wer kann mir in einfachen Worten erklären , was ein böses Gesellschaftsdarlehn ist ?
Danke
Kitty
Wenn der Gesellschafter zu marktüblichen Zinsen kein Darlehen mehr hätte aufnehmen können. Das heißt er hätte, wenn überhaupt nur bei ein Kredithai zu überhöhten Zinsen ein Darlehen bekommen.
Wenn ein Gesellschafter "seinem" Unternehmen ein Darlehen gibt, so tritt er im Insolvenzfall als Gläubiger auf. Er kann also das Darlehen aus der Insolvenzmasse zurückbekommen. (Hätte er einfach seine Einlage erhöht, so wäre das Geld im Insolvenzfall verloren!)
Wenn der Gesellschafter das Darlehen in einer Situation gewährt, in der keine Bank mehr bereit gewesen wäre, ein Darlehen zu geben, das Unternehmen also in dem Zeitpunkt schon kurz vor der Pleite steht, dann nennt man das ein "böses Gesellschafterdarlehen". Kommt es dann zur Insolvenz, so tritt der Gesellschafter nicht mehr als normaler Gläubiger auf, sonder als Nachrangiger, d.h. er bekommt erst dann sein Geld, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld zurück haben.
Ist kompliziert zu erklären, hoffe es hilft ein bisschen weiter...
Da ist eigentlich jeder,der ein "böses Gesellschafterdarlehen" gewährt ein Idiot.Das Geld ist ja sicher verloren........................
D
Dezisionismus
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Grubi wrote:
Aja,ich glaub jetzt hab ich es geschnallt.
Vielen lieben Dank Florian.
Da ist eigentlich jeder,der ein "böses Gesellschafterdarlehen" gewährt ein Idiot.Das Geld ist ja sicher verloren........................
wieso ein Idiot? evtl. rettet diese Finanzspritze ja das Unternehmen über die Krise und die eigenen Einlagen gehen nicht verloren, und dass das Gesellschafterdarlehen "böse" ist muss ja auch erst mal bewiesen werden...
wieso ein Idiot? evtl. rettet diese Finanzspritze ja das Unternehmen über die Krise und die eigenen Einlagen gehen nicht verloren,
genau!
Dezisionismus wrote:
und dass das Gesellschafterdarlehen "böse" ist muss ja auch erst mal bewiesen werden...
Wird das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (weiß gerade nicht wie lange genau) nach Darlehensgewährung insolvent, so wird einfach ein "böses" Darlehen unterstellt.
Grüße, Florian
D
Dezisionismus
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Florianb1 wrote:
genau!
Wird das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (weiß gerade nicht wie lange genau) nach Darlehensgewährung insolvent, so wird einfach ein "böses" Darlehen unterstellt.
Grüße, Florian
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe ist es in der Frist (glaube ein Jahr) anfechtbar, nicht automatisch böse. Wenn die Frist abgelaufen ist kann es aber auch noch als böse deklariert werden. Bin aber auch kein Fachmann.
Ich hoffe,dass Fristen solcher Art nicht gefragt werden,nun ja,der Bitz ist immer für Überraschungen gut.
D
Dezisionismus
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Grubi wrote:
Hy,
warum heisst es dann eigentlich böse?
Wo liegt da der Hintergrund?
Ich hoffe,dass Fristen solcher Art nicht gefragt werden,nun ja,der Bitz ist immer für Überraschungen gut.
lg
Hallo,
ich glaube für "böse" wird in den Gesetzestexten eigentlich "kapitalersetzend" verwendet. Das ist "böse" da diese Gesellschafterdarlehen indirekt den Gläubigern schaden, da bei der Finanzierung mit Einlagen sich deren Lage verbessert hätte.
wenn ich es richtig verstanden habe ist es in der Frist (glaube ein Jahr) anfechtbar, nicht automatisch böse. Wenn die Frist abgelaufen ist kann es aber auch noch als böse deklariert werden. Bin aber auch kein Fachmann.
Tschau
Bin mir auch nicht sicher wie das jetzt genau war (ist für die Prüfung sicher auch nicht so wichtig...). Werd aber bei Gelegenheit noch mal die KEs durchforsten.
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Anna-dMd
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View profileWenn der Gesellschafter zu marktüblichen Zinsen kein Darlehen mehr hätte aufnehmen können. Das heißt er hätte, wenn überhaupt nur bei ein Kredithai zu überhöhten Zinsen ein Darlehen bekommen.
Grubi
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View profilealso ich glaub- ganz hab ich das noch nicht verstanden.Was ist ein böses Gesellschafterdarlehen? Wenn ich mir bei einem Kredithai einen Kredit nehme?
Wer kennt sich da aus?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüsse aus Wien
Florianb1
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View profileOk, ich probiers mal...
Wenn ein Gesellschafter "seinem" Unternehmen ein Darlehen gibt, so tritt er im Insolvenzfall als Gläubiger auf. Er kann also das Darlehen aus der Insolvenzmasse zurückbekommen. (Hätte er einfach seine Einlage erhöht, so wäre das Geld im Insolvenzfall verloren!)
Wenn der Gesellschafter das Darlehen in einer Situation gewährt, in der keine Bank mehr bereit gewesen wäre, ein Darlehen zu geben, das Unternehmen also in dem Zeitpunkt schon kurz vor der Pleite steht, dann nennt man das ein "böses Gesellschafterdarlehen". Kommt es dann zur Insolvenz, so tritt der Gesellschafter nicht mehr als normaler Gläubiger auf, sonder als Nachrangiger, d.h. er bekommt erst dann sein Geld, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld zurück haben.
Ist kompliziert zu erklären, hoffe es hilft ein bisschen weiter...
Grüße, Florian
Grubi
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View profileAja,ich glaub jetzt hab ich es geschnallt.
Vielen lieben Dank Florian.
Da ist eigentlich jeder,der ein "böses Gesellschafterdarlehen" gewährt ein Idiot.Das Geld ist ja sicher verloren........................
Dezisionismus
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wieso ein Idiot? evtl. rettet diese Finanzspritze ja das Unternehmen über die Krise und die eigenen Einlagen gehen nicht verloren, und dass das Gesellschafterdarlehen "böse" ist muss ja auch erst mal bewiesen werden...
Florianb1
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View profilegenau!
Wird das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (weiß gerade nicht wie lange genau) nach Darlehensgewährung insolvent, so wird einfach ein "böses" Darlehen unterstellt.
Grüße, Florian
Dezisionismus
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Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe ist es in der Frist (glaube ein Jahr) anfechtbar, nicht automatisch böse. Wenn die Frist abgelaufen ist kann es aber auch noch als böse deklariert werden. Bin aber auch kein Fachmann.
Grubi
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View profileHy,
warum heisst es dann eigentlich böse?
Wo liegt da der Hintergrund?
Ich hoffe,dass Fristen solcher Art nicht gefragt werden,nun ja,der Bitz ist immer für Überraschungen gut.
Dezisionismus
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Hallo,
ich glaube für "böse" wird in den Gesetzestexten eigentlich "kapitalersetzend" verwendet. Das ist "böse" da diese Gesellschafterdarlehen indirekt den Gläubigern schaden, da bei der Finanzierung mit Einlagen sich deren Lage verbessert hätte.
Florianb1
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View profileBin mir auch nicht sicher wie das jetzt genau war (ist für die Prüfung sicher auch nicht so wichtig...). Werd aber bei Gelegenheit noch mal die KEs durchforsten.
Gruß, Florian