ich komme mit §622 nicht ganz klar.
Beispiel:
Ein Angestelter ist fünf Jahre in einem Betrieb und er will kündigen.
Gilt für ihn dann §622 Abs. 2 Nr. 2 - also eine Kündigungsfrist von zwei Monaten oder gilt
§ 622 Abs. 1 - also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15ten.
§ 622 Abs. 6 verbietet ja nur, dass die Kündigungsfrist nicht länger sein darf, wenn der Arbeitnehmer kündigt - darf sie aber kürzer sein, als für den ARbeitgeber?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Vielen Dank schon mal Klichi
Comments
Claudia S.
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View profileMichael,
da es sich bei den Kündigungsfristen auch um Arbeitnehmerschutzvorschriften handelt, kann die arbeitnehmerseitige ausdrücklich kürzer, aber gem. § 622 VI BGB nicht länger sein.
Ist in Deinem Fall also einzel- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart, so hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist nach Absatz 1 von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats. Kündigt im gleichen Fall hingegen der Arbeitgeber, so findet Absatz 2 Anwendung, so dass die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt.
Gruß
Claudia