hab ich das jetzt hoffentlich falsch gelesen und ich darf meine "Basistexte Öffentliches Recht" (Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht) vom Beck-Verlag benutzen?
Dir fehlt das VwVfG des Bundes, das als Hilfsmittel der Klausur ausdrücklich aufgeführt wird, während die VwGO nicht genannt wird. Keine Ahnung, ob sich die Klausuraufsichten sklavisch an die Listen halten und Du Deine VwGO in der Tasche lassen musst.
Eine gute Lösung ist - wie der obige Hinweis schon besagt - die Sammlung der Basistexte ÖR bei Beck, wo u.a. GG, VwVfG und VwGO gemeinsam abgedruckt sind.
Und immer schön dran denken: Unterstreichungen und Markierungen im Gesetz sind erlaubt ;)
Auszug aus der Klausurinfo:
"Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten."
Comments
ChrissiLLB
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View profileGenau!
Liebe Grüße
red88
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View profileich frag auch noch mal blöd nach :D
ich habe dabei
BGB
GG
StGB
VwGO
Alle von Beck im dtv
kann ich alle benutzen ?
fehlt mir noch was ?
rasha
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View profileAlso ich nehme mit:
BGB
StGB
HGB
und ÖffR
Magari
Contributions on this page: 3
View profileDir fehlt das VwVfG des Bundes, das als Hilfsmittel der Klausur ausdrücklich aufgeführt wird, während die VwGO nicht genannt wird. Keine Ahnung, ob sich die Klausuraufsichten sklavisch an die Listen halten und Du Deine VwGO in der Tasche lassen musst.
Eine gute Lösung ist - wie der obige Hinweis schon besagt - die Sammlung der Basistexte ÖR bei Beck, wo u.a. GG, VwVfG und VwGO gemeinsam abgedruckt sind.
LuisaH
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View profileDas VwVfG des Bundes ist in der VwGO enthalten.
Magari
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View profileNa dann... fehlt red88 nichts mehr.
Magari
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View profileVielleicht noch der Hinweis auf Bleistift und Radiergummi, sonst könnte die Geschichte mit dem Lotse-Bogen problematisch werden.
mhohlfeld
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View profileUnd immer schön dran denken: Unterstreichungen und Markierungen im Gesetz sind erlaubt ;)
Auszug aus der Klausurinfo:
"Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten."