Also zu Aufgabe I):
Prüfung nach polnischem Recht mache ich noch.
Prüfung nach dt. Recht:
Anspruch des B gegen O nach §§ 985, 986 Abs. 1 BGB auf Herausgabe des Mercedes
1) B als Eigentümer nach § 903
a) Ursprünglich +
b) Eigentumsverlust durch Veräußerung von D an O nach §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1?
- Einigung +
- Übergabe durch Aufgabe des unmittelbaren Besitzes nach § 856 Abs. 1 und Verschaffung dieses bei O nach § 854 Abs. 1 +
- Berechtigung des D? -, da nicht Eigentümer
- Gutgläubiger Erwerb nach § 932 Abs. 1 S. 1? Grds. +, aber Sache dem B gestohlen, insofern dann § 935 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
--> kein Eigentumsverlust, B weiterhin Eigentümer
2) Anspruchsgegner O ist unmittelbarer Besitzer +
3.) O hat kein Recht zum Besitz nach § 986 Abs. 1 1. Alt.
--> Anspruch +
Ich bin mir aber noch unschlüssig, ob und wie ich den H in die dt. Prüfung einbaue. Bisher hab ich ihn lediglich bei der Prüfung von § 932 Abs. 1 drin. Soll hier noch ggf. ein mittelbarer Besitz wegen dem Ausstellen des PKW auf H's Betriebsgelände eine Rolle spielen?!
Aufgabe II) Hier bin ich noch total unschlüssig was zu tun ist. Soll hier eine horizotale Rechtsvergleichung durchgeführt werden?
Wie seht ihr das?
Bernd,
ich habe den Sachverhalt auch erst einmal überflogen. Gegenstand ist der Aufgabe ist ja letztlich der Rechtsvergleich.
a. Nach deutschem Recht nach 935 BGB kein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen. Ersitzung nach § 937 BGB nicht möglich, da erst 8 Jahre vergangen (10 erforderlich).
b. Nach polnischem Recht ebenfalls kein Eigentumserwerb bei gestohlenen Sachen. Aber bereits nach 3 Jahren Eigentumserwerb durch den Erwerber bei ununterbrochener Gutgläubigkeit nach Art. 169 § 2 poln. ZGB i.v.m. Kommentar Rn. 11).
Wie der H darein passt, ist mir auch noch nicht klar, da der Verkauf direkt zwischen D und O erfolgt. Ich kann mir nur vorstellen, dass im Rahmen der Sorgfaltspflichten des Käufers auch die Überprüfung des Händlers gefordert wird.
Woko,
vielen Dank für deine Antwort, das klingt logisch und ist bei Aufgabe 2 nachvollziehbar.
Den H hab ich bisher auch nur bei den Sorgfaltspflichten drin, also z.B. dass der Verkaufspreis dem Marktpreis auf der Internetseite des H entsprach, sodass nicht bereits aufgrund eines günstigen Preises O hätte misstrauisch sein müssen.
Bernd,
ergänzend dazu:
Beim Diebstahl und beim Kauf fehlt eine Ortsangabe:- Kauf in Deutschland deutsches Sachenrecht- Kauf in Polen polnisches Sachenrecht
Feststellung der Fahrzeugidentität erfolgte in Deutschland!
Sofern deutsches Recht - bleibt es beim Ergebnis
Sofern Eigentumserwerb nach polnischem Recht ist zusätzlich Art. 43 EGBGB insbesondere Abs. 2 und 3 zu beachten. Letztlich verbleibt es dann beim rechtmäßigen Eigentumserwerb.
In Moodle stand dazu sinngemäß, dass für die Prüfung nach polnischem Recht anzunehmen sei, dass sich alle Vorgänge in Polen (dürfte aber wegen dem Oktoberfest schlecht gehen) abspielen und Fragen des Internationalen Privatrechts nicht zu prüfen seien.
Hinsichtlich des poln. Rechts läuft es darauf hinaus, dass O Eigentümer wird. Fraglich war für mich nur, ob es wegen der Formulierung des Art. 155 § 1 einerseits und Art. 169 § 1 andererseits um eine schuld- und sachenrechtliche Abgrenzung (wie im dt. Recht halt) handelt. Nach etwas Recherche im Internet bin ich aber darauf gestoßen, dass es in Polen kein Abstrakionsprinzip gibt.
Im ersten teil der Anspruch aus 985 ist ja klar.
Wie baut Ihr den Anspruch nach polnischen Recht auf? Ich würde das jetzt ähnlich zu dem aus 985 machen?
Beim zweiten teil bin ich mir auch unschlüssig?
Handelt es sich um eine horizontale Rechtsvergleichung?
basti,
es kann sich meines Erachtens nur um einen horizontalen Rechtsvergleich handeln.
Ein vertikaler Vergleich erfordert, dass man zu den Wurzeln geht und die Entwicklung bis heute beschreibt. Das ist für deutsches Recht schon schwierig, noch mehr für polnisches Recht. Schließlich lebte Polen Jahrhunderte unter wechselnder Herrschaft mit unterschiedlichen Rechten und auch noch unterteilt in interlokale Rechte. Ohne Kenntnis würde ich aus dem Bauch heraus dann prüfen:
- römisches Recht
- katholische kanonisches Recht
- Recht der Hanse
- Recht des Deutsch-Ritterordens
- polnisches Adels- und Ständerecht
- polnisch-litauisches Recht
- polnisch-ukrainisches Recht
- russisches Recht
- skandinavisches Recht
- Magdeburger Recht
- Allgemeines preußisches Landrecht
- sozialistisches polnisches Recht
Aufgabe 1
also zum deutschen recht habe ich es so wie ihr auch
zum polnischen Recht ist der Aufbau etwas anders. weil § 169 §2 lex specialis zu Art 169 § 1 ist. Ihr müsst also diesen innerhalb des § 2 prüfen.
Ergebnis: Im deutschen recht hat er einen Anspruch im polnischen dagegen nicht.
Ich hab noch "zu Grunde liegendes soziales Problem des jeweiligen Landes" vorangestellt.
Aber jetzt bin ich eh fertig und es geht morgen in die Post!
Juhu!
Sind 11 Seiten geworden
Comments
Imperia
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View profileBei mir dann auch mal heute
Bernd das Brot
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View profileAlso zu Aufgabe I):
Prüfung nach polnischem Recht mache ich noch.
Prüfung nach dt. Recht:
Anspruch des B gegen O nach §§ 985, 986 Abs. 1 BGB auf Herausgabe des Mercedes
1) B als Eigentümer nach § 903
a) Ursprünglich +
b) Eigentumsverlust durch Veräußerung von D an O nach §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1?
- Einigung +
- Übergabe durch Aufgabe des unmittelbaren Besitzes nach § 856 Abs. 1 und Verschaffung dieses bei O nach § 854 Abs. 1 +
- Berechtigung des D? -, da nicht Eigentümer
- Gutgläubiger Erwerb nach § 932 Abs. 1 S. 1? Grds. +, aber Sache dem B gestohlen, insofern dann § 935 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
--> kein Eigentumsverlust, B weiterhin Eigentümer
2) Anspruchsgegner O ist unmittelbarer Besitzer +
3.) O hat kein Recht zum Besitz nach § 986 Abs. 1 1. Alt.
--> Anspruch +
Ich bin mir aber noch unschlüssig, ob und wie ich den H in die dt. Prüfung einbaue. Bisher hab ich ihn lediglich bei der Prüfung von § 932 Abs. 1 drin. Soll hier noch ggf. ein mittelbarer Besitz wegen dem Ausstellen des PKW auf H's Betriebsgelände eine Rolle spielen?!
Aufgabe II) Hier bin ich noch total unschlüssig was zu tun ist. Soll hier eine horizotale Rechtsvergleichung durchgeführt werden?
Wie seht ihr das?
Woko
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View profileBernd,
ich habe den Sachverhalt auch erst einmal überflogen. Gegenstand ist der Aufgabe ist ja letztlich der Rechtsvergleich.
a. Nach deutschem Recht nach 935 BGB kein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen. Ersitzung nach § 937 BGB nicht möglich, da erst 8 Jahre vergangen (10 erforderlich).
b. Nach polnischem Recht ebenfalls kein Eigentumserwerb bei gestohlenen Sachen. Aber bereits nach 3 Jahren Eigentumserwerb durch den Erwerber bei ununterbrochener Gutgläubigkeit nach Art. 169 § 2 poln. ZGB i.v.m. Kommentar Rn. 11).
Wie der H darein passt, ist mir auch noch nicht klar, da der Verkauf direkt zwischen D und O erfolgt. Ich kann mir nur vorstellen, dass im Rahmen der Sorgfaltspflichten des Käufers auch die Überprüfung des Händlers gefordert wird.
Bernd das Brot
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View profileWoko,
vielen Dank für deine Antwort, das klingt logisch und ist bei Aufgabe 2 nachvollziehbar.
Den H hab ich bisher auch nur bei den Sorgfaltspflichten drin, also z.B. dass der Verkaufspreis dem Marktpreis auf der Internetseite des H entsprach, sodass nicht bereits aufgrund eines günstigen Preises O hätte misstrauisch sein müssen.
Woko
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View profileBernd,
ergänzend dazu:
Beim Diebstahl und beim Kauf fehlt eine Ortsangabe:- Kauf in Deutschland deutsches Sachenrecht- Kauf in Polen polnisches Sachenrecht
Feststellung der Fahrzeugidentität erfolgte in Deutschland!
Sofern deutsches Recht - bleibt es beim Ergebnis
Sofern Eigentumserwerb nach polnischem Recht ist zusätzlich Art. 43 EGBGB insbesondere Abs. 2 und 3 zu beachten. Letztlich verbleibt es dann beim rechtmäßigen Eigentumserwerb.
Bernd das Brot
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View profileIn Moodle stand dazu sinngemäß, dass für die Prüfung nach polnischem Recht anzunehmen sei, dass sich alle Vorgänge in Polen (dürfte aber wegen dem Oktoberfest schlecht gehen) abspielen und Fragen des Internationalen Privatrechts nicht zu prüfen seien.
Hinsichtlich des poln. Rechts läuft es darauf hinaus, dass O Eigentümer wird. Fraglich war für mich nur, ob es wegen der Formulierung des Art. 155 § 1 einerseits und Art. 169 § 1 andererseits um eine schuld- und sachenrechtliche Abgrenzung (wie im dt. Recht halt) handelt. Nach etwas Recherche im Internet bin ich aber darauf gestoßen, dass es in Polen kein Abstrakionsprinzip gibt.
basti2010
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View profilebin jetzt auch mit der zweiten EA angefangen.
Im ersten teil der Anspruch aus 985 ist ja klar.
Wie baut Ihr den Anspruch nach polnischen Recht auf? Ich würde das jetzt ähnlich zu dem aus 985 machen?
Beim zweiten teil bin ich mir auch unschlüssig?
Handelt es sich um eine horizontale Rechtsvergleichung?
basti2010
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View profileHat jemand zufällig eine alte EA zum Thema Rechtsvergleichung?
Woko
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View profilebasti,
es kann sich meines Erachtens nur um einen horizontalen Rechtsvergleich handeln.
Ein vertikaler Vergleich erfordert, dass man zu den Wurzeln geht und die Entwicklung bis heute beschreibt. Das ist für deutsches Recht schon schwierig, noch mehr für polnisches Recht. Schließlich lebte Polen Jahrhunderte unter wechselnder Herrschaft mit unterschiedlichen Rechten und auch noch unterteilt in interlokale Rechte. Ohne Kenntnis würde ich aus dem Bauch heraus dann prüfen:
- römisches Recht
- katholische kanonisches Recht
- Recht der Hanse
- Recht des Deutsch-Ritterordens
- polnisches Adels- und Ständerecht
- polnisch-litauisches Recht
- polnisch-ukrainisches Recht
- russisches Recht
- skandinavisches Recht
- Magdeburger Recht
- Allgemeines preußisches Landrecht
- sozialistisches polnisches Recht
Sourour
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View profileHallo
Aufgabe 1
also zum deutschen recht habe ich es so wie ihr auch
zum polnischen Recht ist der Aufbau etwas anders. weil § 169 §2 lex specialis zu Art 169 § 1 ist. Ihr müsst also diesen innerhalb des § 2 prüfen.
Ergebnis: Im deutschen recht hat er einen Anspruch im polnischen dagegen nicht.
Aufgabe 2
Hier habe ich die Lösungen verglichen.
aronada
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View profilemeine Lösung beträgt lediglich 8 Seiten (meistens fallen bei mir die Lösungen zu EAs etwas länger aus). Ist es bei euch ebenfalls in etwa so?
Imperia
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View profileIch hab 8 Seiten, aber Aufgabe 2 fehlt noch.
Wie viel habt ihr für den Vergleich gebraucht?
aronada
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View profileDanke, Imperia!
Habe für den Vergleich lediglich 2,5 Seiten gebraucht.
Wie sieht es bei den anderen aus?
Imperia
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View profileWie geht ihr beim Vergleich vom Aufbau her vor? Die Schemata aus dem Skript beziehen sich ja nicht auf diesen Punkt...
aronada
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View profileNa dann versuche ich mich mal wieder an einer Antwort :)
Ich habe mir ein "Schema" aus dem Skript Teil 3, Rn 30-31, S. 19-20 sowie aus dem Beispiel Rn 183, S. 126-127 gebastelt, also:
Ähnlichkeiten in den Lösungen herausarbeiten
Unterschiede in den Lösungen herausarbeiten
Vergleich der Rechtsfolgen
Imperia
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View profileIch hab noch "zu Grunde liegendes soziales Problem des jeweiligen Landes" vorangestellt.
Aber jetzt bin ich eh fertig und es geht morgen in die Post!
Juhu!
Sind 11 Seiten geworden