kann mir noch mal jemand verraten, wie Dauerschuldverhältnisse (explizit Miete) beim Wechsel des Firmeninhabers abgewickelt werden?
Kann der Vermieter für die Dauer von 5 Jahren beim ehemaligen Inhaber Zahlung verlangen, sofern kein Haftungsausschluss vereinbart wurde?
Danke
LG
Petra
P.S. Ich wünsche allen für die morgige Klausur toi, toi, toi!
Comments
Lunis
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View profileDas Gesetz bietet für Mietverhältnisse keine explizite Eintrittsregel. Will der "Neue" weiter Mieter sein, muss der Vermieter also mitwirken, indem er durch einen Vertrag mit dem "Alten" und mit dem "Neuen" den "Neuen" in den Mietvertrag eintreten lässt.
Für Arbeitsverhältnisse schafft dann der § 613 a BGB Abhilfe, der die Arbeitsverhältnisse übergehen lässt und diese somit mit dem "Neuen" weiter bestehen.
Jo, ich denke, das stimmt so. Hoffentlich wird's auch deutlich!