Ea-Aufgaben Lösung?
Hallo hab hier einen Aufgabe die mir Probleme bereitet
Wann ist ein Insichgeschäft wirksam?
A Wenn es dem Vertretenen gesetzl. u. rechtsgschäftlich gestattet ist
B Wenn es dem Vertreter ......
C Wenn es AUCH in Erfüllung einer Verbindlichkeit vorgenommen wird
(Im Gesetz steht ausschließlich ist die Antwort richtig/falsch)
D Wenn dem Vertreter im Rahmen einer Vollmacht das GEschäft gestattet
E Wenn es durch Genehmigung des Vertreters nachträglich gestattet wird
Welchen Aussageb sind zutreffen
A Das Bereicherungsrecht dient dem Ausgleich nicht gerechtfertigter
Vermögensverschiebungen
B Im B.Recht kann man 2 Grundtatbestände unterschieden:Leistungs-u-
Eingriffskondiktion ( es gibt doch noch mehr oder?)
c Der ANspruch durch Eingriffsk. kommt nicht in Betracht, wenn die Bereicherung durch eine Leistung erfolgt ist.
D Der Anspruch d. Eingriffsk. ......, wenn die Bereicherung durch eine Leistung des Anspruchsstellers erflogt ist.
E Der Bereicherungsausgleich nach § 812 ABs 1 setzt ausschließlich ein Leistungsverhältnis voraus
Hoffe ihr könnt mir Helfen.
Comments
Eliza
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View profileIch probiers mal
1 DE
2 ABC (für E müßte ich ins BGB gucken, habe ich nicht hier)
adriana1976
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View profileAlso ist bei Aufgabe 1 C falsch Das"auch" hat mich sehr verwirrt.
Im Gesetzestext steht halt eben ausschließlich.Ist das also der Haken!
Danke nochmal
Schönen Tag
Eliza
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View profileIch habe nicht gesagt, daß meine Lösung stimmt :rolleyes:
AUCH heißt für mich, daß es ja z.B. neben der Genehmigung möglich ist.
Ausschließlich würde die Genehmigung ausschließen.