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xenforo

Bescheinigung nach §48 Bafög

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Nochmal ne Frage zu den leistungsnachweisen.

das vierte semester nährt sich dem ende zu und ich muss nun einen leistungsnachweis vorzeigen sonst gibts kein bafög mehr.

habe zwar alle zulassungen zu den prüfungen, jedoch habe ich nicht alle prüfungen bestanden bzw mitgeschrieben, da ich im 1. semester einen unfall hatte und ne zeitlang im krankenhaus lag.

habe ich jetzt pech gehabt und krieg kein bafög mehr? oder wie läuft das mit dem leistungsnachweis?
zählt dazu auch die prüfungszulassung, bzw die teilnahme an einer prüfung? oder nur die bestandenen prüfungen?

danke für die antwort.

Comments

[url=https://www.das-neue-bafoeg.de/de/279.php]BAföG 2008: § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten[/url]

ich würde deinen Fall beim Amt vortragen, denn wenn ich das hier richtig lese, dann solltest du die Prüfungen haben...
Da hier ein Fall von Krankheit unfallbedingt vorlag, würde ich an deiner Stelle beim Amt vorsprechen.

V