Wenn ich das ganze einmal mit der Tabelle auf Seite 3 KE 2 betrachte, so müsste also ein kompensierender Effekt im Bereich sonstiger Geldforderungen, sonstiger Schulden, oder im sonstigen Vermögen stattfinden.
Sonst wäre diese Entnahme ja eine Auszahlung & Aufwand.
Wie würdet ihr hier die private Barentnahme kompensieren?
Wenn eine Barentnahme erfolgswirksam wäre, würden sich doch alle Unternehmer kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres vorübergehend eine große Summe Geld entnehmen, um Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer...) zu sparen.
Schon daher kann man sich ableiten, dass eine Entnahme, ganz sicher nicht erfolgswirksam ist.
So.
Mein einfacher Ansatz ist, da es sich nicht um Aufwand handelt, dass man das ganze einfach als einen Abgang an z.B. Bargeld betrachtet, welcher in gleicher Höhe eine Reinvermögensänderung nach sich zieht.
D.h., man hat z.B. einen reinvermögensändernden (wie soll man das nennen? erfolgswirksam ist es ja nicht ;) ) und zahlungswirksamen Vorgang.
Comments
Monique79
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View profileIch würde sagen das ist eine Auszahlung aber kein Aufwand
real planet
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Monique liegt goldrichtig :)
Es ist kein Aufwand, da es sich nicht um betriebliche Zwecke, sondern um Privatzwecke handelt.
Henrik
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View profileWenn ich das ganze einmal mit der Tabelle auf Seite 3 KE 2 betrachte, so müsste also ein kompensierender Effekt im Bereich sonstiger Geldforderungen, sonstiger Schulden, oder im sonstigen Vermögen stattfinden.
Sonst wäre diese Entnahme ja eine Auszahlung & Aufwand.
Wie würdet ihr hier die private Barentnahme kompensieren?
curly007
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View profileWenn eine Barentnahme erfolgswirksam wäre, würden sich doch alle Unternehmer kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres vorübergehend eine große Summe Geld entnehmen, um Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer...) zu sparen.
Schon daher kann man sich ableiten, dass eine Entnahme, ganz sicher nicht erfolgswirksam ist.
Henrik
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View profileDass es so ist, ist mir klar, jedoch nicht wie ich es mir nach dem Schema auf Seite 3 KE II darstellen soll.
Henrik
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View profileSo.
Mein einfacher Ansatz ist, da es sich nicht um Aufwand handelt, dass man das ganze einfach als einen Abgang an z.B. Bargeld betrachtet, welcher in gleicher Höhe eine Reinvermögensänderung nach sich zieht.
D.h., man hat z.B. einen reinvermögensändernden (wie soll man das nennen? erfolgswirksam ist es ja nicht ;) ) und zahlungswirksamen Vorgang.
Danke euch...
Henrik