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Belegung Recht

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ich wollte nächstes Semester Recht belegen,
war es da richtig die neuen Kursnummern sprich 40560,40561,40562 und 40563 anzugeben? Oder mußte ich die alten 00009 und 00027 benutzen? Gibt es dann die Kurse 00009 und 00027 nicht mehr im Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaften? :confused: Fragen über Fragen.Ich blick zur Zeit nicht mehr durch, bei dem Wirr Warr.
Danke schon im Vorraus.

Comments

Nadine ... :)
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Nadine! wrote:

Hallo,
ich wollte nächstes Semester Recht belegen,
war es da richtig die neuen Kursnummern sprich 40560,40561,40562 und 40563 anzugeben? Oder mußte ich die alten 00009 und 00027 benutzen? Gibt es dann die Kurse 00009 und 00027 nicht mehr im Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaften? :confused: Fragen über Fragen.Ich blick zur Zeit nicht mehr durch, bei dem Wirr Warr.
Danke schon im Vorraus.

Ja, du gibst diese neuen Kursnummern an, wenn du den neuen Recht-Schein Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts absolvieren willst.

Die alten Kurse "Recht I" und "Recht II" gibt es noch bis zum SoSe 2007, danach gibt es diese Kurse bzw. Kursnummern im Zuge der Umstellung der Kurse auf den Bachelor nicht mehr und es können dann auch keine Klausuren mehr geschrieben werden.

:guckstduh : [URL="https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/studiengaenge/diplom/reform/index.shtml#recht"]Reformen zum DiplomStudiengang, Recht[/URL]


Dann viel Spaß beim "Recht haben". :p

Also hätte ich auch das alte Recht noch belegen können?

Ja, hättest Du machen können und zwar wahlweise Recht I oder Recht II.

Was wäre den sinnvoller gewesen?
Ich hab die neuen belegt, weil ich dachte das alte läuft dieses Jahrr schon aus?

Nadine! wrote:

was wäre den sinnvoller gewesen?
Ich hab die neuen belegt, weil ich dachte das alte läuft dieses Jahrr schon aus?

Sinnvoll ist das allemal, den neuen Kurs zu belegen.
Der neue Kurs ist eine Mischung, wobei der Schwerpunkt sicher auf Recht1 liegen dürfte.
Wenn Du den alten Recht1 belegst, fehlt Dir halt fachlich einiges (was man halt m.E. immer mal brauchen kann) und Recht2 alleine ist wohl wenig sinnvoll, weil die Grundlagen fehlen.

Seit wann ist das bekannt, das das Schreiben einer Klausur nicht nur bis 9/06 reicht, sondern bis 9/ O7?

Weiss das jemand?

Laut Datum der oben verlinkten Seite, schon mindestens einen Monat.....

Ok werde dann dabei bleiben

Noch mal ich ... :D
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Eliza wrote:

Sinnvoll ist das allemal, den neuen Kurs zu belegen.
Der neue Kurs ist eine Mischung, wobei der Schwerpunkt sicher auf Recht1 liegen dürfte.
Wenn Du den alten Recht1 belegst, fehlt Dir halt fachlich einiges (was man halt m.E. immer mal brauchen kann) und Recht2 alleine ist wohl wenig sinnvoll, weil die Grundlagen fehlen.

Was Eliza sagt, ist natürlich richtig und klar nachvollziehbar, schon allein wegen diesem WissensErwerb, das z. B. u. U. auch sinnvoll für das HauptStudium sein kann, das neue Fach zu belegen. :)

Andererseits ist es sicher auch ne Überlegung wert, wenn einem das Fach Recht nicht unbedingt liegt, den alten Kurs zu machen, denn mögliche FehlVersuche in den beiden "alten" Recht-Kursen werden nicht auf den "neuen" Recht-Kurs angerechnet. :rolleyes:
Auch ein Vorteil ist sicher, wenn man die alten Kurse macht, dass es alte "KursVeteranen" und Alt-Klausuren gibt, die einen ersten Überblick über den Aufbau einer Klausur zeigen können. ;)


Letztendlich musst du entscheiden ... aber weise. :confused: :D ;) :p

GringOrk wrote:


Auch ein Vorteil ist sicher, wenn man die alten Kurse macht, dass es alte "KursVeteranen" und Alt-Klausuren gibt, die einen ersten Überblick über den Aufbau einer Klausur zeigen können. ;) \

Ich kann mir nicht vorstellen daß die Klausur "neues Recht" arg von der "altes Recht" abweicht, das Argument sollte man m.E. nicht einbeziehen.

Eliza wrote:

Ich kann mir nicht vorstellen daß die Klausur "neues Recht" arg von der "altes Recht" abweicht, das Argument sollte man m.E. nicht einbeziehen.

Sehe ich auch so, für den Teil des Privatrechts kann man sicher die alten MC- Fragen nutzen.

Eliza wrote:

Ich kann mir nicht vorstellen daß die Klausur "neues Recht" arg von der "altes Recht" abweicht, das Argument sollte man m.E. nicht einbeziehen.

und

Anna-dMd wrote:

Sehe ich auch so, für den Teil des Privatrechts kann man sicher die alten MC- Fragen nutzen.

Jajaja ... :rolleyes:

Die neuen Klausuren werden sicher inhaltlich nur wegem dem Bachelor nicht geändert worden sein. :p

Was ich damit sagen wollte, ist ja nur, dass bisher noch niemand eine Klausur im "neuen Recht" geschrieben hat; daher gibt es auch noch keine wirkliche Vorstellung wie diese Klausur z. B. formal aussieht oder ob die nun "schwerer" ist, da die bisherigen zwei Recht-Kurse zusammenfließen.

Aber gut, noch kann man sich ja entscheiden, wo man "Recht bekommen" will.

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Sepp wrote:

Hallo,
der Lehrstuhl wird es auf jeden Fall vermeiden wollen, die Prüfungshürde allzuweit herabzusetzen. Auch muß ein Ausgleich für die Nichtprüfung des Gutachtenstils, der zuletzt wenigstens noch in Recht 2 relevant war, gefunden werden.
Ich erwarte hammerharte Prüfungen im Fach Recht in den nächsten Semestern, und daß der Lehrstuhl keine Angst vor extremen Durchfallquoten hat, hat ja die letzte Recht 2-Prüfung vom März gezeigt mit etwa 72 % Durchgefallenen. M.C.- Fragen in Recht sind zudem oft sehr spitzfindig und selbst gute Vorbereitung hilft in solchen Fällen wenig. Ich habe in Recht 1 (9/95) trotz guter Vorbereitung kaum mehr Punkte erreicht als in Recht 2 (3/06) fast ohne Vorbereitung.
Ich würde auf jeden Fall versuchen die Prüfung nach dem alten Modus zu machen.
MfG
Sepp



Ok, angenommen ich würde sie nach dem alten Modus schreiben ... dann Recht 1 oder 2 ??? .. was würdet ihr sagen ist leichter ?

PS: habe keinerlei Grundlagen ...

oldenburger wrote:

Ok, angenommen ich würde sie nach dem alten Modus schreiben ... dann Recht 1 oder 2 ??? .. was würdet ihr sagen ist leichter ?

PS: habe keinerlei Grundlagen ...

Also, ich hab noch beide Recht-Klausuren schreiben müssen (allerdings nicht MC). Mir fiel Recht 2 leichter - aber wohl hauptsächlich deshalb, weil es nach Recht 1 kam :rolleyes:.
Recht 2 ohne Grundlagen macht m.E. wenig Sinn, denn auch für Handels-/Unternehmensrecht braucht man BGB-Kenntnisse - d.h. wenn Du noch gar keine Kenntnisse hast, fang mit Recht 1 an :).