ich habe diese Woche mit einer Kommilitonin gesprochen. Sie hat letztes Jahr ABWL geschrieben und nicht bestanden. Im folgenden Semester als Wiederholer belegt, dann aber nicht mitgeschrieben, weil es ihr zeitlich verronnen ist.
Im letzten Semester hat sie nicht erneut belegt, aber die Klausur mitgeschrieben. Mir war so, dass man nur Klausur schreiben darf, wenn auch in dem entsprechenden Semester das Fach belegt wurde. Das löste natürlich bei ihr erhebliche Unruhe aus. Weiß da jemand was dazu, vielleicht hat sich das ja auch mal geändert und ist jetzt nicht mehr so streng, vielleicht (hoffentlich) hatte ich das auch falsch im Kopf.
Wenn ich aber recht hatte, kann man dann noch etwas tun, um die Klausur zu retten?
Viele Grüße
Moka
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Anna-dMd
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View profileSie konnte die Klausur mitschreiben. Man muss das Fach nur einmal belegt und die Klausurberechtigung erreicht haben.
moka
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View profileNa, gott sei dank!
Dann ist es also gar nicht nötig, mich für einen Kurs als Wiederholer einzuschreiben, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich eine Klausur nochmal schreiben will/muss.
Danke für die schnelle Antwort, ich hab sie gleich zur Beruhigung angemailt.
Viele Grüße
Moka
Anna-dMd
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View profileEs ist schon vom Vorteil sich als Wiederholer einzutragen. Da man die aktuellen Einsendearbeiten zum Üben bekommt.