Skip to content
xenforo

BaföG-Bescheinigung nach §48

Content

BaföG-Bescheinigung nach §48

Da ich von der Fernuni irgendwie keine vernünftige Auskunft erhalte, oder ständig zu irgendwelchen leuten weiterverbunden werde, die entweder nicht da sind, oder sich dafür nicht zuständig fühlen, versuche ich es hier mal!

Weiss jemand zufällig von euch, welche Prüfungsleistungen man in Informatik (Dipl I) mit nebenfach BWL erreicht haben muss, um die Bescheinigung nach §48 BaföG (das man ein ordentlicher Student ist) bekommt???

Wäre für jede Antwort sehr dankbar!

Greetz
EiskalterEngel

Comments

EiskalterEngel,

am besten ist es, du wendest dich direkt an das Prüfungsamt Informatik. Nur die wissen, welche Anforderungen die für die BAFÖG-Bescheinigung haben. In der Regel braucht man nicht die normalen 4 - Semester - Voraussetzungen haben (Vordiplom), sondern etwas weniger reicht auch aus