ist es möglich gleichzeitig BoL und VWL an der FU Hagen zu studieren? Wenn ja, was muss ich dafür tun? Muss ich einen Antrag stellen oder so? Und wenn ja, ist das jetzt noch für das Sommersemester möglich?
Und was wird mir vorr. alles anerkannt? Bin derzeit im HS und habe als Wahlpflichtfach Unternehmensrecht belegt. Recht I und II hab ich ebenso abgelegt wie BWL I, II und III und natürlich auch Mikro und Makro. Muss ich die Anerkennung der Prüfungsleistungen jetzt schon beantragen oder geschieht das automatisch, da die Scheine alle von der FU sind? Hat jemand Erfahrung damit?
Danke im Voraus für die Infos.
Gruß
Nicole
Comments
Benedikt
Contributions on this page: 2
View profileNicole!
Du kannst dich zu jedem Semester fuer den LL.B einschreiben. Dazu fuellst du einfach die entsprechenden Felder auf dem Rueckmeldeformular aus. Da es sich aber um einen NC-Studiengang handelt, ist die Einschreibung in den BoL an Fristen gebunden. Zum SS'07 ist das noch moeglich, kostet allerdings Verspaetungsgebuehren.
Anerkannt wird dir auf jeden Fall BWL 1, 2 und 3 mit Note, bei den Wahlpfichtmodulen kannst du auswaehlen. Schau dazu mal in den Wahlfachkatalog. Ausserdem kann dir durch die beiden Rechtfaecher das Propaedeutikum und BGB 1 erlassen werden, allerdings ohne Note.
Den Antrag auf Anerkennung musst du bis zum Beginn deiner Bachelorarbeit beim Pruefungsamt ReWi gestellt haben.
Eliza
Contributions on this page: 1
View profileReicht das als erste Info ?
Mist, da war ich wieder zu langsam.
Irgendwer hat neulich behauptet, daß für BOL auch der 16.02. gilt ??
Benedikt
Contributions on this page: 2
View profileStimmt, am 15.02.07 ist erst Schluss.
Geht also doch noch zum Sommersemester. Also Nicole, nix wie einschreiben!
nicre
Contributions on this page: 2
View profileDanke für eure schnellen Antworten. Die haben mir schon sehr weitergeholfen.
Noch ein Frage: Muss die Rückmeldung mit dem Antrag auf Zulassung zu einem zweiten Studiengang per Post erfolgen? Wahrscheinlich schon, oder? Und wenn ja, muss ich dann nochmal das Abizeugnis etc. mitschicken?
Gilt für den Zweitstudiengang auch die Zulassungsbeschränkung? Und wenn ja und ich werde nicht zugelassen, streichen die dann meine Modulbelegung automatisch?
Fragen über Fragen. Hab das Ganze auch per Mail am Studierendensekretariat nachgefragt, aber im Forum hab ich bislang immer schneller eine Antwort erhalten ;)
Gruß
Nicole
Atomxa
Contributions on this page: 1
View profileHabe jetzt auch mal beim Prüfungsamt nachgefragt, allerdings wird nur das Propädeutikum und nicht BGB I anerkannt. Und natürlich BWL I-III und 2 Wahlfächer nach Wahl. Da spart man immerhin ein paar Semester!
Grüße an Euch
Atomxa:cool