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Berufsbezeichnung ?

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Berufsbezeichnung ??

Hallo,

wir studieren den Studiengang Bachelor of Laws,
doch wie lautet nach dem Abschluss unsere korrekte Berufsbezeichnung?

Der Bachelor ist ein akademischer Grad (und ehrlich gesagt können momentan nur wenige Außenstehende mit dieser Bezeichnung etwas anfangen.)
[Ein BWLer ist nach dem Abschluss seines Studium z.B. Dipl. Betriebswirt oder Dipl. Kaufmann und nicht Dipl. BWLer].

Können wir uns z.B. als Juristen oder gar Justitiare oder ähnlich bezeichnen?? (Wie können wir das Studium unserem Arbeitgeber "verkaufen"?)

Grüße
Portia

Comments

Ein Diplom-Kaufmann ist eigentlich auch nur ein akademischer Titel, keine Berufsbezeichnung. :D
Bei euch BoLern ist es genauso. Ihr gehoert eindeutig zur Gruppe der Juristen, das ist jedoch nur ein Sammelbegriff wie auch z.B. "Mediziner".
Bei uns in der Firma arbeiten die MoLer groesstenteils als Rechtsberater, die BoLer sind als deren Assistenten taetig.

Silvie wrote:

Ein Diplom-Kaufmann ist eigentlich auch nur ein akademischer Titel, keine Berufsbezeichnung. :D

Ja, mag sein, aber er heißt nicht Dipl. Betriebswirtschaftslehrling oder Betriebswirtschaftgelehrter. :D \

Silvie wrote:

Bei euch BoLern ist es genauso. Ihr gehoert eindeutig zur Gruppe der Juristen, das ist jedoch nur ein Sammelbegriff wie auch z.B. "Mediziner".
Bei uns in der Firma arbeiten die MoLer groesstenteils als Rechtsberater, die BoLer sind als deren Assistenten taetig. :)

Wenn ich mich hier in Deutschland in einem Unternehmen vorstelle, werde ich mit der Bezeichnung BoL nicht viel weiterkommen. (Jurist ist eine allgemeine Bezeichnung...)
Als nächste Fragen kommen dann: Was soll das sein? Was für eine Art Jurist sind Sie?

Verstehst Du was ich damit meine?

Solange Du nicht gerade eine Initiativbewerbung an Kalles' Pommesbude schickst, sollte jede Personalabteilung, gerade in größeren Firmen, wissen was ein BoL ist. So neu ist der Begriff nicht mehr (auch in Deutschland). Bei Bewerbungen auf Stellenausschreibungen erübrigt sich die Frage ja sowieso, weil da das Anforderungsprofil klar gegeben ist. Also, keine Panik ;)

Gruß
Denis.

denis wrote:

Hallo!
Solange Du nicht gerade eine Initiativbewerbung an Kalles' Pommesbude schickst, sollte jede Personalabteilung, gerade in größeren Firmen, wissen was ein BoL ist. So neu ist der Begriff nicht mehr (auch in Deutschland). Bei Bewerbungen auf Stellenausschreibungen erübrigt sich die Frage ja sowieso, weil da das Anforderungsprofil klar gegeben ist. Also, keine Panik ;)

Gruß
Denis.


Danke Denis, aber wirklich weiter hast Du mir damit nicht geholfen.

Nach der BoL kamen bislang immer nachhakende Fragen, was für eine Art Jurist man mit dem BoL ist?
(So bekannt ist der BoL nun in Deutschland nun auch wieder nicht :( )

Portia wrote:

Danke Denis, aber wirklich weiter hast Du mir damit nicht geholfen.

Nach der BoL kamen bislang immer nachhakende Fragen, was für eine Art Jurist man mit dem BoL ist?
(So bekannt ist der BoL nun in Deutschland nun auch wieder nicht :( )


Wenn jemand den BOL hat, ist dies schon die. Einstufung, was derjenige für eine Quali hat. Genauso wenn man Einzelhandelskaufmann sagt. Derjenige ist Kaufmann des Einzelhandels und da weiß man auch, was die Quali ist (ob mit oder ohne Diplom). Genauso ist es beim BOL.;)

Ganz "platt"::rolleyes:

Kaufmann -> Einzelhandelskaufmann (kaufmännisch)
Jurist -> BOL (akademisch)

Das noch nicht jeder diese Quali kennt ist natürlich im Moment klar, da dieser "Titel" ja noch recht neu ist. Die ersten haben erst letztes Semester diesen Titel in Deutschland erworden (wenn ich mich richtig erinnere).

Bei der Darstellung schreibt man dann auch nicht BOL (ist ehr umgangsprachlich), sondern LL.B = legum baccalaureus.:eek:

Duddits

meiner meinung nach biste dann wirtschaftjurist, LL.B. vergleichbar ist unser abschluss wohl mit dem des Dipl.Wirtschaftsjuristen(FH). die FH trier hat nämlich diesen abschluss auch auf bachelor umgestellt.

gruss frank

Frank,

danke für diese Information :)
Das hilft mir endlich ein Stückchen weiter.

Gruß
Portia

Frank M wrote:

hi!!

meiner meinung nach biste dann wirtschaftjurist, LL.B. vergleichbar ist unser abschluss wohl mit dem des Dipl.Wirtschaftsjuristen(FH). die FH trier hat nämlich diesen abschluss auch auf bachelor umgestellt.

gruss frank

Völlig richtig, aber nicht einfach gleichsetzen. "Wirtschaftsjurist" ist m.W. kein geschützer Beruf, d.h. so kann sich jeder nennen, ist also zur Abgrenzung kaum zu verwenden. Im Gegensatz zB zum "Ingenieur", dieser Begriff darf nicht einfach so verwendet werden."Dipl. Wirtschaftsjurist "auf der Visitenkarte wäre sogar eine Straftat. Im Zusammenhang mit dem Vor- oder Nachgestellten LL.B. ist es hingegen sinnvoll und eine echt gute Idee von Frank finde ich. Man kombiniert also einen erläuternden Begriff mit einem akademischen Abschluß. Wichtig ist, dass Bachelor of Law mit LL.B abgekürzt wird und nicht BoL (wie man hier immer wieder lesen muss). Das etablieren eines Studiengangs fängt doch schon da an,wie ich als Student ihn selbst nach außen trage, und das ist nun einmal LL.B....Habe ich am Anfang wohl auch falsch gemacht, aber nun wird da vermehrt drauf geachtet ;)

Gruß

Crix