so, ich hab mich mal grundsätzlich etwas mit dem Teil 2 (UWG) des Heftes beschäftigt.
Ich nehme einfach mal ganz unbedarft an, wir sollen wohl mit § 8 I S.1 UWG (einfacher Unterlassungsanpruch) iVm § 3 UWG einsteigen und uns dann durch die Voraussetzungen durcharbeiten und bei der "Unlauterbarkeitsprüfung" des § 3 UWG dann zu § 6 II Nr.2 UWG ( unlautere vergleichende Werbung ) rauszustellen, ob durch die Duftvergleichsliste das Ganze unlauter ist oder nicht... und falls nicht, dann weiter zu § 5 III (irreführende vergleichende W.)....dann gibt es ja glaub ich noch Rufausbeutung oä... und wenn gar nix geht, gibt es ja auch noch die Generalklausel aus § 3 I UWG.
Ws meint ihr ? Liege ich komplett daneben? lG senedra
ich gehe auch erst mal davon aus, dass der Einstieg über § 8 I S. 1 UWG i.V.m. § 3 UWG läuft.
Hab mal ein wenig recheriert und bin auf dieses Urteil vom BGH gestoßen:
[url]https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2326[/url]
Denke das könnte so grob passen. Der BGH bezieht sich hier noch auf § 6 II Nr. 6 UWG. Zumindest sollte man ein paar Ideen für Argumente bekommen. Muss mich aber damit auch noch mal intensiver beschäftigen.
Vom Aufbau her würde ich vorschlagen als Anspruchgrundlage eben § 8 UWG zu nehmen und dann § 3 i.V.m. den infrage kommenden Varianten durchzuprüfen.
fange auch gerade mit der EA an.
Anbei ein paar Idden und § die ich ggf. prüfen möchte.
[FONT=Arial]AGL: § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 3,4 UWG[/FONT] [FONT=Arial] [/FONT][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG[/FONT]
[FONT=Arial]Konkretisierung über[/FONT][FONT=Arial] §§ 4, 5 bis 7 UWG[/FONT]
- Unlauterkeit nach § 4 Nr. 9 UWG
- [FONT=Arial]§ 5 Abs. 3 UWG – vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein[/FONT]
[FONT=Arial]- [/FONT][FONT=Arial]§ 6 Abs. 2 UWG – vergleichende Werbung[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 6[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 3[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 4[/FONT]
[FONT=Arial]Das sind grob meine ersten Ideen. Bin aber mit der Prüfungsreihenfolge noch nicht so [/FONT]
im klaren**.** Hat jemand ein Prüfungsschema aus der man eine Reihenfolge ableiten kann?
hier erstmal ein Link in Sachen Prüfungsreihenfolge bei Unlauterbarkeitstatbeständen:
[url]https://books.google.com/books?id=3QrT1dmMDgUC&pg=PA420&lpg=PA420&dq=%C2%A7+3+iVm+%C2%A7+6+Abs.2+Nr.+6+UWG&source=bl&ots=2ydohd4dSj&sig=x5hDelWXaAqjWgocHIDhPLepj8g&hl=en&ei=9E6qTqrQH-vP4QSR8tHyDg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false[/url]
Michel, also ich hoffe ich liege mit dem Schema nicht verkehrt
Anspruch der x gegen y auf Unterlassung (§ 8 I 1 UWG....)
I. x zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigt (§ 8 IIIUWG)
II. Unzulässigkeit der Werbung des y gemäß § 3 UWG
1. Wettbewerbshandlung
a) Handeln einer Person
b) Unternehmensbezug der Tätigkeit
c) Marktauswirkung
d) Absatz- oder Bezugsförderung
e) Ziel der Wettbewerbshandlung
f) Zwischenergebnis
2. Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung gemäß § UWG (da werden dann nacheinander die zu prüfenden §§ zum Bsp erst alle relevanten aus § 6 UWG geprüft...)
3. Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung gemäß § UWG (die Reihenfolge vgl. obigen Link)
4. Geeignetheit zur nicht nur unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung
5. Zwischenergebnis
III. Wiederholungsgefahr
IV. Ergebnis
danke für den link wg. der Prüfungsreihenfolge.
ich glaube meine Gliederung entspricht in etwa deiner.
ggf. könntest du den Begriff Wettbewerbshandlung durch geschäftliche Handlung ersetzen,
in den neueren Einsendeaufgaben wird dieser Begrifft benutzt, vgl. auch §§ 3 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1
UWG.
Denke so in der Richtung werde ich aufbauen.
gruss michel
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Anspruch der C gegen Harald Hasenclever (H) auf Unterlassung des Verkaufs seiner Produkte.[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]gem. § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m.[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]II. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]H als Anspruchsgegner[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Prüfe Unternehmer[/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial] § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis: H Unternehmer +[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]III. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen ein per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – [/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]evtl. gar nicht erwähnen.[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis: liegt nicht vor (-)[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]IV. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG. i.V.m. xxx[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]1. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Geschäftliche Handlung, i.S.d. von § 3 UWG zu verstehen, diese ist in § 2 Abs. 1 UWG legaldefiniert.[/FONT][/COLOR]
[COLOR=red][FONT=Arial]Definition geschäftliche Handlung:[/FONT][/COLOR]
[COLOR=red][FONT=Arial]Gem. § 2 (1) Nr. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, dass mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]Xxx [COLOR=#0070c0]vgl. Script Seite 10 ff.[/COLOR][/FONT] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]a. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unternehmensbezogenes Verhalten[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]b. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Einer Person[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]c. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Das sich am Markt auswirkt (Marktauswirkung)[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]d. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Das in einem objektiven Zusammenhang mit einer Absatz- oder Bezugsförderung steht, und[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]e. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]das bei, vor oder nach Vertragsschluss erfolgt[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]f. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]2. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unlauterkeit gem. § 6 UWG Absatz 2 UWG[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]a. [/FONT][FONT=Arial]Verstoß wegen vergleichender Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 3[/FONT]
[FONT=Arial]b. [/FONT][FONT=Arial]Nr. 4[/FONT]
[FONT=Arial]c. [/FONT][FONT=Arial]Nr. 6[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]3. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unlauterkeit gem. Beispieltatbestände des § 4 Nr. 1 bis 11 UWG[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]Hier prüfe Nr. 9 a bis c[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]V. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Wiederholungsgefahr[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]VI. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Ggf. Zwischenergebnis[/FONT][/COLOR] [COLOR=#00b050][FONT=Arial]VII. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Ergebnis[/FONT][/COLOR]
Ach ja, ähm ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das ist so nicht ganz korrekt: [COLOR=#00b050][FONT=Arial]IV. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG. i.V.m. xxx,[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial][COLOR=#000000] denn nach eben dem erwähnten link ist die[/COLOR][/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial][COLOR=#000000] Generalklausel erst am Schluß zu prüfen, insofern würde ich den Prüfungspunkt einfach umbenennen[/COLOR][/FONT][/COLOR][COLOR=#000000][FONT=Arial] ([/FONT][/COLOR]Unzulässigkeit der Werbung/Verkaufstaktik des H gemäß § 3 UWG)
könnte mir jemand die EA einscannen und schicken?
Ich habe das Modul letztes Semester belegt und daher nicht per Post zugeschickt bekommen...
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Mery
meine E-Mailadresse ist [EMAIL]balabanmeryem@gmx.de...es[/EMAIL] wäre sehr nett, wenn du mir die EA per E-Mail schickst...
Danke dir schon mal,
Grüße,
Mery
habe jetzt auch die Unlautermöglichkeiten gem. § 6 I, II Nr. 2, 3, 4 und 6 UWG geprüft. Da ich § 6 II Nr. 6 bejaht habe, komme ich jetzt gar nicht mehr zur Prüfung des § 4 UWG, da § 6 UWG ja abschliessend ist, oder habe ich da was übersehen?
LG, Daniel
Ich selbst kenne die EA nicht, hört sich aber ganz nach der Sept Klausur an. Ich finde die EA aber leider auch nicht in Moodle. Grundsätzlich sei gesagt, dass man alle Punkte nebeneinander prüfen kann. Also Unterlassungsanspruch nach §8 I UWG sowohl gem. §§ 3I, 4 Nr. 9 a), 4 Nr. 9 b), 4 Nr. 9c alsoauch §§3 I, 5a II oder auch §§ 3 I, 6 II Nr. 3 und Nr. 4, Nr. 6 UWG
denke auch man kann nebeneinander prüfen.
Habe gerade entdeckt, dass ich noch prüfen werde
§ 3 Abs. 3 Anhang Nr. 13 - aber verneine
Dann habe ich geprüft:
§ 3 Abs. 1 i.V.m.
- § 6 Abs. 2 Nr. 3
- § 6 Abs. 2 Nr. 4
- § 6 Abs. 2 Nr. 6
dann auf
- § 4 nr. 9 lit. a und b
Ich selbst kenne die EA nicht, hört sich aber ganz nach der Sept Klausur an. Ich finde die EA aber leider auch nicht in Moodle. Grundsätzlich sei gesagt, dass man alle Punkte nebeneinander prüfen kann. Also Unterlassungsanspruch nach §8 I UWG sowohl gem. §§ 3I, 4 Nr. 9 a), 4 Nr. 9 b), 4 Nr. 9c alsoauch §§3 I, 5a II oder auch §§ 3 I, 6 II Nr. 3 und Nr. 4, Nr. 6 UWG
Hallo superwoman :)
wie kommst Du zur Prüfung des § 5a II UWG? Ich dachte immer dieser § wird nur geprüft, wenn es um Unternehmer- Verbraucher geht, nicht um Mitbewerber.. oder hast Du es aus diesem Grund dann verneint... steh auf dem Schlauch und hoffe jemand schiebt mich runter ;-(
lG senedra
Oh je ich habe mich verguckt sorry. Ich meinte § 5 II : Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Marke. Der § 5 bezieht sich ja nicht nur auf Verbraucher.
@ superwoman: aber wenn ich § 6 Abs. 2 Nr.6 UWG annehme, dann bleibt mir der Weg nur zu § 4 ... offen, denn nach [URL='https://books.google.com/books?id=3QrT1dmMDgUC&pg=PA420&lpg=PA420&dq=%C2%A7+3+iVm+%C2%A7+6+Abs.2+Nr.+6+UWG&source=bl&ots=2ydohd4dSj&sig=x5hDelWXaAqjWgocHIDhPLepj8g&hl=en&ei=9E6qTqrQH-vP4QSR8tHyDg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false']https://books.google.com/books?id=3Q...m=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false[/URL]
"... Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG..." kann ich ja § 5 II UWG dann nicht mehr prüfen- richtig??
ansonsten hier meine Ideen für die anderen Unlauterbarkeitsmöglichkeiten, ich BITTE um Kritik!!!!!!! I. §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 UWG
[U]1) §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.3[/U] ([FONT=Tahoma][SIZE=2]Verwechslungsgefahr)[/SIZE][/FONT]
[FONT=Tahoma][SIZE=2]- Name "Coco Mademoiselle" eingetragene Marke / Verwechslungsgefahr mit Name "Madame Cora" (-)[/SIZE][/FONT]
- äußere Gestaltung ähnlich (Farbe u. Flakon) könnte zu Verwechslungen führen
[FONT=Tahoma][SIZE=2]ABER: H macht lt. SV keinen "Hehl" daraus, dass es sich um Imitate handelt, also eben NICHT das Original; zudem weist die Vergleichsliste auf verschiedene Produkte hin-> ergo (-)[/SIZE][/FONT]
[U]2)§§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.4[/U] (Ausbeutung der Wertschätzung des Originals)?
(-) da hinreichender Abstand zum Originalprodukt (Name ...)
Hinweis des H auf Imitate
II. §§ 3 Abs.1 UWG, § 5 UWG
[U]§§ 3 Abs.1 UWG, § 5 Abs. 2 UWG [/U]
(-) Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG
III. §§ 3 Abs.1 UWG, § 4 UWG
[U]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9a UWG[/U]
(-) [FONT=Tahoma][SIZE=2][SIZE=2]durch Hinweis an die Kunden hat H alles Zumutbare getan, um Verwechslungs[/SIZE]gefahr auszuschließen / zu verringern[/SIZE][/FONT]
[U][FONT=Tahoma][SIZE=2]2. [/SIZE][/FONT]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9b UWG[/U] (unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Markenparfüms)
a) guter Ruf des Parfums (+)
b) Ausnutzung des guten Rufs wg Warenverwechslung (-) weil Käufer von H informiert wird über Imitat
c) Ausnutzung des guten Rufs ohne Warenverwechslung (Publikum, nicht Käufer hält Parfumimitat für "Coco Mademoiselle"; Käufer kann Eindruck schinden)
Argument pro: Duft fast identisch, Flakon kaum zu unterscheiden
Argument contra: Name ist verschieden, Duftnoten für ungeübte schwer zu erkennen/ unterscheiden
help!
[U][FONT=Tahoma][SIZE=2]3. [/SIZE][/FONT]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9c UWG (-)[/U]
SV nicht ersichtlich woher H die Vergleichsdaten hat[U]
[/U]
Senedra,
ich sehe das ganz ähnlich wie du. Habe mich jetzt entschieden §§ 3 I, 5 UWG gar nicht erst anzusprechen. (Gedanke: Man soll seinen Aufbau nicht erklären, sondern der Aufbau für sich sprechen :))
zu § 4 9a: H wirbt ja gerade damit, dass sein Parfum billiger ist und gerade nicht von C stammt
zu § 4 9b: hier habe ich die Unterscheidung zw. Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung gemacht...ansonsten gleich.
zu § 4 9c: Denke das ist klar.
§ 6 II Nr. 4: bloße Nennung der Marke reicht nicht aus.
Insofern bin ich schon mal froh, dass du die gleichen Punkte hast. Das beruhigt dann doch. :)
Habe nur noch § 6 II Nr. 2 geprüft (bzgl. Preisvergleich), aber auch abgelehnt.
Nach der Verneinung von § 4 Nr. 9c UWG ist dann aber doch mit der Prüfung Schluss, oder?
Gemäß dem Skript (Seite 88/KE 2) kann § 5 auch neben § 6 existieren,nämlich wenn vergleichende Werbung auch irreführend sein kann. Ich persönlich würde § 5 II kurz ansprechen. Begründung: Die Flaschen sehen fast gleich aus und riechen gleich, der Name ist auch ähnlich. Der Verbraucher zu hause weiß nicht eventl. hinterher nichts mehr wenn das Parfum in seinem Badezimmer steht, dass da eine Liste auslag, dass es nicht das Markenprodukt ist, da ist Verwechslungsgefahr schon möglich. Zumal Parfum ja meist auch mehere Monate/Jahr hält. Das Parfum kann Mann ja auch einer Frau schenken, die weiß erst recht nix von einer Liste und denkt sich wohlmöglich es sei ein Original. Wie auch immer, die Argumentation ist entscheidend.
@ superwoman- das schau ich mir gleich noch einmal an ;) Danke für den Tipp!!!:)
@ Daniel: Hast Du nun §:confused: 4 Nr. 9b (Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung) angenommen o. abgelehnt?
senedra
Senedra,
ich habe § 4 Nr. 9b abgelehnt. Bei der Rufausbeutung wegen einer "nur" vagen Assoziation und die Rufbeeinträchtigung damit, dass er explizit aufklärt, dass seine Düfte nicht mit dem Original identisch sind bzw. dass sein Duft ähnlich, aber preiswerter ist.
Soooo....bald haben wir es hinter uns
@ superwoman, Daniel und alle anderen Mitstreiter,
langsam schwirrt mir der Kopf und umso mehr ich lese, umso unsicherer werde ich- kennt ihr das?
Eigentlich bin ich durch- es fehlen nur einige Umstellungen und Anpassungen, doch jetzt dreht sich mein Kopf... eigentlich sollten doch grds.: §§4 und 5 UWG noch neben § 6 UWG prüfbar sein... richtig... also habe ich das so gebaut, doch heute lese ich wieder mal, das wenn ich eines der in § 6 II UWG genannten Unlauterkeitstb annehme, dann ist nix von wegen weiterprüfen -> abschließend..) wie komme ich also zu § 4 Nr. 9 a-b?????
grrrr!!!!
[SIZE=6][B][SIZE=3]Wettbewerbsrecht[SIZE=2] by Katharina Vera Boesche [/SIZE][/SIZE][/B][/SIZE]
[SIZE=6][B][FONT=arial][SIZE=3][SIZE=2]Seite 136 "... Aufbauhinweise: Bejaht man das Vorliegen eines Werbevergleichs, konzentriert sich die gesamte Prüfung auf mögliche Verstöße gegen § 6 II UWG. Für Verstöße gegen andere Unlauterkeitstatbestände bleibt kein Raum mehr."[/SIZE][/SIZE][/FONT][/B][/SIZE]
Ich habe das jetzt so gelöst, dass ich zwei Unterlassensanpsrüche geprüft habe.
Zum einen den mit § 6 II und zum anderen einen mit § 4.
Habe das aber auch so verstanden, dass wenn § 6 II vorliegt nichts mehr mit weiterprüfen ist.
§ 5 hab ich nur kurz angesprochen und mit der begründung abgelehnt, dass § 6 II eine abschließende Regelung darstellt und somit § 5 nicht eröffnet ist wegen dem Vorrang von § 6.
Gedanke hierbei:
Wenn § 6 gegeben ist, entfällt im selben Anspruch die weitere Prüfung die sonst vorzunehmen wäre. Allerdings können ja 2 Ansprüche nebeneinander stehen. Wäre § 4 ebenfalls bejaht worden, könnte die C dann aber - wegen dem Vorrang von § 6 - trotzdem nur den Anspruch nach § 6 geltend machen. Der Anspruch nach § 4 wäre dann halt subsidiär.
Die Klausur habe ich noch nicht einsehen können und ist auch fast 2 Monate her. Ich würde alles was nicht fern von jeder realität ist, ansprechen.
Ich verstehe nicht warum § 6 vorrangig sein soll, man kann ja sowohl irreführende alsauch unlautere vergleichende Werbung machen, so steht es doch selbst im Gesetz nach § 5 II, meiner Meinung nach. Mein Schwerpunkt hatte ich in der Klausur bei § 6. Ich hatte zuerst § 3 III mit Anhang nr 13 abgelehnt.
Comments
michel2001
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View profilewerde morgen mal schauen was uns erwartet,
denke wir bekommen das hin.
senedra
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View profileso, ich hab mich mal grundsätzlich etwas mit dem Teil 2 (UWG) des Heftes beschäftigt.
Ich nehme einfach mal ganz unbedarft an, wir sollen wohl mit § 8 I S.1 UWG (einfacher Unterlassungsanpruch) iVm § 3 UWG einsteigen und uns dann durch die Voraussetzungen durcharbeiten und bei der "Unlauterbarkeitsprüfung" des § 3 UWG dann zu § 6 II Nr.2 UWG ( unlautere vergleichende Werbung ) rauszustellen, ob durch die Duftvergleichsliste das Ganze unlauter ist oder nicht... und falls nicht, dann weiter zu § 5 III (irreführende vergleichende W.)....dann gibt es ja glaub ich noch Rufausbeutung oä... und wenn gar nix geht, gibt es ja auch noch die Generalklausel aus § 3 I UWG.
Ws meint ihr ? Liege ich komplett daneben? lG senedra
DanielSch
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View profilean alle Mitstreiter,
ich gehe auch erst mal davon aus, dass der Einstieg über § 8 I S. 1 UWG i.V.m. § 3 UWG läuft.
Hab mal ein wenig recheriert und bin auf dieses Urteil vom BGH gestoßen:
[url]https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2326[/url]
Denke das könnte so grob passen. Der BGH bezieht sich hier noch auf § 6 II Nr. 6 UWG. Zumindest sollte man ein paar Ideen für Argumente bekommen. Muss mich aber damit auch noch mal intensiver beschäftigen.
Vom Aufbau her würde ich vorschlagen als Anspruchgrundlage eben § 8 UWG zu nehmen und dann § 3 i.V.m. den infrage kommenden Varianten durchzuprüfen.
Viele Grüße, Daniel
michel2001
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View profilefange auch gerade mit der EA an.
Anbei ein paar Idden und § die ich ggf. prüfen möchte.
[FONT=Arial]AGL: § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 3,4 UWG[/FONT]
[FONT=Arial] [/FONT][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG[/FONT]
[FONT=Arial]Konkretisierung über[/FONT][FONT=Arial] §§ 4, 5 bis 7 UWG[/FONT]
- Unlauterkeit nach § 4 Nr. 9 UWG
- [FONT=Arial]§ 5 Abs. 3 UWG – vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein[/FONT]
[FONT=Arial]- [/FONT][FONT=Arial]§ 6 Abs. 2 UWG – vergleichende Werbung[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 6[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 3[/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT][FONT=Arial]Nr. 4[/FONT]
[FONT=Arial]Das sind grob meine ersten Ideen. Bin aber mit der Prüfungsreihenfolge noch nicht so [/FONT]
im klaren**.** Hat jemand ein Prüfungsschema aus der man eine Reihenfolge ableiten kann?
gruss michel**[FONT=Arial]
[/FONT]**
senedra
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View profilehier erstmal ein Link in Sachen Prüfungsreihenfolge bei Unlauterbarkeitstatbeständen:
[url]https://books.google.com/books?id=3QrT1dmMDgUC&pg=PA420&lpg=PA420&dq=%C2%A7+3+iVm+%C2%A7+6+Abs.2+Nr.+6+UWG&source=bl&ots=2ydohd4dSj&sig=x5hDelWXaAqjWgocHIDhPLepj8g&hl=en&ei=9E6qTqrQH-vP4QSR8tHyDg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false[/url]
senedra
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View profileMichel, also ich hoffe ich liege mit dem Schema nicht verkehrt
Anspruch der x gegen y auf Unterlassung (§ 8 I 1 UWG....)
I. x zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigt (§ 8 IIIUWG)
II. Unzulässigkeit der Werbung des y gemäß § 3 UWG
1. Wettbewerbshandlung
a) Handeln einer Person
b) Unternehmensbezug der Tätigkeit
c) Marktauswirkung
d) Absatz- oder Bezugsförderung
e) Ziel der Wettbewerbshandlung
f) Zwischenergebnis
2. Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung gemäß § UWG (da werden dann nacheinander die zu prüfenden §§ zum Bsp erst alle relevanten aus § 6 UWG geprüft...)
3. Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung gemäß § UWG (die Reihenfolge vgl. obigen Link)
4. Geeignetheit zur nicht nur unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung
5. Zwischenergebnis
III. Wiederholungsgefahr
IV. Ergebnis
lG senedra
michel2001
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View profileSenedra,
danke für den link wg. der Prüfungsreihenfolge.
ich glaube meine Gliederung entspricht in etwa deiner.
ggf. könntest du den Begriff Wettbewerbshandlung durch geschäftliche Handlung ersetzen,
in den neueren Einsendeaufgaben wird dieser Begrifft benutzt, vgl. auch §§ 3 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1
UWG.
Denke so in der Richtung werde ich aufbauen.
gruss michel
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Anspruch der C gegen Harald Hasenclever (H) auf Unterlassung des Verkaufs seiner Produkte.[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]gem. § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m.[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]I. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Anspruchsberechtigter C[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]II. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]H als Anspruchsgegner[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Prüfe Unternehmer[/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial] § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis: H Unternehmer +[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]III. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen ein per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – [/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]evtl. gar nicht erwähnen.[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis: liegt nicht vor (-)[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]IV. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG. i.V.m. xxx[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]1. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Geschäftliche Handlung, i.S.d. von § 3 UWG zu verstehen, diese ist in § 2 Abs. 1 UWG legaldefiniert.[/FONT][/COLOR]
[COLOR=red][FONT=Arial]Definition geschäftliche Handlung:[/FONT][/COLOR]
[COLOR=red][FONT=Arial]Gem. § 2 (1) Nr. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, dass mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]Xxx [COLOR=#0070c0]vgl. Script Seite 10 ff.[/COLOR][/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]a. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unternehmensbezogenes Verhalten[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]b. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Einer Person[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]c. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Das sich am Markt auswirkt (Marktauswirkung)[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]d. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Das in einem objektiven Zusammenhang mit einer Absatz- oder Bezugsförderung steht, und[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]e. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]das bei, vor oder nach Vertragsschluss erfolgt[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]f. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Zwischenergebnis[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]2. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unlauterkeit gem. § 6 UWG Absatz 2 UWG[/FONT][/COLOR]
[FONT=Arial]a. [/FONT][FONT=Arial]Verstoß wegen vergleichender Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 3[/FONT]
[FONT=Arial]b. [/FONT][FONT=Arial]Nr. 4[/FONT]
[FONT=Arial]c. [/FONT][FONT=Arial]Nr. 6[/FONT]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]3. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Unlauterkeit gem. Beispieltatbestände des § 4 Nr. 1 bis 11 UWG[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Hier prüfe Nr. 9 a bis c[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]- [/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial]Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]V. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Wiederholungsgefahr[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]VI. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Ggf. Zwischenergebnis[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]VII. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Ergebnis[/FONT][/COLOR]
senedra
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View profileDanke wegen der fehlerhaften Begrifflichkeit :)
Ach ja, ähm ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das ist so nicht ganz korrekt:
[COLOR=#00b050][FONT=Arial]IV. [/FONT][/COLOR]****[COLOR=#00b050][FONT=Arial]Verstoß gegen die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG. i.V.m. xxx,[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#00b050][FONT=Arial][COLOR=#000000] denn nach eben dem erwähnten link ist die[/COLOR][/FONT][/COLOR][COLOR=#00b050][FONT=Arial][COLOR=#000000] Generalklausel erst am Schluß zu prüfen, insofern würde ich den Prüfungspunkt einfach umbenennen[/COLOR][/FONT][/COLOR][COLOR=#000000][FONT=Arial] ([/FONT][/COLOR]Unzulässigkeit der Werbung/Verkaufstaktik des H gemäß § 3 UWG)
lG senedra
Mery
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View profilekönnte mir jemand die EA einscannen und schicken?
Ich habe das Modul letztes Semester belegt und daher nicht per Post zugeschickt bekommen...
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Mery
michel2001
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View profileMery,
hast du die EA mittlerweile,
ansonsten kannst du mir gerne dein e-mail geben,
ich würde dir die EA dann mailen.
gruss michel
Mery
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View profileMichel,
meine E-Mailadresse ist [EMAIL]balabanmeryem@gmx.de...es[/EMAIL] wäre sehr nett, wenn du mir die EA per E-Mail schickst...
Danke dir schon mal,
Grüße,
Mery
senedra
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View profileich hab jetzt als "Unlauterbarkeitmöglichkeiten";) die §§ 6 und 4 UWG geprüft... hat noch jemand weitere Ideen?
lG senedra
DanielSch
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View profilehabe jetzt auch die Unlautermöglichkeiten gem. § 6 I, II Nr. 2, 3, 4 und 6 UWG geprüft. Da ich § 6 II Nr. 6 bejaht habe, komme ich jetzt gar nicht mehr zur Prüfung des § 4 UWG, da § 6 UWG ja abschliessend ist, oder habe ich da was übersehen?
LG, Daniel
senedra
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View profileSoweit ich weiß, darf man es schon nebeneinander prüfen...
superwoman83
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View profileIch selbst kenne die EA nicht, hört sich aber ganz nach der Sept Klausur an. Ich finde die EA aber leider auch nicht in Moodle. Grundsätzlich sei gesagt, dass man alle Punkte nebeneinander prüfen kann. Also Unterlassungsanspruch nach §8 I UWG sowohl gem. §§ 3I, 4 Nr. 9 a), 4 Nr. 9 b), 4 Nr. 9c alsoauch §§3 I, 5a II oder auch §§ 3 I, 6 II Nr. 3 und Nr. 4, Nr. 6 UWG
DanielSch
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View profileSuper, vielen Dank an euch beide. Dann werd ich jetzt auch noch den Unterlassensanpruch nach §§ 3, 4 UWG prüfen.
michel2001
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View profiledenke auch man kann nebeneinander prüfen.
Habe gerade entdeckt, dass ich noch prüfen werde
§ 3 Abs. 3 Anhang Nr. 13 - aber verneine
Dann habe ich geprüft:
§ 3 Abs. 1 i.V.m.
- § 6 Abs. 2 Nr. 3
- § 6 Abs. 2 Nr. 4
- § 6 Abs. 2 Nr. 6
dann auf
- § 4 nr. 9 lit. a und b
Dann wäre ich fast am Schluss.
Gruss michel
senedra
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View profileHallo superwoman :)
wie kommst Du zur Prüfung des § 5a II UWG? Ich dachte immer dieser § wird nur geprüft, wenn es um Unternehmer- Verbraucher geht, nicht um Mitbewerber.. oder hast Du es aus diesem Grund dann verneint... steh auf dem Schlauch und hoffe jemand schiebt mich runter ;-(
lG senedra
superwoman83
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View profileOh je ich habe mich verguckt sorry. Ich meinte § 5 II : Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Marke. Der § 5 bezieht sich ja nicht nur auf Verbraucher.
senedra
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View profile@ superwoman: aber wenn ich § 6 Abs. 2 Nr.6 UWG annehme, dann bleibt mir der Weg nur zu § 4 ... offen, denn nach [URL='https://books.google.com/books?id=3QrT1dmMDgUC&pg=PA420&lpg=PA420&dq=%C2%A7+3+iVm+%C2%A7+6+Abs.2+Nr.+6+UWG&source=bl&ots=2ydohd4dSj&sig=x5hDelWXaAqjWgocHIDhPLepj8g&hl=en&ei=9E6qTqrQH-vP4QSR8tHyDg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false']https://books.google.com/books?id=3Q...m=7&sqi=2&ved=0CFIQ6AEwBg#v=onepage&q&f=false[/URL]
"... Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG..." kann ich ja § 5 II UWG dann nicht mehr prüfen- richtig??
ansonsten hier meine Ideen für die anderen Unlauterbarkeitsmöglichkeiten, ich BITTE um Kritik!!!!!!!
I. §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 UWG
[U]1) §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.3[/U] ([FONT=Tahoma][SIZE=2]Verwechslungsgefahr)[/SIZE][/FONT]
[FONT=Tahoma][SIZE=2]- Name "Coco Mademoiselle" eingetragene Marke / Verwechslungsgefahr mit Name "Madame Cora" (-)[/SIZE][/FONT]
- äußere Gestaltung ähnlich (Farbe u. Flakon) könnte zu Verwechslungen führen
[FONT=Tahoma][SIZE=2]ABER: H macht lt. SV keinen "Hehl" daraus, dass es sich um Imitate handelt, also eben NICHT das Original; zudem weist die Vergleichsliste auf verschiedene Produkte hin-> ergo (-)[/SIZE][/FONT]
[U]2)§§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.4[/U] (Ausbeutung der Wertschätzung des Originals)?
(-) da hinreichender Abstand zum Originalprodukt (Name ...)
Hinweis des H auf Imitate
[U]3) §§ 3 Abs.1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr.6 (Imitationswerbung[/U]) (+)
- offene Imitationswerbung seitens H
II. §§ 3 Abs.1 UWG, § 5 UWG
[U]§§ 3 Abs.1 UWG, § 5 Abs. 2 UWG [/U]
(-) Nur wenn ein unlauterer Vergleich nicht vorliegt, ist Raum z.B. für die Prüfung der Irreführungstatbestände des § 5 Abs. 1-4 UWG iVm § 3 Abs.1 UWG
III. §§ 3 Abs.1 UWG, § 4 UWG
[U]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9a UWG[/U]
(-) [FONT=Tahoma][SIZE=2][SIZE=2]durch Hinweis an die Kunden hat H alles Zumutbare getan, um Verwechslungs[/SIZE]gefahr auszuschließen / zu verringern[/SIZE][/FONT]
[U][FONT=Tahoma][SIZE=2]2. [/SIZE][/FONT]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9b UWG[/U] (unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Markenparfüms)
a) guter Ruf des Parfums (+)
b) Ausnutzung des guten Rufs wg Warenverwechslung (-) weil Käufer von H informiert wird über Imitat
c) Ausnutzung des guten Rufs ohne Warenverwechslung (Publikum, nicht Käufer hält Parfumimitat für "Coco Mademoiselle"; Käufer kann Eindruck schinden)
Argument pro: Duft fast identisch, Flakon kaum zu unterscheiden
Argument contra: Name ist verschieden, Duftnoten für ungeübte schwer zu erkennen/ unterscheiden
help!
[U][FONT=Tahoma][SIZE=2]3. [/SIZE][/FONT]1.§§ 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 9c UWG (-)[/U]
SV nicht ersichtlich woher H die Vergleichsdaten hat[U]
[/U]
was meint ihr???
lG senedra
DanielSch
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View profileSenedra,
ich sehe das ganz ähnlich wie du. Habe mich jetzt entschieden §§ 3 I, 5 UWG gar nicht erst anzusprechen. (Gedanke: Man soll seinen Aufbau nicht erklären, sondern der Aufbau für sich sprechen :))
zu § 4 9a: H wirbt ja gerade damit, dass sein Parfum billiger ist und gerade nicht von C stammt
zu § 4 9b: hier habe ich die Unterscheidung zw. Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung gemacht...ansonsten gleich.
zu § 4 9c: Denke das ist klar.
§ 6 II Nr. 4: bloße Nennung der Marke reicht nicht aus.
Insofern bin ich schon mal froh, dass du die gleichen Punkte hast. Das beruhigt dann doch. :)
Habe nur noch § 6 II Nr. 2 geprüft (bzgl. Preisvergleich), aber auch abgelehnt.
Nach der Verneinung von § 4 Nr. 9c UWG ist dann aber doch mit der Prüfung Schluss, oder?
Viele Grüße,
Daniel
superwoman83
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View profileGemäß dem Skript (Seite 88/KE 2) kann § 5 auch neben § 6 existieren,nämlich wenn vergleichende Werbung auch irreführend sein kann. Ich persönlich würde § 5 II kurz ansprechen. Begründung: Die Flaschen sehen fast gleich aus und riechen gleich, der Name ist auch ähnlich. Der Verbraucher zu hause weiß nicht eventl. hinterher nichts mehr wenn das Parfum in seinem Badezimmer steht, dass da eine Liste auslag, dass es nicht das Markenprodukt ist, da ist Verwechslungsgefahr schon möglich. Zumal Parfum ja meist auch mehere Monate/Jahr hält. Das Parfum kann Mann ja auch einer Frau schenken, die weiß erst recht nix von einer Liste und denkt sich wohlmöglich es sei ein Original. Wie auch immer, die Argumentation ist entscheidend.
senedra
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View profile@ superwoman- das schau ich mir gleich noch einmal an ;) Danke für den Tipp!!!:)
@ Daniel: Hast Du nun §:confused: 4 Nr. 9b (Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung) angenommen o. abgelehnt?
senedra
DanielSch
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View profileSenedra,
ich habe § 4 Nr. 9b abgelehnt. Bei der Rufausbeutung wegen einer "nur" vagen Assoziation und die Rufbeeinträchtigung damit, dass er explizit aufklärt, dass seine Düfte nicht mit dem Original identisch sind bzw. dass sein Duft ähnlich, aber preiswerter ist.
Soooo....bald haben wir es hinter uns
senedra
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View profile@ superwoman, Daniel und alle anderen Mitstreiter,
langsam schwirrt mir der Kopf und umso mehr ich lese, umso unsicherer werde ich- kennt ihr das?
Eigentlich bin ich durch- es fehlen nur einige Umstellungen und Anpassungen, doch jetzt dreht sich mein Kopf... eigentlich sollten doch grds.: §§4 und 5 UWG noch neben § 6 UWG prüfbar sein... richtig... also habe ich das so gebaut, doch heute lese ich wieder mal, das wenn ich eines der in § 6 II UWG genannten Unlauterkeitstb annehme, dann ist nix von wegen weiterprüfen -> abschließend..) wie komme ich also zu § 4 Nr. 9 a-b?????
grrrr!!!!
[SIZE=6][B][SIZE=3]Wettbewerbsrecht[SIZE=2] by Katharina Vera Boesche [/SIZE][/SIZE][/B][/SIZE]
[SIZE=6][B][SIZE=3][SIZE=2][url]https://books.google.com/books?id=3QrT1dmMDgUC&pg=PA111&lpg=PA111&dq=Pr%C3%BCfung+%C2%A7+6+UWG&source=bl&ots=2yege93kNp&sig=-E288iRG6o0B3V9L_1HW2eK-7sI&hl=en&ei=_aHDTturC63O4QSXgI36DA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&ved=0CFoQ6AEwCA#v=onepage&q=Pr%C3%BCfung%20%C2%A7%206%20UWG&f=false[/url][/SIZE][/SIZE][/B][/SIZE]
[SIZE=6][B][FONT=arial][SIZE=3][SIZE=2]Seite 136 "... Aufbauhinweise: Bejaht man das Vorliegen eines Werbevergleichs, konzentriert sich die gesamte Prüfung auf mögliche Verstöße gegen § 6 II UWG. Für Verstöße gegen andere Unlauterkeitstatbestände bleibt kein Raum mehr."[/SIZE][/SIZE][/FONT][/B][/SIZE]
[FONT=arial][SIZE=3][SIZE=2]
[/SIZE][/SIZE][/FONT]
senedra
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View profile@ superwoman: Wie habt ihr das in der Klausur gelöst?
DanielSch
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View profileIch habe das jetzt so gelöst, dass ich zwei Unterlassensanpsrüche geprüft habe.
Zum einen den mit § 6 II und zum anderen einen mit § 4.
Habe das aber auch so verstanden, dass wenn § 6 II vorliegt nichts mehr mit weiterprüfen ist.
§ 5 hab ich nur kurz angesprochen und mit der begründung abgelehnt, dass § 6 II eine abschließende Regelung darstellt und somit § 5 nicht eröffnet ist wegen dem Vorrang von § 6.
Gedanke hierbei:
Wenn § 6 gegeben ist, entfällt im selben Anspruch die weitere Prüfung die sonst vorzunehmen wäre. Allerdings können ja 2 Ansprüche nebeneinander stehen. Wäre § 4 ebenfalls bejaht worden, könnte die C dann aber - wegen dem Vorrang von § 6 - trotzdem nur den Anspruch nach § 6 geltend machen. Der Anspruch nach § 4 wäre dann halt subsidiär.
Ich hoffe mal das passt so.....
LG, Daniel
superwoman83
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View profileDie Klausur habe ich noch nicht einsehen können und ist auch fast 2 Monate her. Ich würde alles was nicht fern von jeder realität ist, ansprechen.
Ich verstehe nicht warum § 6 vorrangig sein soll, man kann ja sowohl irreführende alsauch unlautere vergleichende Werbung machen, so steht es doch selbst im Gesetz nach § 5 II, meiner Meinung nach. Mein Schwerpunkt hatte ich in der Klausur bei § 6. Ich hatte zuerst § 3 III mit Anhang nr 13 abgelehnt.
senedra
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View profilebin erstmal beruhigt ;)
Danke für eure "Aufbauarbeit"
lG senedra
senedra
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View profileGeschafft! Bestanden mit 95 Punkten :) Ich wünsche euch allen frohe und besinnliche Weihnachtstage!!!
lG senedra