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xenforo

Darf ich nun studieren oder nicht?

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habe durch Zufall einen Textabschnitt in den Unterlagen der Fernuni gefunden, der mir neu ist. Kurz zur Erläuterung: Ich belege die vorgeschriebene Kurse Dipl. Inf. im Akademiestudium, um danach eine Zugangsberechtigung zu beantragen und dann richtig studieren zu dürfen. Nun finde ich aber noch eine weitere Bedingung:\


Wenn die im Rahmen der o.a. Zugangsprüfung erforderlichen Leistungen erbracht worden sind, wird gem. § 66 Abs. 6 HG i.d.F. d. HRWG für die genannten Studiengänge
festgestellt, dass die Bewerberin oder der Bewerber ohne Hochschulreife nach § 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 HG i.d.F. d. HRWG eine studiengangsbezogene
besondere fachliche Eignung besitzt und die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im gewählten Studiengang erfüllt.
Zusätzlich haben diese Bewerberinnen und Bewerber eine den Anforderungen der FernUniversität entsprechende Allgemeinbildung durch Vorlage eines Zeugnisses
der im [FONT=Arial,Bold]Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens des schulischen Teils) oder einer sonst für den Studiengang
nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife nachzuweisen. Dieses Zeugnis ist als amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag beizufügen.
Für das v.g. Verfahren haben die betr. Fachbereiche auch ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben.\


Ich besitze aber aber doch keine Fachhochschulreife, auch nicht den schulischen Teil.
Jetzt fehlt mir vollends das Verständnis für diese Textpassage. Also kann ich jetzt doch nicht studieren. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder weiß mehr zu dem Thema!

Comments

Hm! Das hab ich auch schon mal gelesen und war ziemlich verwirrt.
Aber ich glaube nicht, dass das so 1 zu 1 stimmt.

Offizielle Aussage vom Prüfungsamt mir gegenüber ist, dass man innerhalb von sechs Semester(gilt für Wiwi) fünf Prüfungen absolvieren muss. Weiterhin muss man ne Ausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung nachweisen können.

Ja, schon, aber was ist mit folgendem Absatz:

Zusätzlich haben diese Bewerberinnen und Bewerber eine den Anforderungen der FernUniversität entsprechende Allgemeinbildung durch Vorlage eines Zeugnisses
der im
[FONT=Arial,Bold]Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens des schulischen Teils) oder einer sonst für den Studiengang
nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife nachzuweisen. Dieses Zeugnis ist als amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag beizufügen.\


Das ist was ich nicht verstehe! Alle anderen Bedingungen kann ich erfüllen, aber das nicht. Stand auch nichts weiter in der Broschüre für Info, auch im Studienzentrum wurde nichts davon erwähnt.

Diana!

Du studierst doch Informatik auf Diplom, richtig?

Laut DPO / ZUP musst du als Nicht-Abiturientin Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS einschließlich Übungen aus den Kursen Konzepte imperativer Programmierung (01612), Datenstrukturen (01663), Technische Informatik I und II (01707 + 01708), Mathematik für Informatiker I und II (01181 + 01182) erbringen.

Dann kannst du einen Antrag auf Zugang als normaler Student stellen.

Es geht mir nur darum, dass ich dann wenn ich die Zulassung beantrage, nicht das "große Erwachen" bekomme und man mir offenbart, dass da noch was fehlt. Dieser Abschnitt mit dem zusätzlichen Unterlagen über die fachgebundene HSReife (...schulischer Teil) verwirrt mich...

Also meiner Meinung nach bist du mit Anerkennung der ZUP drin.
Du solltest dich aber mit deinem Prüfungsamt in Verbindung setzten.

Benedikt wrote:

Du solltest dich aber mit deinem Prüfungsamt in Verbindung setzten.

Da kann ich Benedikt nur Recht geben. Das Prüfungsamt kann und wird Dir diese Klausel sicherlich in für normalsterbliche Durschnittseuropäer verständliche Worte fassen.

Es ist zwar schon eine Weile her, ich habe mich ja schon vor 6 Jahren eingeschrieben und seitdem nicht mehr nachgelesen, aber ich bemühe trotzdem meine müden grauen Zellen...
Wenn ich diese Textpassagen noch einigermaßen korrekt in Erinnerung habe, dann ist das in etwa so:
Eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:
1. Es existiert eine "reguläre Studienberechtigung" = Abi oder Fachhochschulreife.
2. Der Akademiestudent hat bestimmte Kurse erfolgreich absolviert und erfüllt weitere Bedingungen (abgeschlossene Ausbildung ? etc.) und beantragt eine Ausnahmebehandlung für die Zulassung.
3. Der Bewerber hat eine ausländische, in Deutschland nicht annerkannte Hochschulzugangsberechtigung und muss noch andere Bedingungen erfüllen.
...

Du hast also m.E. nur eine von mehreren Alternativbedingungen gepostet - wenn auch die offensichtliche, "normale". :rolleyes:

Schönen Gruß

danke für eure Postings, dann werde ich mich noch mal beim Prüfungsamt versichern. Ist wohl das Beste. Sollte es eine allgemein gültige Aussage geben, werde ich sie hier veröffentlichen.

Diana,

Du hattest ja schon einmal unter anderem Thema hier nach den Zugangsvoraussetzungen gefragt. Da hattest Du auch schon eine sehr detailierte [URL="https://www.studienservice.de/showpost.php?p=44296&postcount=3"]Antwort[/URL] bekommen:\

Talulah wrote:

[COLOR=#0000ff]für Bewerber/innen ohne Hochschulreife gibt es seitens des Hochschulgesetzes die Möglichkeit, mit einer Zugangsprüfung den Zugang zu einem Studiengang zu erwerben.[/COLOR]
[COLOR=#0000ff]Sie müssen mind. 22 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. dreijährige Beruftätigkeit nachweisen.[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]Für den Bachelor-Studiengang Informatik müssen Sie vorab als Akademiestudierende, in höchstens 6 Semestern, folgende Leistungen erbringen:[/COLOR]

Studiengang Bachelor Informatik

Leistungsnachweise zu Kursen im **Umfang von 18 SWS***einschl. Übungen aus den Kursen:
- Einführung in die imperative Programmierung (1613-WS)
- Formale Grundlagen der Informatik (1601-WS)
- Einführung in die objektorientierte Programmierung (1616-SS)
- Technische Informatik I (1707-WS/SS)
- Technische Informatik II (1708-WS)
(- Computersysteme I (1608) und Computersysteme II (1609) – erst ab SS 2006 / WS 2006/2007)
- Mathematik für Informatiker I (Bachelor) (1151-WS)
- Mathematik für Informatiker II (Bachelor) (1152-SS)

[COLOR=#0000ff]WS= Kurs wird zum Wintersemester angeboten[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]SS= Kurs wird zum Sommersemester angeboten[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]*Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) ist in den Anleitungen zur Belegung angegeben.[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]Sie müssen lediglich die Leistungen zu Kursen im Umfang von 18 SWS erbringen. Eine spezielle Prüfung für die Zugangsprüfung ist nicht notwendig.[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]Informationen zu den Klausuren/ Prüfungen können Sie dem Prüfungsinfo des Fachbereiches Informatik unter:[/COLOR]

[COLOR=#0000ff][URL="https://www.informatik.fernuni-hagen.de/"]www.informatik.fernuni-hagen.de/[/URL] entnehmen.[/COLOR]

[COLOR=#0000ff]Wenn Sie die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben und die Unterlagen zur Berufsausbildung und Berufstätigkeit nachweisen, können Sie ein Zugangsprüfungszeugnis beantragen. Mit diesem Zeugnis können Sie dann innerhalb der vorgegeben Rückmeldefristen den Status von der Akademiestudierenden zur Voll- oder Teilzeitstudierenden wechseln, um den Bachelor-Abschluss erlangen zu können.
[/COLOR]


Das deckt sich mit meinen Erinnerungen. Ich habe dem betreffenden Thread entnommen, dass Du durch berufliche Einschränkungen die Informationen nicht telefonisch beim Prüfungsamt erfragen kannst. Du kannst, solltest Du noch unsicher sein, aber eine E-Mail schreiben, auf die gibt das Prüfungsamt auch recht schnell Antwort.
Du kannst ja die Informationen von Talulah/Nina zitieren und sie Dir bestätigen lassen. Das geht dann vielleicht noch schneller...

Gruß