Ich habe noch vor der Änderung der Prüfungsordnungen das BWL1-Modul zweimal vermasselt.
Einmal bin ich im ersten Semester, d.h. im SS2005, durchgefallen. Da nach damaliger Prüfungsordnung noch drei Wiederholungen (also insgesamt 4 Versuche) erlaubt waren, habe ich es gleich im Folgesemester nochmal probiert. Leider war ich da zu unvorbereitet und schon wieder aus der Übung. Seitdem habe ich mich auf andere Fächer konzentriert und vor den BWL-Fächern eine gewisse Prüfungsangst entwickelt.
Zwischendurch haben auch andere Faktoren dazu geführt, daß ich mich auf andere Dinge mehr konzentriert habe als auf mein Studium (Teilzeit).
Nun wurde in der Zwischenzeit eine neue Prüfungsordnung eingeführt, nach der plötzlich nur noch 2 Wiederholungen möglich sind.
Frage: Gilt das auch für mich, obwohl bei meinen Fehlversuchen noch eine andere Prüfungsordnung galt?
Ich Frage deshalb, weil das bedeutet, daß ich damit praktisch den ultimativ letzten Versuch angehen würde und das gern vorher wissen würde.
Tobias
Comments
Eliza
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View profileSo eine wichtige Frage stellst Du am besten dem Prüfungsamt - egal was hier jemand evtl antwortet !
Amber-Ann
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View profileDann hast du es auch schwarz auf weiß und kannst dich darauf berufen.
lewhellyen
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View profileAlso wenn ich mich richtig erinnere, galt das mit den drei Wiederholungsversuchen für den Wahlbereich in Wirtschaftswissenschaft, weil es dort keine Ausgleichsregelungen wie in bwl I-III bzw. Ergänzungsprüfungen (Rewi-Module) vorgesehen waren. Die Ausgleichsregelung für die BWL-Pflichtprüfungen sind meines Wissens gleich geblieben (§ 13 I PO). Du kannst also in einer Klausur weiterhin "qualifiziert" durchfallen, wenn du mindestens 25% der Punkte erreicht hast und genug Punkte in den anderen Prüfungen hast.
Für Auskünfte schwarz auf weiß wend Dich doch einfach an die Damen vom Prüfungsamt. Die habe ich immer als sehr nett und hilfsbereit empfunden.