BGBII - siebensemestrig
Hallo,
in der Belegungsinfo steht über BGBII dass es noch nicht überarbeitet wurde. Das ist doch aber nötig für den siebensemestrigen BOL!?
Überlege BGBII nachzubelegen, aber kann ich das überhaupt oder macht das Sinn da ich im siebensemestrigen BOL bin und das noch die alten Unterlagen sind?
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maischdro
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View profileHallo
Soweit ich informiert bin, fällt lediglich KE 5 aus BGB II (also Prozessrecht) heraus. Damit könntest Du BGB II durchaus nachbelegen (ob die Lehrstühle hier noch andere Veränderungen vornehmen wollen, weiß ich allerdings nicht).
Bist Du denn in BGB I schon so fit, dass Du BGB II ohne Probs dazubelegen kannst? Im ersten Semester hat man erfahrungsgemäß nicht unbedingt juristische Probleme, sondern eher Probleme sich an den bescheuerten Gutachtenstil zu gewöhnen und muss unheimlich viel üben, damit man das dann in der Klausur binnen 2 Std. ordentlich auf die Reihe bekommt.
Auch wenn BGB I zu Beginn "einfach" erscheint, der Hammer kommt in der Klausur!
Gruß
Sandra