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B.SC. Mündliche Prüfungen

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ich habe mal eine allgemeine Frage zu den mündlichen Prüfungen.
Im Bachelorstudiengang braucht man zum Bestehen zwei mündliche Prüfungen.
Wie ist es denn,wenn man freiwillig mehr als zwei Prüfungen aus den Wahlpflichtfächern absolviert und auch besteht, kann man dann wählen welche man einbringt?
Und wie ist es ,wenn man eine nicht besteht,hat man dann für die anderen Fächer auch noch die zwei Wiederholungsmöglichkeiten,oder wird der Fehlversuch aus der ersten mündlichen Prüfung irgendwie angerechnet?

Comments

Winnetou wrote:

Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage zu den mündlichen Prüfungen.
Im Bachelorstudiengang braucht man zum Bestehen zwei mündliche Prüfungen.
Wie ist es denn,wenn man freiwillig mehr als zwei Prüfungen aus den Wahlpflichtfächern absolviert und auch besteht, kann man dann wählen welche man einbringt?
Und wie ist es ,wenn man eine nicht besteht,hat man dann für die anderen Fächer auch noch die zwei Wiederholungsmöglichkeiten,oder wird der Fehlversuch aus der ersten mündlichen Prüfung irgendwie angerechnet?

Gruss

Mit der Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung legst Du Dich auf das gewählte Fach fest, d.h. Du kannst nicht mehr als zwei abschlußrelevante mündliche Prüfungen ablegen.
Wenn Du Dich also für eine Prüfung in Fach A und Fach B angemeldet hast, kannst Du Dich nicht mehr in Fach C anmelden.
Bestehst Du eine Prüfung in Fach A im ersten Versuch nicht, musst Du diese Prüfung auch in Fach A wiederholen, ein Wechsel in Fach C ist nicht zulässig.

Danke für die Antwort zunächst einmal.
Ich bin jetzt etwas verunsichert, da mir im Prüfungsamt gesagt wurde, dass die Note,die ich abgelegt habe in der mündlichen Prüfung verbindlich ist,ich also nicht ein anderes Fach wählen kann um diese zu verbessern, allerdings könnte ich bei durchgefallener Prüfung mir dann doch ein anderes Fach aussuchen.Unsicherheit bestand dann allerdings darin,ob ich in dem neuen Fach,wieder zwei Wiederholungsmöglichkeiten hätte,also insgesamt drei Versuche,oder der Fehlversuch darauf angrechnet werden würde.

Oups... :confused:
Also, ich hatte die Prüfungsordnung anders verstanden. Aber ich bin auch nicht der Maßstab. Verbindliche Auskünfte gibt das Prüfungsamt. Aber mich wundert diese Aussage doch sehr. Ich werde mir den Text der Prüfungsordnung nochmal vornehmen. :cool

Winnetou wrote:

Danke für die Antwort zunächst einmal.
Ich bin jetzt etwas verunsichert, da mir im Prüfungsamt gesagt wurde, dass die Note,die ich abgelegt habe in der mündlichen Prüfung verbindlich ist,ich also nicht ein anderes Fach wählen kann um diese zu verbessern, allerdings könnte ich bei durchgefallener Prüfung mir dann doch ein anderes Fach aussuchen.Unsicherheit bestand dann allerdings darin,ob ich in dem neuen Fach,wieder zwei Wiederholungsmöglichkeiten hätte,also insgesamt drei Versuche,oder der Fehlversuch darauf angrechnet werden würde.

Nach gründlichem Studium der Prüfungsordnung (wer verleiht mir dafür jetzt einen Titel?) komme ich zu dem Schluss, dass.......
...hja, was eigentlich?! :hmmm::ka:

Es ist wirklich nichts beschrieben dazu. Aber:

Eine bestandene Prüfung wird gewertet, und kann weder durch eine erneute Prüfung im gleichen Fach noch durch eine Prüfung in einem anderen Fach verbessert werden.

Eine nicht bestandene Prüfung in einem Fach kann offensichtlich, da nirgends anderweitig festgelegt :feiff:, in einem ANDEREN Fach abgelegt werden.
(Ich nehme meine vorherige anderslautende Auskunft hiermit zurück!)

Über die Anzahl der Wiederholungsversuche hat das PA ja schon seine Zweifel geäußert... ich schließe mich dem an. Es gibt keine explizite Aussage über den Fachwechsel nach nicht bestandener Prüfung (s.o.), daher erst recht nicht über die Auswirkung auf die Wiederholungsversuche.

Meine persönliche Einschätzung dessen, was die Prüfungsordnung sinngemäß aussagen sollte :rolleyes: ist aber, dass die Versuche nicht wieder bei Null starten...
Mich veranlaßt auch die Art der Anmeldung zur Prüfung zu diesem Schluß: Eine Prüfung wird mit einer eindeutigen Nummer für die Prüfung, nicht für das Fach angemeldet. Der Prüfungsinhalt (Fach) wird dabei mit angegeben. Die Anzahl der bisherigen Versuche bezieht sich damit wohl auf die Prüfungsnummer, nicht auf die Kombination aus Prüfungsnummer und Fach.

Jetzt alles klar? :dunce

Schlangi wrote:



Meine persönliche Einschätzung dessen, was die Prüfungsordnung sinngemäß aussagen sollte :rolleyes: ist aber, dass die Versuche nicht wieder bei Null starten...
Mich veranlaßt auch die Art der Anmeldung zur Prüfung zu diesem Schluß: Eine Prüfung wird mit einer eindeutigen Nummer für die Prüfung, nicht für das Fach angemeldet. Der Prüfungsinhalt (Fach) wird dabei mit angegeben. Die Anzahl der bisherigen Versuche bezieht sich damit wohl auf die Prüfungsnummer, nicht auf die Kombination aus Prüfungsnummer und Fach.

Jetzt alles klar? :dunce:

Also ich verleihe Dir gerne einen Orden für diese Leistung. :applaus:

Allerdings bin ich mir bei dem letzten Punkt nicht so sicher,aus dem einfachen Grund, dass man zwei mündliche Prüfungen machen muss.
Wenn man nun die erste versiebt und man entscheidet sich dann für ein anderes Fach, welchem der zwei mündlichen Prüfungen ordnet man nun den Fehlversuch zu? Oder man deklariert dann eins der beiden neuen Fächer zu dem Ersatzkurs. :ka

Winnetou wrote:

Also ich verleihe Dir gerne einen Orden für diese Leistung. :applaus:\

Danke. :freu:\

Allerdings bin ich mir bei dem letzten Punkt nicht so sicher,aus dem einfachen Grund, dass man zwei mündliche Prüfungen machen muss.
Wenn man nun die erste versiebt und man entscheidet sich dann für ein anderes Fach, welchem der zwei mündlichen Prüfungen ordnet man nun den Fehlversuch zu? Oder man deklariert dann eins der beiden neuen Fächer zu dem Ersatzkurs. :ka:

Bei der Anmeldung einer Prüfung gibst Du die Prüfungsnummer ja an, das ist für das erste Wahlgebiet 25510, für das zweite 25520.
Wenn Du also Fach A versiebst, angemeldet auf 25510, und dan Fächer B und C anmeldest, kannst Du Dir aussuchen, ob B oder C dann 25510 ist, das andere ist 25520.

ich habe diese Frage an das Prüfungsamt gestellt.

Meine Frage war so:

ich habe eine Frage zu Prüfung der Wahlpflichtmodule:

man soll 2 wählen,

nehme wir an:

ich melde mich an zu den Prüfungen von Fach A und Fach B,

Die Prüfung zu Fach A habe ich beim ersten Versuch bestanden,

die Prüfung zu Fach B leider nicht,

nun verzichte ich auf Fach B und wechsele von Fach B zu Fach C,

fange ich bei Fach C von null an,

bzw. habe ich für Fach C immer noch 3 Chancen oder nur noch 2?

Die Antwort ist so:

bei einem Wechsel des zu prüfenden Kurses nach einem nicht bestanden Versuch, beginnen Sie nicht wieder beim ersten Versuch sondern dann auch beim zweiten.

Nun wissen wir Bescheid

Im Übrigen, wisst ihr, ob man als Bachelor Studierende jeden Prüfer wählen darf?
(Habe gelesen, bei den Diplomern ist so)

theta wrote:

(Habe gelesen, bei den Diplomern ist so)

Ohne es nachgeschlagen zu haben, aber ich würde schätzen, das ist nur bei den Vordiplomsprüfungen so. Dabei handelt es sich ja um relativ allgemeinen Stoff, den jeder Prof. prüfen können sollte. Spezialkurse aus dem Hauptstudium (Limitierungstheorie I bis III?) kann sicher nicht immer jeder prüfen.

Hast du wahrscheinlich recht.
Steht [URL="https://www.fernuni-hagen.de/mathinf/studium/studiengaenge/bachelor/mathematik/anmeldeformulare_bach_mathe.shtml"]hier[/URL] in "Liste der Prüfer".

Die mathematischen Fachprüfungen der Diplomvorprüfung werden grundsätzlich von jedem der o.g. Professoren abgenommen