Gut erinnerlich sind mir die beiden Pensionäre, denen das Bundesverfassungsgericht bescheinigte, daß die Besteuerung ihrer Pensionen gegenüber der Nichtbesteuerung der Renten verfassungswidrig sei.
Und die dennoch leer ausgingen ... :mad:
und dafür dürfen alle aktuellen Rentner sofort 50% statt bisher ca. 27% versteuern :mad
50%, falls dem wirklich so sein sollte, während die Pensioniere aber auch heute nicht 50% steuerfrei kriegen, sondern nach wie vor 100% versteuern müssen - der Verfassungswidrigkeit jahrzehntelanger ungerechter Besteuerung zum Trotze.\
Aber der Rentner hat doch im Gegensatz zum Pensionär seine Beiträge aus dem Netto - also vom versteuertem Geld bezahlt - und konnte sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn ich mich nicht irre, sind da auch diverse Klagen am Laufen von Rentnern, die eben in 2005 gerade in Rente kamen/waren und sofort betroffen waren, ohne noch Möglichkeiten anderweitigen Gestaltung zu haben.
D
Dr.Taft
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Futterneiddiskussion werden fast so hitzig geführt wie zur Zeit die Diskussion um den Vaterschatstest ...
Aber der Rentner hat doch im Gegensatz zum Pensionär seine Beiträge aus dem Netto - also vom versteuertem Geld bezahlt - und konnte sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn ich mich nicht irre, sind da auch diverse Klagen am Laufen von Rentnern, die eben in 2005 gerade in Rente kamen/waren und sofort betroffen waren, ohne noch Möglichkeiten anderweitigen Gestaltung zu haben.
Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoentgelt errechnet/bezahlt.
Viele Grüße,
Bernd
D
Dr.Taft
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Wenn wir schon von Renten- und Steuergerechtigkeit reden ...
... dann sollten auch die Beamten in die Sozialversicherungssysteme einbezogen werden. Der fleißige Beamte darf sich dann freuen, daß er gleich nach dem Abitur von Beginn an leistungsgerecht bezahlt wird, er braucht keine Abschläge vom Tariflohn hinzunehmen und er darf die gleichen Steuersätze bezahlen wie das gemeine Volk - vor und nach der Pensionierung.
Wenn durch die vielen und komplizierten Abschläge und Ausgleichsberechnungen ja auch heute schon Gerechtigkeit besteht, dürfte sich ja keiner drüber beschweren, weil sich unterm Strich nix ändert. Gleichzeitig wäre die Steuererklärung wieder ein wenig kürzer und verständlicher, vielleicht hat sie irgendwann sogar mal auf einem Bierdeckel platz
da die Beiträge aber nicht steuermindernd sind (bis 2005) werden sie quasi aus dem Netto bezahlt !!
Man sollte sie aber in der Steuererklärung angeben, da ist doch ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof anhängig. Die Steuerbescheide bleiben in dem Punkt vorläufig, bis das Verfahren beendet ist.
Man sollte sie aber in der Steuererklärung angeben, da ist doch ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof anhängig. Die Steuerbescheide bleiben in dem Punkt vorläufig, bis das Verfahren beendet ist.
Ich meinte eigentlich die Vergangenheit, also die Rentner, die 2005 gerade in Rente kamen (oder schon waren). Die können nix absetzen, nichts alternativ aufbauen und werden statt mit 27% mit 50% versteuert.
Aber auch dagegen sind ja Klagen anhängig.
Meine voraussichtliche BfA-Rente ist 90€ mtl, da ist es auch schon egal mit wieviel % die mal besteuert wird
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Eliza
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View profileund dafür dürfen alle aktuellen Rentner sofort 50% statt bisher ca. 27% versteuern :mad
Dr.Taft
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[URL]https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html[/URL]
[URL]https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-077.html[/URL]
So viel Papier (ich meine nicht den Präsidenten :) ) ...
Ja, die wirklich wichtigen Dinge im Leben ...
Eliza
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View profileAber der Rentner hat doch im Gegensatz zum Pensionär seine Beiträge aus dem Netto - also vom versteuertem Geld bezahlt - und konnte sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn ich mich nicht irre, sind da auch diverse Klagen am Laufen von Rentnern, die eben in 2005 gerade in Rente kamen/waren und sofort betroffen waren, ohne noch Möglichkeiten anderweitigen Gestaltung zu haben.
Dr.Taft
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Futterneiddiskussion werden fast so hitzig geführt wie zur Zeit die Diskussion um den Vaterschatstest ...
David
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View profile[COLOR="Purple"]Ich habe diese Beiträge auf Wunsch vom alten Thema [url="#?t=20736"]Anfechtung der Vaterschaft[/url] getrennt.[/COLOR]
Rumpelstilzchen
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View profileSozialversicherungsbeiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoentgelt errechnet/bezahlt.
Viele Grüße,
Bernd
Dr.Taft
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Wenn wir schon von Renten- und Steuergerechtigkeit reden ...
... dann sollten auch die Beamten in die Sozialversicherungssysteme einbezogen werden. Der fleißige Beamte darf sich dann freuen, daß er gleich nach dem Abitur von Beginn an leistungsgerecht bezahlt wird, er braucht keine Abschläge vom Tariflohn hinzunehmen und er darf die gleichen Steuersätze bezahlen wie das gemeine Volk - vor und nach der Pensionierung.
Wenn durch die vielen und komplizierten Abschläge und Ausgleichsberechnungen ja auch heute schon Gerechtigkeit besteht, dürfte sich ja keiner drüber beschweren, weil sich unterm Strich nix ändert. Gleichzeitig wäre die Steuererklärung wieder ein wenig kürzer und verständlicher, vielleicht hat sie irgendwann sogar mal auf einem Bierdeckel platz
Eliza
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View profileda die Beiträge aber nicht steuermindernd sind (bis 2005) werden sie quasi aus dem Netto bezahlt !!
Silvia 42
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View profileMan sollte sie aber in der Steuererklärung angeben, da ist doch ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof anhängig. Die Steuerbescheide bleiben in dem Punkt vorläufig, bis das Verfahren beendet ist.
Eliza
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View profileIch meinte eigentlich die Vergangenheit, also die Rentner, die 2005 gerade in Rente kamen (oder schon waren). Die können nix absetzen, nichts alternativ aufbauen und werden statt mit 27% mit 50% versteuert.
Aber auch dagegen sind ja Klagen anhängig.
Meine voraussichtliche BfA-Rente ist 90€ mtl, da ist es auch schon egal mit wieviel % die mal besteuert wird