auch: Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)[/B][/SIZE]
Die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie wird durch die Gesundheitsämter, nach bestandener schriftlicher und mündlicher Überprüfung, erteilt. Diese umfasst Fragen zu psychiatrischen Krankheitsbildern und psychotherapeutischen Behandlungsansätzen. Um die Prüfung zu bestehen, ist es sinnvoll – aber nicht zwingend vorgeschrieben – eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu machen. Diese findet meist an privaten Ausbildungsinstituten statt und dauert in der Regel ein bis zwei Jahre.

Voraussetzungen für
Heilpraktiker

Im Gegensatz zu den Ausbildungen für psychologische und ärztliche Psychotherapeuten sind sowohl die Inhalte der Heilpraktikerausbildung als auch die Prüfungsinhalte nicht gesetzlich festgelegt. Die Qualität der Ausbildung und die Anforderungen der Prüfung können also – zum Teil erheblich – variieren. Um im Anschluss an die Prüfung den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, sind weiterhin ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig.

Wichtig ist, dass für jeden Heilpraktiker die Prinzipien der Therapiefreiheit und der Sorgfaltspflicht gelten. Das bedeutet, dass ein Heilpraktiker zwar frei wählen kann, welche Verfahren er anwenden möchte – dies dürfen jedoch nur Verfahren sein, die er auch fundiert beherrscht. Zugleich muss jeder Heilpraktiker seine therapeutischen Grenzen kennen. So muss er zum Beispiel einen Patienten, den er selbst nicht ausreichend gut behandeln kann, an einen anderen Behandler (z. B. einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten) weiter verweisen.

[SIZE=4][B]3. Heilpraktiker (ohne Beschränkung auf Psychotherapie)[/B][/SIZE]
Hier gelten die gleichen Regelungen, wie bei den Heilpraktikern für Psychotherapie. Da Ihre Heilerlaubnis nicht eingeschränkt ist, dürfen sie psychotherapeutisch tätig werden. Sie sind jedoch in der Regel besser für die Behandlung körperlicher Erkrankungen ausgebildet und bieten daher seltener Psychotherapie an.

Liebe Grüße Alex
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