Ich befinde mich im ersten Semester und lege voraussichtlich im März die 3 Prüfungen M 1-3 ab.
Ich habe mich rückgemeldet für das SS 07 mit BWL 2 und möchte nun das Modul Unternehmensrecht I belegen, da ich in dieser Thematik schon "vorbelastet" bin.
Meine Frage: Ist das machbar, oder sollte ich Kenntnisse aus anderen Modulen haben?
Was meint Ihr?
Grüße
Ramona
Comments
lewhellyen
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View profileHi Ramona,
aus meiner Erfahrung würde ich Dir von einer solchen Belegung abraten. Unternehmensrecht baut stark auf BGB II und III auf. So bestand meine Unternehmensrechtsklausur zu 75% aus Schuldrecht, also BGB II. Ich will nicht sagen, dass man die Klausur trotzdem bestehen kann, es wird nur sehr, sehr viel schwerer.
Gruß
Lewhellyen
Ramona1979
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View profileUpps, gut zu wissen....
Dann muss ich wohl oder übel doch M 5 belegen (=Würg).
Danke nochmal für die schnelle Antwort
haohlay
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View profileIch schließe mich der Meinung an. Du sparst dir vor allem auch ne Menge Lern-Arbeit, wenn du erst BGB II und BGB III belegst. Wie schon gesagt, brauchst du viel Wissen aus diesen Modulen für U´recht (Ich bin grad mittendrin!).
Lieben Gruß und viel Erfolg bei deinen Prüfungen!!
Heike