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xenforo

Belegung zu BGB II

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Ich bastle gerade an meiner Belegung für das kommende Semester (Teilzeit). Auf alle Fälle möchte ich BGB II belegen. Welches Modul ist zusätzlich sinnvoll? Am liebsten wäre mir BGB III, aber ich habe da so meine Zweifel, dass es schaffbar ist.

Was habt Ihr so belegt zu BGB II?

Comments

In Arbeitsrecht findet sich durchaus einiges an BGB2 wieder, wäre insofern eine sinnvolle Kombination. Ist aber nicht grad wenig Stoff.

Mhh, wäre dann natürlich eine sinnvolle Kombination!

Wie schaut es denn aus mit BGB II und BGB IV?

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde BGB IV vom "alten Kurs BGB II" ausgegliedert.

Und wenn ich nun den neuen BGB II und den neuen BGB IV belege, bin ich wieder beim altem Modul? Hört sich zu einfach an...Da ist bestimmt irgendo ein Hacken, oder?

Die KE's von BGB IV sind:

1. Außergerichtliches Mittel zur Forderungsverwirklichung und Mahnverfahren
2. ZPO I Erkenntnisverfahren
3. Zwangsvollstreckung

Denke das ist nach BGB II eine gute Ergänzung zu BGB III!

DerBelgarath wrote:

... wenn man mit BGB III noch nicht ausgelastet ist! ;)


Ich bin mehr als ausgelastet!

Alles klar, als BGB II mit BGB III oder BGB IV ist mörderisch...

Danke für die Antworten.

Dann werde ich mal mit BWL III liebäugeln oder so.... Irgendwie habe ich nämlich keinen Bock auf Arbeitsrecht....

THX

Wobei ich Arbeitsrecht eigentlich sehr interessant finde ;) BWL III dürften wir uns dann nächstes Semester wieder "über den Weg laufen"