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Darstellung Meinungsstreits

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in der KE 5 des Propädeutikum geht es ja um juristisches Arbeiten.
Ein Unterkapitel soll die unterschiedliche Behandlung von Meinungsstreits in EAs bzw. Klausuren verdeutlichen. Ich kapier`s aber grad nicht so wirklich.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen?! *liebguck*:)

LG
Lianea

Comments

Lianea,

Du prüfst z.B. ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal. Dazu musst Du zunächst den Obersatz bilden:

"Außerdem müsste auch eine .... vorliegen."

Dann knallst Du die auswendig gelernte Definition (oder den eigenen Definitionsversuch) darunter:

"Eine .... liegt vor, wenn ... "

So und bei der Verknüpft des Sachverhalts des Aufgabentextes gibt es jetzt einen Meinungsstreit.

"Vorliegend ... " (Verknüpfung)

"Teilweise wird vertreten .... " (1. Meinung)
"Die h.M. jedoch ... " (2. Meinung ... gibt auch manchmal mehrere)

"Da ..... . Daher ist der letztgenannten (oder der ersten) Auffassung zu folgen."

Abschließend nicht vergessen (Ergebnis):

"Ergo ist ... (nicht) gegeben."

Also muß ich mich auf jedenfall einer der Meinungen anschließen, sonst komm ich ja nicht zur Lösung des Falls. Ist es egal welche? Okay, wenn`s eine herrschende Meinung gibt, dann vielleicht eher dieser, oder?

LG
Lianea

Und gleich noch ne dämliche Anfängerfrage hinterher *g*:

Wo kriege ich denn die ganzen Hintergrundinformationen her, eben z.B. wenn ich für irgendwas eine Definition brauche oder wenn ich wissen will, ob über eine bestimmte Sache ein Meinungsstreit herrscht? Steht das in den Kommentaren?

LG
Lianea

Lianea,

ganz unterschiedlich. Wichtig ist im Falle des Meinungsstreits bei den meisten Lehrstühlen Deine eigene Argumentation. Wenn Du nur schreibst "Ich schließe mich der h.M. an" dürfte das nicht ausreichen. Du musst schon mit Deinen eigenen Worten begründen, weshalb ;)

Außerdem musst Du aufpassen, da eben manche Lehrstühle in bestimmten Punkten eine andere Meinung vertreten als die h.M. Hier sollte man sich dann aus taktischen Gründen wohl eher der Argumentation des eigenen Profs anschließen.

Nur die h.M. zu lernen (wie bei den Wiwis), reicht i.d.R. für uns Rewis nicht. Allerdings merke ich mir persönlich nicht immer, wie wohl die eine Theorie lautet und die andere. Ich schaue mir den Sachverhalt an und schau, wo Punkte sind, die man so oder so auslegen könnte. Erst in eine Richtung diskutieren, dann in die andere und schließlich eine vermittelnde Meinung finden ;)

Einer Meinung musst Du Dich letztendlich immer anschließen, sonst kommst Du mit Deinem Rechtsgutachten nicht weiter.

Sandra

Lianea wrote:

Und gleich noch ne dämliche Anfängerfrage hinterher *g*:

Wo kriege ich denn die ganzen Hintergrundinformationen her, eben z.B. wenn ich für irgendwas eine Definition brauche oder wenn ich wissen will, ob über eine bestimmte Sache ein Meinungsstreit herrscht? Steht das in den Kommentaren?

LG
Lianea


Die Definitionen darfst Du Dir bei der Bearbeitung der Skripte immer schön brav selbst auf Karteikärtchen schreiben und auswendig lernen.

Hält ein Prof einen Meinungsstreit für wichtig, wird auch dieser im Skript an entsprechender Stelle erörtert und ist zu lernen. Natürlich findest Du derartige Dinge dann auch in Kommentaren bzw. unterschiedlichen Lehrbüchern.

Sandra