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EA Sachenrecht

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wollte mal mit der Diskussion um die EA 3 Sachenrecht beginnen. Hier mal meine Vorschläge:

A1:
Kreuz bei b und c; Abstraktionsprinzip ist fremd

A2:
Kreuz bei Allmenderecht und Erbbau-/Erbpacht, Zurückbehaltung ist kein Nutzungsrecht

A3:
hier habe ich mit Fragezeichen Antwort c angekreuzt; a war für mich falsch, da es laut Skript eine Meinung gab, die den Zeipunkt gar nicht festlegte; b war für mich falsch, da die st. Rspr. nicht von der Existenz eines dinglichen RG ausgeht

A4:
S wird grds. Eigentümer der Rinder R1-R3. Bezüglich R2 kann K gegen Erstattung des Kaufpreises jedoch Herausgabe verlangen. Bez. R1 ist dieser Anspruch verjährt. R3 steht von Beginn an gem. § 189 minpo im Eigentum des S.

A5:
S wird erst gar nicht Eigentümer, K kann Herausgabe verlangen. Verjährung des dingl. Anspruchs erst nach 30 Jahren. S kann lediglich Ersatz der notw. Aufwendungen gem. § 994 BGB von K verlangen
R3 läuft wie im japanischen Recht: gem. § 955 I 1 BGB wird S Eigentümer.

Freue mich auf hoffentlich viele Antworten,

Flops

Comments

Schön, dass die EAs immer gleich bleiben! Insofern hat sich das Thema hier wohl erledigt.

[U]EA III[/U]

Aufgabe 1

das Abstraktionsprinzip habe ich in 75405 S. 23 gefunden nicht wie im deutschen aber vorhanden.
Bei B gebe ich Dir recht.
Bei C habe ich meine Zweifel abschließend ja aber wo steht Unverletzlichkeit

Aufgabe 2 AC

Aufgabe 3 B § 176

Aufgabe 4 R1

Bitte um Kommentare.

EA III

A1 AB
Abstraktionsprinzip nicht gleich dem deutschen aber doch erwähnt 75405/23
bei C finde ich Unverletzlichkeit nicht

A2 AC

A3 B § 176 Z

A4 A

Bitte um Kommentare.

EA IV.

A1 nichts

bei A nur Zahlung des Kaufpreises Pflicht
bei B gerade nicht im Gesetz geregelt
bei C Rechtsprechung ja aber nicht gesetzlich geregelt

A2 BC

A3 AB

A4 nichts

(§§ 415 bei A, 479 beiB und 468 bei C)

In EA III folgt auf Aufgabe 4 die Aufgabe 6 die aber auf Aufgabe 5 Bezug nimmt.

Ich vermute ein Schreibfehler?