Wie definiert sich denn nun der Bilanzgewinn?
Laut Skript (S. 12 erstes Buch):
Jahresüberschuss/Fehlbetrag
+ Gewinnvortrag / - Verlustvortrag
+ Auflösung von Rücklagen
- Bildung von Gewinnrücklagen
Laut Wikipedia:
[URL="https://www.studienservice.de/wiki/Jahres%C3%BCberschuss"][COLOR=#0000ff]Jahresüberschuss[/COLOR][/URL] nach [URL="https://bundesrecht.juris.de/hgb/__275.html"][COLOR=#810081]§ 275[/COLOR][/URL] [URL="https://www.studienservice.de/wiki/Handelsgesetzbuch"][COLOR=#0000ff]HGB (Deutschland)[/COLOR][/URL] bzw. [URL="https://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40061601.html"][COLOR=#0000ff]§ 231[/COLOR][/URL] [URL="https://www.studienservice.de/wiki/Handelsgesetzbuch"][COLOR=#0000ff]UGB (Österreich)[/COLOR][/URL] +/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahmen aus der Kapitalrücklage + Entnahmen aus Gewinnrücklagen - Gewinnausschüttungen des Vorjahres - Einstellungen in die Rücklagen = Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Was denn nun?
Werden die Gewinnausschüttungen des Vorjahres abgezogen oder nicht?
Ich Frage hauptsächlich weil der maximale Ausschüttungsbetrag aus
Bilanzgewinn - weiterer Gewinnrücklagen - Bildung eines Gewinnvortrags für das Folgejahr definiert ist.
Nach Wikipedia würden somit geringere Ausschüttungen möglich werden. Ich stimme hier auch eher Wikipedia zu.. denn wie werden sonst frühere GEwinnausschüttungen berücksichtigt?
Comments
Amber-Ann
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View profileBitz will ihn in der Klausur so haben. Über das was im Wikipedia steht, mach dir mal keine Gedanken.