wollte mal mit der Diskussion um die EA 3 Sachenrecht beginnen. Hier mal meine Vorschläge:
A1:
Kreuz bei b und c; Abstraktionsprinzip ist fremd
A2:
Kreuz bei Allmenderecht und Erbbau-/Erbpacht, Zurückbehaltung ist kein Nutzungsrecht
A3:
hier habe ich mit Fragezeichen Antwort c angekreuzt; a war für mich falsch, da es laut Skript eine Meinung gab, die den Zeipunkt gar nicht festlegte; b war für mich falsch, da die st. Rspr. nicht von der Existenz eines dinglichen RG ausgeht
A4:
S wird grds. Eigentümer der Rinder R1-R3. Bezüglich R2 kann K gegen Erstattung des Kaufpreises jedoch Herausgabe verlangen. Bez. R1 ist dieser Anspruch verjährt. R3 steht von Beginn an gem. § 189 minpo im Eigentum des S.
A5:
S wird erst gar nicht Eigentümer, K kann Herausgabe verlangen. Verjährung des dingl. Anspruchs erst nach 30 Jahren. S kann lediglich Ersatz der notw. Aufwendungen gem. § 994 BGB von K verlangen
R3 läuft wie im japanischen Recht: gem. § 955 I 1 BGB wird S Eigentümer.
Freue mich auf hoffentlich viele Antworten,
Flops
Comments
Flops1
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View profileSchön, dass die EAs immer gleich bleiben! Insofern hat sich das Thema hier wohl erledigt.
angelina
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View profile[U]EA III[/U]
Aufgabe 1
das Abstraktionsprinzip habe ich in 75405 S. 23 gefunden nicht wie im deutschen aber vorhanden.
Bei B gebe ich Dir recht.
Bei C habe ich meine Zweifel abschließend ja aber wo steht Unverletzlichkeit
Aufgabe 2 AC
Aufgabe 3 B § 176
Aufgabe 4 R1
Bitte um Kommentare.
angelina
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View profileEA III
A1 AB
Abstraktionsprinzip nicht gleich dem deutschen aber doch erwähnt 75405/23
bei C finde ich Unverletzlichkeit nicht
A2 AC
A3 B § 176 Z
A4 A
Bitte um Kommentare.
angelina
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View profileEA IV.
A1 nichts
bei A nur Zahlung des Kaufpreises Pflicht
bei B gerade nicht im Gesetz geregelt
bei C Rechtsprechung ja aber nicht gesetzlich geregelt
A2 BC
A3 AB
A4 nichts
(§§ 415 bei A, 479 beiB und 468 bei C)
angelina
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View profileIn EA III folgt auf Aufgabe 4 die Aufgabe 6 die aber auf Aufgabe 5 Bezug nimmt.
Ich vermute ein Schreibfehler?